Wann ist eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunkbereich grundsätzlich unmöglich?

  • Hi,


    wann ist eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunkbereich grundsätzlich unmöglich? Gibt es da irgendwelche allgemeingültigen Einschränkungen? Denn irgendwo habe ich mal so etwas gelesen wie "bei einem Tarifwechsel innerhalb eines "Anbieters" (Provider? Marke?) muss mindestens das Mobilfunknetz des alten und des neuen Tarifs abweichen" oder so. Hat das technische Hintergründe? Ich finde die Quelle leider nicht mehr.


    Gruß
    Jens

  • Nachdem kein anderer antwortet, versuch ich mal mein Glück:


    rechtlich gesehen ist eine Portierung der Wechsel der Rufnummer von einem Anbieter zum anderen - da geht es also zunächst nicht darum, in welchem Netz Du bist, sondern die Idee des Gesetzes ist, daß ein Anbieter Dir den Umzug zur Konkurrenz ermöglichen muss.
    Daraus ergibt sich, daß Du rechtlich gesehen ein Recht auf MNP immer dann hast, wenn Du dabei den Anbieter (Vertragspartner) wechselst - egal ob Du im selben Netz bleibst oder nicht.


    Technisch gesehen gab es in der Praxis anfangs Probleme mit Providern, die gemeinsam die selbe Abrechnungsplattform nutzen.
    Ich habe das schon eine Weile nicht mehr verfolgt, vielleicht kann da jemand anderes was dazu sagen, ob es solche Problemkonstellationen noch gibt.


    Eine Umstellung _innerhalb_ eines Anbieters, also etwa der Wechsel zwischen zwei Netzen bei einem Provider der mehrere Netze anbietet, ist nicht Sinn und Inhalt des Gesetzes - das ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Vertragspartner (Provider).

  • Nachträgliche Portierung explizit ausschließbar?


    ..... Entschuldigung das ich hier mit aufspringe, aber ich habe eine ähnlich gelagerte Frage die hier am besten rein passt. Es wäre nett, wenn mir einer der ausgewiesenen Fachleute weiterhelfen könnte.


    Persönlich war ich der Meinung, dass nun, bei den anstehenden Änderungen zur MNP immer die ab, aber auch eingehende Portierung einer Rufnummer möglich sein soll.


    Dem entgegen steht aber die aktuelle Erfahrung eines Bekannten. Er hat bei Mobilcom ca. 2 Monate einen Vertrag und hat aktuell von dort die Auskunft erhalten, dass eine nachträgliche Integration einer externen Rufnummer weiterhin nicht möglich wäre!


    Wie sieht es dazu faktisch aus?


    Danke Vorab!

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Alle Anbieter müssen die ausgehende Portierung ermöglichen, aber nicht die eingehende. Die nachträgliche Portierung ist nur bei wenigen Anbietern möglich. Mobilcom bietet keine nachträgliche Portierung.

    o namorico
    -------------------------------------

  • gibt es eigentlich irgendwelche Speerzeiten bei der Rufnummernmitnahme?


    Kann ich nach einem Monat bei einem neuen Provider gleich wieder zu einem anderen wechseln, wenn der neue mir nicht gefällt?

  • bisher meist über die vertragslaufzeit geregelt. sprich innerhalb der laufzeit kriegst du die nummer nicht raus. das ist ja genau das was das neue tkg regeln soll.

  • Hallo,


    ergänzend noch, das die Rufnummer innerhabl von 30 Tagen nach Ende des Vertrags beim neuen Provider aktiviert werden muss, ansonsten verfällt das Recht der Mitnahmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!