eBay Problem mit Sl 42

  • @ ashd:


    Was ich mit "mehr Spass" meine: ich ueberleg' mir doch sehr wohl den Nutzen/Kosten-Aufwand, und in dem Fall, wo noch kein reeller Schaden (ausser Online-Gebuehren) entstanden ist - da reg' ich mich jedenfalls nicht so auf. Wenn ich in einem Restaurant einen Schweinebraten bestelle und nach 5 Minuten kommt die Bedienung un sagt "Sorry, Schweinebraten ist gerade aus, darfs was anderes sein?", dann gehe ich doch auch nicht an die Decke, will die Kueche sehen oder drohe mit dem Anwalt... Dann nehm' ich das mit einem Schulterzucken hin und gut isses.
    Was voellig anderes ist natuerlich die von Intruder geschilderte Geschichte - da wurde ja tatsaechlich jemand geschaedigt - da hoert dann auch bei mir der Spass auf. Mein Nachbar hatte vor ein paar Tagen auch den Fall: zwei 64-MB-Riegel SDRAM PC133 fuer 5 € ersteigert und bekommen hat er: 1x PC100 (steht gross auf allen Bausteinen) und einen defekten (iregndein Widerstand oder so richtig mechanisch abgerissen). Kommentar des Verkaeufers: "Naja, bei 5 € ist ja kein Schaden passiert..."
    Sehr aergerlich das Ganze, aber vom Aufwand auch nicht lohnenswert...
    Mein Nachbar ueberlegt sich noch den Ganzen Vorgang Ebay zu melden...


    Zitat

    Ich kenne die aktuellen Preise für das SL42 nicht. Wenn er ohne Probleme ein identisches Gerät für 169 EUR ersteigern kann, dann stimmt Deine Aussage. Muß er nun aber einen höheren Betrag aufwenden, dann hat er durchaus einen finanziellen Nachteil.


    Häh? Welcher finanzielle Nachteil? Mit dieser Argumentation koennte ich nun an alle Verkaeufer rantreten und sagen, dass sie mir ein SL42 fuer 169 € verkaufen sollen weil mir sonst ja ein finanzieller Nachteil gegenueber dem billigsten Angebot entstehen wuerde :confused:
    Theoretisch koennte er natuerlich den Verkaufer auffordern den Vertrag einzuhalten und binnen 4 Wochen zu liefern (als Beispiel) - wie dieser dann an ein intaktes Geraet kommt (und zu welchem Preis) kann Intruder dann natuerlich egal sein. So wuerde ich auf jeden Fall verfahren, wenn eben jener Verkaeufer in den naechsten Tagen/Wochen wieder ein (oder eben jenes) SL42 einstellt - ihm also der Verkaufserloes zu gering war.


    @ SiemensmasterXXX:
    Klar ist Ebay kein Spassunternehmen, so wollte ich das auch nicht verstanden haben. Aber zusaetzlich noch Aufwand betreiben ohne halbwegs Aussicht auf Erfolg - das wuerde mir nur zusaetzlich die Laune verderben (die ja sowieso schon angeknackst waere bei sowas) - und das ist es sicher nicht Wert. Klar ist es eine Standard-Ausrede und es ist sicher gut wenn sowas bei einer gewissen Auffaelligkeit (wenn derselbe Artikel nun doch wieder eingestellt wird) an Ebay gemeldet wird aber sonst ist jeder weitere Aufwand uebertrieben.


