Frage zur unterschriftenregelung:i.v. Oder i.a.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ohne Zusatz dürfen nur Geschäftsführer, Vorstände oder natürliche Personen von Personengesellschaften unterschreiben!


    Diese Personen sind per Gesetz uneingeschränkt vertretungsbefugt, der Zusatz wäre also überflüssig.


    Das bedeutet aber nicht, dass andere Personen nicht auch ohne Zusatz unterschreiben dürfen, wenn es, wie von Frank richtig gesagt, nicht um Vertretungsgeschäfte geht, sondern z.B. um innerbetriebliche Weisungen o.ä.

  • Zitat

    Original geschrieben von Osir
    also muss ich z.B. auch in den "untergeordneten" Amtshandlungen (bis 10k €) in meinen sonstigen Verantwortwortungsbereichen mit i.V. und "darf" in den gesondert ausgezeichneten Bereichen bis zu der maximalen "Deckungssumme" i.V. unterzeichnen?


    Am Rand erwähnt:
    Amtshandlungen führen ausschließlich u.a. folgende Inhaber eines Dienstsiegels/Amtssiegels durch:
    -ein (amtierender) Notar
    -der Pfarrer eines Pfarramtes (der kann übrigens rechtskräftig viele Unterschriften/ Kopien beglaubigen)
    -bestimmte Mitarbeiter von Behörden, Botschaften und Konsulaten


    ;-).


    Zum Thema:


    Du unterzeichnest gegenüber fremdem Firmen immer mit i.V.


    Ein Unterschied könnte sein, daß Du untergeordnete Sachen alleine unterschreibst, höherwertige Sachen zusammen mit einem ppa.

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