ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Ohne Zusatz dürfen nur Geschäftsführer, Vorstände oder natürliche Personen von Personengesellschaften unterschreiben!
Diese Personen sind per Gesetz uneingeschränkt vertretungsbefugt, der Zusatz wäre also überflüssig.
Das bedeutet aber nicht, dass andere Personen nicht auch ohne Zusatz unterschreiben dürfen, wenn es, wie von Frank richtig gesagt, nicht um Vertretungsgeschäfte geht, sondern z.B. um innerbetriebliche Weisungen o.ä.