    @ Intruder: Eventuell den Kameraden "beobachten", im Zweifelsfalle auf die Einhaltung des gueltigen Kaufvertrags bestehen (egal woher der dann ein funktionstuechtiges SL42 bekommt) und mit der Bewertung noch ein wenig warten (wegen Beobachtung) - vielleicht sagt er ja auch einfach die Wahrheit - es passieren doch ab und zu saudumme Zufaelle...
    Alles andere (Anwalt, hinfahren usw.) lohnt den Aufwand nicht.
    Ich kann Dich auch verstehen wenn Du nun "angefressen" bist, aber gerade deswegen sollte man sich mehr um sein eigenes Wohl kuemmern und sich nicht auch noch mit schlechter Laune den Tag verderben - auch das war's in etwa was ich mit "Spass bei Ebay" meine ;)

    Sindi


    Nun auch im Forum Ihres Vertrauens

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd

    Braucht er bei diesem Streitwert (=> Zuständigkeit des Amtsgerichtes) nicht ...


    Namd !


    Von der Theorie her geb ich Dir in dem Punkt recht. Ich glaube aber dennoch nicht, dass sich ein Privatmann, der mit Rechtssprechung sonst nix am Hut hat, das antuen will. Ausser es ist unbegrenzt Geld/Zeit vorhanden...


    Gruesse


    Charlie


    P.S.: Du kannst dich in annaehernd jeder Rechtssache auch selber vertreten wenn Du das moechtest, ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben !!!

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Ich bin halt schonmal mit ähnlichen Tricks abgezockt wiorden; damals gings um zwei S35i. Der Verkäufer hatte, obwohl er nur 26 km weg wohnte, auf Vorkasse bestanden. Dann hat er mir ein Paket geschickt, mit zwei Saftflaschen drin. Hat ein halbes Jahr gedauert, bis ich mein geld wiederbekam. Und dazu kam nur ein bisschen Gemaule "hatte Probleme mit der Freundin, keinen Job, musste mein Aurto finanzieren". Seitdem habe ich einen Hals auf solche Dreckskerle. Und deswegen kam mir das eben auch gleich so spanisch vor. Ich hätte wirklich große Lust, unangekündigt hinzufahren und mir mal das Handy zeigen zu lassen.
    Ich sehs nur nicht ein, dass eBay durch schlechte Aktionen (wie ich sie gar nicht mal in diesem Fall unterstellen will) in den Dreck gezogen wird und am Ende nur noch Abzocker und Händler dort sind; wie bei gewissen anderen Auktionshäusern geschehen.:flop:


    Ich frag mal anders rum: Wärs Dir lieber, der Verkäufer hätte Dir zwei Saftflaschen oder einen Stein geschickt, statt Dir zu schreiben, das Handy seit kaputt?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • *hängmichdran*
    die überschrift passt zwar nicht 100% aber die problematik ist die selbe...


    ich habe den zuschlag als einziger bieter bei €1050 bekommen und nun wird versucht mit hochzuhandeln!:mad:


    ------------
    Sehr geehrter Herr xxx.


    Leider muß ich ihnen mitteilen, dass es nach ihnen noch ein Gebot von 1150
    EUR gab. Dadurch stecke ich jetzt in einer Art Zwickmühle, da sie der erste
    waren der sich für die xxx interessiert hat. Ich könnte dem anderen Bieter
    mitteilen, daß er überboten wurde und ihnen die xxx für 1200 EUR
    überlassen.
    Am xxx wäre es mir recht, wenn sie die xxx abholen würden.
    Melden sie sich jedoch vorher nochmal, ob sie noch interessiert sind. Ich
    würde mich über enie Antwort von ihnen freuen!


    Mit freundlichen Grüßen
    xxx
    -------------
    ...netter versuch-oder? ich hasse es mich mit solchen leuten herum ärgern zu müssen! mal sehen was das gibt-hab ihm mal nett geantwortet.

  • Na ja ... Nach der Ricardo-Passat-Entscheidung des BGH sieht die Lage doch nun schon sehr viel klarer aus.


    Leider nein, wird zwar immer so gesagt stimmt aber nicht ganz.
    Zumal es dabei u.a um einen gewerblichen Anbieter gehandelt hat und dieser den Wagen offiziell wg. eines zu niedrigen Preises nicht rausrücken wollte...



    Was willst Du damit sagen? Auch wenn das Handy tatsächlich Schrott ist, so bedeutet das nicht zwingend, daß der Käufer nun keine Ansprüche mehr hat.



