Hallo,
Hier sind ja bestimmt auch fähige personaler unterwegs die mir helfen können.
Mir wurde eine Handlungsvollmacht erteilt, Wortlaut des schriftstückes:
Hiermit wird "Name" Handlungsvollmacht für den Bereich "xyz" (ein
Teilgebiet meines Aufgabenbereiches, wohl im direkten Zusammenhang mit
meiner Gesamtaufgabe) erteilt.
Bla bla... (Aufzählung der Befugnisse wertgrenzen, inkl Verweis nur mit Prokurist
zusammen zu zeichnen)
Ihre Handlungsvollmacht beschränkt ich auf rechtshandlungen die Aufgaben in ihrem Verantwortungsbereich ( komplett oder nur auf die beschriebene??) gewöhnlich mit sich bringen.
Bei der Zeichnung schriftlicher erklärungen für unsere Gesellschaft
haben sie den das vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz i.v. Voran
zu setzen.
Bedeutet das jetzt dass ich nur noch i.v. Unterzeichnen muss oder nur
bei Tätigkeiten die den im Schriftstück beschriebenen Bereichen? Bevor
ich mich bei der pa in die nesseln setze - Bin von der allgemein
gehaltenen Formulierung im Letzten Absatz leicht verwirrt - insbesondere da die grenzen des im schreiben beschriebenen Bereiches und meiner sonstigen Tätigkeiten stellenweise fließend sind._
Ich habe keine Lust bei jedem Schriftstück überlegen zu müssen wie ich jetzt unterschreiben muss.
Soweit ich mich erinnere ist eine eingeschränkte Handlungsvollmacht
(artvollmacht) keine handlungsvollmacht die i.v. Darstellt??
Danke vorab