ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Wenn es gründe gab das der Urlaub bis 31.12 nicht genommen werden konnte (Betriebsbedingt, Krankheit) gab kann verfällt er erst am 31.03 des Folgejahres.
Meinen ganzen Beitrag gelesen? Spielt aber keine Rolle, da dies hier eh nicht der Fall ist.