    Handy wirklich Schrott = Unmöglichkeit und bei so "kleinen" Geschäften würde man wohl max. das "negative Interesse" bekommen und das wären dan 0,72 Cent Onlinekostenerstattung


    Dem kann ich - im Anschluß an einige Vorredner - nur widersprechen. Über eBay werden Kaufverträge abgeschlossen, bei denen es z.T. um ganz erhebliche Summen geht. Wer primär Spaß haben will, der sollte sich ein anderes Betätigungsfeld suchen, ganz sicher aber nicht eBay. Spaß kann durchaus auch eine (Neben-) Rolle spielen. Daran, daß eBay von zahlreichen Nutzern derzeit aber vorrangig als Spaß betrachtet wird, krankt das System.


    Da habe ich mich unklar ausgedrückt:
    Ich meine nicht das man E-Bay als Spaß betrachten soll indem versucht andere User über den Tisch zu ziehen.
    Ich meinte damit ich nutze dieses Portal um Sachen bis na sagen wir mal max. 40-50 EUR zu ersteigern und dabei evtl. auch mal ne Schnäppchen zu machen.Ich sehe den Laden also als das wie E-Bay mal im Grundgedanken entstanden ist: Ein virtueller Flohmarkt.


    Und mal ehrlich wer größere Geldbeträge nur aufgrund einer vermeindlich überprüften E-Mail durch die Gegend schiebt soll sich nicht wundern wenn statt der Hifi Anlage Backsteine ankommen.
    Beschissen wird leider viel zu viel und im I-Net ist es (z.Zt. noch) einfacher als sonst.
    Das ist doch wie auf Kaffeefahrten: Jeder weiß (eigentlich) das es Beschiss ist also läßt man davon die Finger...


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Sindi
    Häh? Welcher finanzielle Nachteil? Mit dieser Argumentation koennte ich nun an alle Verkaeufer rantreten und sagen, dass sie mir ein SL42 fuer 169 € verkaufen sollen weil mir sonst ja ein finanzieller Nachteil gegenueber dem billigsten Angebot entstehen wuerde :confused:


    Warum ":confused:"??
    Er hat einen Kaufvertrag über ein SL für 169 EUR abgeschlossen. Wenn er nun eines für z.B. 189 EUR kaufen muß, dann hat er einen Mehraufwand in Höhe von 20 EUR. Das bedeutet natürlich nicht (wie kommst Du darauf?), daß nun ein zweiter Verkäufer ihm das Gerät für 169 EUR verkaufen muß ...


    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    P.S.: Du kannst dich in annaehernd jeder Rechtssache auch selber vertreten wenn Du das moechtest, ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben !!!


    Wohl kaum in "annähernd jeder Rechtssache". Sobald sie nämlich vor dem Landgericht (bzw. höher) verhandelt wird (oder auch in die Zuständigkeit des AG - Abteilung Familiengericht - fällt), ist ein Anwalt erforderlich (Details - insbesondere zum Anwaltsprozeß vor dem FamG - in § 78 ZPO).


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Leider nein, wird zwar immer so gesagt stimmt aber nicht ganz.
    Zumal es dabei u.a um einen gewerblichen Anbieter gehandelt hat und dieser den Wagen offiziell wg. eines zu niedrigen Preises nicht rausrücken wollte...


