Ständige Partys beim Nachbarn

  • Zitat

    Original geschrieben von Flycut1984
    Das der Inhaber eine gescheite Lärmdämmung braucht, ist gar keine Frage.


    Aber ums mal auf den Punkt zu bringen: Ich kann nicht über eine Gaststätte ziehen und denken, alles wäre ruhig. Das verbietet mir schon mein gesunder Menschenverstand. Allerdings setzt eben dieser bei einigen Leuten aus, wenn das Angebot (hier: die Ferienwohnung) nur günstig genug ist. Insofern hat "Amerikaner" vollkommen recht.


    Anders sieht es natürlich aus, wenn kein Gewerbe im Haus ist. Dann kann man selbstverständlich erwarten, dass die Ruhezeiten eingehalten werden. Wenn nicht, dann ist eine Vorgehensweise mit Vermieter, Schiedsmann etc. vollkommen in Ordnung.


    Danke, dem ist nichts hinzuzufügen.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Flycut1984 Aber ums mal auf den Punkt zu bringen: Ich kann nicht über eine Gaststätte ziehen und denken, alles wäre ruhig. Das verbietet mir schon mein gesunder Menschenverstand. Allerdings setzt eben dieser bei einigen Leuten aus, wenn das Angebot (hier: die Ferienwohnung) nur günstig genug ist. Insofern hat "Amerikaner" vollkommen recht.


    Wir wohnen seit 9 Jahren über einer Gaststätte, und alles ist ruhig. Hmmm?

  • Zitat

    Original geschrieben von Nezhoni
    Wir wohnen seit 9 Jahren über einer Gaststätte, und alles ist ruhig. Hmmm?


    Verdrehe meine Aussage nicht. Es muss nicht unbedingt laut sein/werden. Wenn es aber laut wird, darf ich mich nun mal nicht beklagen.


    Das es bei dir ruhig bleibt, liegt evtl. auch an der guten Dämmung und an speziellen Fenstern?

  • Zitat

    Original geschrieben von Flycut1984
    Verdrehe meine Aussage nicht. Es muss nicht unbedingt laut sein/werden. Wenn es aber laut wird, darf ich mich nun mal nicht beklagen.


    Das es bei dir ruhig bleibt, liegt evtl. auch an der guten Dämmung und an speziellen Fenstern?


    Ich verdrehe keine Aussage, allerdings gehst Du auch nicht auf das wesentliche ein, nämlich "In meinem Fall war nur ein Restaurant ursprünglich von den Baulichkeiten genehmigt. Es fehlt die Lärmdämmung. Aus dem Restaurant wurde im Laufe der Zeit durch Pächterwechsel eine Lärmhöhle. (Livemusiker)"
    Wenn das Restaurant unter uns plötzlich eine Disco sein wollte, dann würden sämtliche Anwohner denen gewaltig in den Hintern treten. Und zwar mit Recht.

  • Dann warst du also noch nie auf einem Geburtstag in einer Gaststätte, auf dem ein Alleinunterhalter Musik gemacht hat?

  • Zitat

    Allein schon die Autofahrer, die das Handy am Ohr haben und die unter Umständen damit zum Mörder werden können)


    Mit dem Handy?
    Mit dem Auto?
    Mit dem Auto wegen dem Handy am Ohr?
    Weisst Du, wie man Mord definiert?


    Grüße


    Wenny

  • Ist doch ein Unterschied, ob vorher ein Restaurant drin war, wo höchstens mal ein herunterpolternder Topf lärmt oder ein angetrunkener Gast beim Herauswurf krakeelt. Wenn zu besonderen Anlässen ein paarmal pro Jahr Mucker antreten werden sich die meisten auch nicht nachhaltig darüber aufregen. Wenn der Lautstärke beim neuen Betreiber aber zur Geschäftsgrundlage gehört braucht der sich doch nicht zu wundern, wenn die Nachbarn die Einhaltung der Regeln fordern, was Dämmung, Uhrzeiten und Verhalten angeht.


    Beim hier geschilderten Gaststättenfall dachte ich auch, daß da jemand mit asozialem, egoistischem Verhalten auch noch prahlt - nach den Erläuterungen aber nicht mehr. Da ja inzwischen ein anderer, besserer Betreiber drinnen sind ja sogar Bewirtung und Beschäftigung weiterhin gewährleistet.


    Mit der lauten Nachbarwohnung könnte es wohl leider schwieriger, langwieriger und unergiebiger werden, falls Vermieter und Behörden sich nicht weiter dafür interessieren sollten. Für privaten Lärm gelten ja nicht die Gewerbevorschriften und die Erwartungen an gewerbliches Handeln. Da ist ersteinmal die Privatsphäre des Lärmers wichtiger und das Recht an der eigenen Wohnung und deren Unversehrtheit kommt noch erschwerend dazu.

    Je suis Charlie

  • Die Polizei meinte mal was von wegen es sei im Grunde Körperverletzung, wenn ich von der Musik aufgeweckt werde. Dagegen spricht dann wohl, dass sie beim zweiten Anruf garnicht mehr kommen wollten. :rolleyes:


    Wenn ich Anzeige erstatte (wegen Ruhestörung oder Körperverletzung ist ja erstmal egal) kann ich dann verlangen, dass mein Name nicht genannt wird? Will vermeiden, dass er uns danach auflauert...

  • @ Prana


    Nach wie vor: Schalte das Schiedsamt sorfort ein und nehme den Vermieter in die Pflicht


    Vor einem "Auflauern" des betreffenden Mitbewohner ist man nicht geschützt.
    Aber willst Du es zulassen, dass man Deine Rechte mit Angsteinjagen bekämpft.
    Besorge Dir Pfefferspray . Das ist ja das schlimme in Deutschland. Die Leute haben Angst und gucken weg, weil die Polizei sie nicht schützen kann.


    Ich habe auch solch einen Mitbewohner. Der machte während der Schiedsverhandlung eine Würgegeste: Stand auf, beugte sich zu mir rüber und machte das Würgezeichen und sagte: "Jeder andere würde Sie würgen. Dafür bekommt man in Deutschland 6 Monate auf Bewährung"
    Ich habe keine Angst. Ich habe den Vermieter jetzt in die Pflicht genommen. Und sollten weitere Belästigungen kommen, dann wird mein Anwaltsbüro eine gerichtliche Verfügung gegen den Vermieter bewirken, damit der Vermieter gegen den Mitbewohner tätig wird


    Und sollte es zum Angriff kommen, dann : entweder der Mitbewohner wird außerordentlich gekündigt oder Du kündigst außerordentlich. Dieses solltest Du dem Vermieter auch schon heute schriftlich mitteilen. Der Vermieter ist dann informiert, dass er möglicherweise einen Straftäter schützt.


    Wenn Deine außerordentliche Kündigung berechtigt ist, kommen auf dem Vermieter tausende Euros Schadenersatz zu (Makler, Umzug, Ersatzmöbel, Gardinen, usw.) . Deine laufende Mietzahlung kannst du erstmal einstellen. Und lass Dir Zeit beim Suchen der neuen Wohnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Die Polizei meinte mal was von wegen es sei im Grunde Körperverletzung, wenn ich von der Musik aufgeweckt werde. Dagegen spricht dann wohl, dass sie beim zweiten Anruf garnicht mehr kommen wollten. :rolleyes:


    Wenn ich Anzeige erstatte (wegen Ruhestörung oder Körperverletzung ist ja erstmal egal) kann ich dann verlangen, dass mein Name nicht genannt wird? Will vermeiden, dass er uns danach auflauert...


    Hast du dich denn jetzt mal mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt?

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

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