Diktiergerät in der Uni?

  • Hallo!


    Weiß jemand, ob es rechtlich erlaubt ist, die Vorlesungen aufzuzeichnen? Oder ist es erlaubt, nur manche Profs sind dagegen? :D Was sind Eure Erfahrungen?

  • Du brauchst ne Erlaubnis vom Dozenten.


    Ansonsten gibt es krass Ärger wegen Datenschutz (hatten wir in der Schule)



    Robin

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Gespräche darf man natürlich nicht ohne Wissen und Zustimmung aller beteiligten Personen aufzeichnen und speichern.


    Aber eine Vorlesung ist imho kein Gespräch sondern ein Vortrag unter Beteiligung Dritter. Und ob das da auch greift würde ich eher nicht behaupten.

  • Du darfst eine Vorlesung nicht ohne zu fragen aufzeichnen.
    Ich weiß das deswegen, weil in einer Vorlesung einmal ein Prof. ausgetickt ist, als er das Diktiergerät eines Studenten bemerkte. Hat ungefähr 15 Minuten rumgeschrien, dann hat ihm der Student gezeigt, dass es gar nicht an war:D .


    Gruß
    Chris

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Du darfst eine Vorlesung nicht ohne zu fragen aufzeichnen.
    Ich weiß das deswegen, weil in einer Vorlesung einmal ein Prof. ausgetickt ist, als er das Diktiergerät eines Studenten bemerkte. Hat ungefähr 15 Minuten rumgeschrien, dann hat ihm der Student gezeigt, dass es gar nicht an war:D .


    Gruß
    Chris


    Es gibt aber auch Professoren, die sich über zu spät kommende Studenten aufregen und die wieder wegschicken (auch wenn man zuvor andere Vorlesungen hatte...). Darf man auch nicht, es gibt schliesslich dafür extra Gesetze, die das Vorgehen an den Hochschulen regeln.
    Hier sollte man mal reinschauen um zu sehen ob und in wie weit das erlaubt ist.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Auch hier gilt IMHO, wie beim Fotos machen:
    Aufzeichnen ist sicher kein Problem (rechtlich) nur veröffentlichen/ anderen zeigen, zitieren (mit Angabe des Namens) etc. ist rechtlich relevant

  • sicher, dass aufzeichenen "kein Problem" ist? Ich darf auch keine TElefongespräche mitschneiden, auch wenn ich sie selbst behalte und nicht veröffentliche

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    sicher, dass aufzeichenen "kein Problem" ist? Ich darf auch keine TElefongespräche mitschneiden, auch wenn ich sie selbst behalte und nicht veröffentliche


    Sicher weiß ich es nicht. Aber das hier klingt doch recht plausibel:


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Gespräche darf man natürlich nicht ohne Wissen und Zustimmung aller beteiligten Personen aufzeichnen und speichern.


    Aber eine Vorlesung ist imho kein Gespräch sondern ein Vortrag unter Beteiligung Dritter. Und ob das da auch greift würde ich eher nicht behaupten.

  • Vorlesungen unterliegen dem Urheberrecht


    Das Aufzeichnen von Vorlesungen ist definitiv nur mit Erlaubnis des Dozenten legal.
    Der Dozent hat das ausschließliche Urheberrecht an seinem Vortrag, so dass eine Aufzeichnung nicht erlaubt ist.


    Eine Aufzeichnung nur für den eigenen Gebrauch (ähnlich Privatkopie) ist natürlich auch nicht möglich, da man niemals das Recht an der Vorlesung erworben hatte (konnte).


    Frohe Ostern!

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