    Entscheidend ist die Frage, ob über eBay u.a. ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Das wurde schon vor der BGH-Entscheidung von der Rechtsprechung (soweit ersichtlich) überwiegend bejaht (AG Sinsheim, OLG Hamm, a.A. wohl nur LG Münster mit einer wenig überzeugenden Begründung). Und nach der BGH-Entscheidung hätte zumindest ich keinerlei Bedenken mehr, meine Ansprüche aus einer eBay-Auktion auch gerichtlich durchzusetzen - ganz unabhängig davon, ob sich um einen gewerblichen oder privaten Anbieter handelt.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Handy wirklich Schrott = Unmöglichkeit und bei so "kleinen" Geschäften würde man wohl max. das "negative Interesse" bekommen und das wären dan 0,72 Cent Onlinekostenerstattung


    Ein "kleines Geschäft" (was meinst Du damit? Den Wert des Kaufgegenstandes?) soll dazu führen, daß als Schadensersatz statt des positiven Interesses (Erfüllungsinteresse) das negative Interesse (Vertrauensschaden) zu leisten ist??? Wo hast Du das gelesen? Sorry, Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Den Umfang des Schadensersatzes (negatives oder positives Interesse) bestimmt i.d.R. die einschlägige Vorschrift, nicht aber die Höhe des Kaufpreises.


    @ ?Riddler?:


    Diese Masche Deines Verkäufers finde ich extrem frech. Wenn Du den Zuschlag bekommen hast, dann würde ich mich auf derartige Spielereien überhaupt nicht einlassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd

    Ein "kleines Geschäft" (was meinst Du damit? Den Wert des Kaufgegenstandes?) soll dazu führen, daß als Schadensersatz statt des positiven Interesses (Erfüllungsinteresse) das negative Interesse (Vertrauensschaden) zu leisten ist??? Wo hast Du das gelesen? Sorry, Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Den Umfang des Schadensersatzes (negatives oder positives Interesse) bestimmt i.d.R. die einschlägige Vorschrift, nicht aber die Höhe des Kaufpreises.


    Das klein bezog sich auf den Streitwert...
    Es ist natürlich richtig das sich Art und Umfang eines möglichen Schadensersatzes nicht nach dem Streitwert richten.


    Aber für die Praxis (einer möglichen Gerichtsverhandlung sofern das überhaupt angenommen wird) spielt der Streitwert dahingehend eine Rolle in wie weit ein Verschulden und die Arten der Unmöglichkeiten geprüft wird.


    Geht es um eine Summe von 50.000 EUR wird sich das Gericht sicher nicht mit einer lapidaren Aussage: Ist mir runtergefallen deswegen geht es nicht mehr zufrieden geben aber in diesem Fall nun drauf zu spekulieren das das Gericht da großartig noch nach Fahrlässigkeit od. ä. fragt ist doch eher unwahrscheinlich.
    Außerdem ist durch das Aussondern das Handy ja nun keine Gattungsware mehr sonder spezifiziert daher greift das Argument: Anderes SL42 zum selben Preis nicht. Was der Vk nicht mehr hat kann er nicht liefern dem Käufer ist noch kein finanzieller Schaden entstanden von daher würde die Sache wohl abgebügelt werden.
    Im günstigsten Fall gibt es evtl. noch 5,98 EUR dazu wenn dies z.B. die Differenz zu einem verleichbaren Handypreis ist.


    Allerdings würde ich mir den Streß hier wirklich ersparen, bis (wenn überhaupt) dabei etwas herrauskommt sind mal gut und gerne bis zu 1,5 Jahre vergangen und den ganzen Ärger nur dafür?
    (Wenn der Vk natürlich wie schon angesprochen das Handy wiedereinstellt würde ich ihm zumindest mal ne freundliche Mail schreiben)


    Gruß
    CH

  • Spricht hier in dem Thread inzwischen der deutsche Ordnungssin???????


    Wer zuviel Zeit und evtl. zuviel Geld hat soll bei (weis ich noch was Rechtsanwalt einschalten) etc..........


    ANSONSTEN: Auf sich beruhen lassen!!!!!!!!


    Und wenn dir das ganz stinkt: beobachte einfach mal, was der Verkäufer zukünftig verkauft!!


    Und wenn du besonders sauer bist, fahr halt vorbei! 10 km ist ja wohl ratz fatz!!


    Aber was hier veranstalt wird ist so langsam IMHO ziemlich..........


    Grüsse


    Stefan

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