Frage zur unterschriftenregelung:i.v. Oder i.a.

  • Hallo,


    Hier sind ja bestimmt auch fähige personaler unterwegs die mir helfen können.


    Mir wurde eine Handlungsvollmacht erteilt, Wortlaut des schriftstückes:


    Hiermit wird "Name" Handlungsvollmacht für den Bereich "xyz" (ein
    Teilgebiet meines Aufgabenbereiches, wohl im direkten Zusammenhang mit
    meiner Gesamtaufgabe) erteilt.
    Bla bla... (Aufzählung der Befugnisse wertgrenzen, inkl Verweis nur mit Prokurist
    zusammen zu zeichnen)
    Ihre Handlungsvollmacht beschränkt ich auf rechtshandlungen die Aufgaben in ihrem Verantwortungsbereich ( komplett oder nur auf die beschriebene??) gewöhnlich mit sich bringen.


    Bei der Zeichnung schriftlicher erklärungen für unsere Gesellschaft
    haben sie den das vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz i.v. Voran
    zu setzen.


    Bedeutet das jetzt dass ich nur noch i.v. Unterzeichnen muss oder nur
    bei Tätigkeiten die den im Schriftstück beschriebenen Bereichen? Bevor
    ich mich bei der pa in die nesseln setze - Bin von der allgemein
    gehaltenen Formulierung im Letzten Absatz leicht verwirrt - insbesondere da die grenzen des im schreiben beschriebenen Bereiches und meiner sonstigen Tätigkeiten stellenweise fließend sind._:rolleyes:


    Ich habe keine Lust bei jedem Schriftstück überlegen zu müssen wie ich jetzt unterschreiben muss.


    Soweit ich mich erinnere ist eine eingeschränkte Handlungsvollmacht
    (artvollmacht) keine handlungsvollmacht die i.v. Darstellt??


    Danke vorab

  • Wenn Du gegenüber dritten mit i. V. unterschreibst, geht der Geschäftspartner davon aus, dass Du rechtsverbindliche Handlungen tätigst.


    Wenn Du da Deine Kompetenzen überschreitest, muss die Firma gegenüber dem Geschäftspartner gerade stehen und Du gegenüber Deiner Firma.

  • Danke für die Antwort - wobei ich nicht schlauer bin wie ich mich jetzt zu verhalten habe.


    Man, wie ich es hasse mich auf Unbekanntes Gebiet zu begeben - des is nix für Praktiker ;)


    Ich glaube schon fast dass die Vorlage für ne allgemeine h-Vollmacht umgestrickt wurde

  • ist doch einfach


    Vorher durftest Du i. A. unterschreiben, wenn es Dir jemand gesagt hat.


    Nun musst Du i. V. unterschreiben, wenn die Vollmacht Deiner Firma Dir das erlaubt.


    Dir muss halt immer bewusst sein. Dein Gegenüber kann nicht ahnen, wofür Du Vollmacht hast. Deshalb geht er davon aus, dass Du das weißt. Nur in ganz wichtigen Dingen, wird der Vertragspartner Deine Vollmacht sehen wollen.

  • Ok - also wenn ich meine jeweiligen Befugnisse nicht überschreite muss ich also immer mit i.v. Unterzeichnen? -> gewöhnliche Handlungen im Verantwortungsbereich = jede Handlung im rahmen der jeweiligen Befugnisse ( auch wenn es 08/15 Befugnisse sind)


    Ich spreche nächste Woche mal meinen personaler an - typisch Mittelstand, alles halb und wenig ganz

  • Zitat

    Original geschrieben von Osir Ok - also wenn ich meine jeweiligen Befugnisse nicht überschreite


    Diese Befugnisse darfst Du in keinem Fall überschreiten :-).


    Gegenüber Firmenfremden unterschreibst Du in Zukunft ausschließlich i.V.
    i.A. unterschreibst Du also nie mehr in dieser Firma (außer bei Entzug der Vollmacht).


    Kritisch wird es, wenn Du etwas unterschreiben sollst, was Deine Vollmacht überschreitet. Das kannst Du rechtlich sauber nur einem zeichnungsberechtigten Vorgesetzten vorlegen, bzw. Dir wenigstens dessen Zustimmung nachvollziehbar einholen.
    Das kommt dann vor, wenn Du z.B. den Chef im Urlaub vertrittst. Im Idealfall gibt es eine saubere Vertretungsregelung.

  • das hatte ich auch in keinem Fall vor ;)


    also muss ich z.B. auch in den "untergeordneten" Amtshandlungen (bis 10k €) in meinen sonstigen Verantwortwortungsbereichen mit i.V. und "darf" in den gesondert ausgezeichneten Bereichen bis zu der maximalen "Deckungssumme" i.V. unterzeichnen?


    Moah -als alter Verfahrensingenieur ist mir dieses bürokratisme iwie doch zu hoch :D


    Zustimmung hole ich mir bei zu hohen Verantwortungsbereichen ja eh mit dem Prokuristen?? Also im Endeffekt - Karl Arsch wie immer nur mit ´nem ppa dabei?

  • Die Unterschriftsregelung halte ich persönlich für relativ eindeutig.


    Unterschreibst Du für die Gesellschaft (in diesem Fall trittst Du rechtlich in die Postion der Gesellschaft - Du bist also die Gesellschaft), verwendest Du den Zusatz i.V.


    Sind Dir persönlich im Rahmen der Geschäftsverteilung Aufgaben übertragen, die Du eigenverantwortlich entscheidest, unterschreibst Du ohne Zusatz (oder ggf. mit dem Zusatz i.A.). Darunter fallen in aller Regel u.a. innerbetriebliche Weisungen an nachgeordnete Mitarbeiter.


    Aber Vorsicht:
    Was vom Grundsatz her richtig ist, kann in der Praxis dennoch anders gehandhabt werden. Auch in Deinem Betrieb existieren sicher festgefahrene Strukturen, die Du wohl nur durch Nachfrage bei Kollegen in Erfahrung bringen kannst.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    unterschreibst Du ohne Zusatz


    Ohne Zusatz dürfen nur Geschäftsführer, Vorstände oder natürliche Personen von Personengesellschaften unterschreiben!

  • Eben genau in dieser Diskrepanz zwischen "für die Gesellschaft tätigender" und "persönlich übertragener" Aufgaben liegt das Problem.


    Übertragen wurden nur Aufgaben im Breich XYZ - i.V. (so langsam glaube ich "in Vollmacht" bedeutet "ich vollidiot") unterzeichnen soll ich aber alle mir übertragenen Aufgaben.
    Problem dabei, das schmerzensgeld aus der im beschriebenen Breich liegenden und übertragenen Verantwortung spiegelt nicht wirklich die Realität wieder


    Das scheint echt wieder ein Beispiel von "gewollt und nicht gekonnt" zu sein :rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!