Problem mit einer Auszahlung - Händler aus TT Mobilando

  • Wenn ich zu unrecht "Panik" mache, kann der Händler gerne uns hier aufklären.


    Also, auch heute geht niemand ans Telefon.


    So, jetzt mal zu dem Mahnantrag. Also ich habe schon, wie ein User das gut erkannt hat, per Mail eine Frist gesetzt gehabt. Die ist schon seit 2 Wochen abgelaufen. Auch bekommt man eine Warnung vom Maildienst, falls die Mail nicht geschickt werden konnte (weil die E-mail z.B. nicht existiert). Also müsste das doch ein Beweis dafür sein, dass sie die Mail bekommen haben, weil ich so eine Meldung nicht bekommen habe.


    Sollte ich jetzt trotzdem noch einmal eine Frist setzen oder gleich den Mahnantrag stellen?


    So etwas passiert mir zum ersten Male, also muss ich mich noch einlesen. Was passiert z.B. eigentlich, nachdem ich den Mahnbescheid geschickt habe? Direkt einen Anwalt einschalten? Oder worauf läuft es hinaus?


    Und vielen Dank für den "Support".


    mfg



    PS: Ich könnte sie auch aufsuchen oder sollte ich einen persönlichen Kontakt vermeiden? Sie sind eine Dreiviertelstunde Stunde entfernt.

  • Der Mahnbescheid dient dazu, deine Forderung möglichst schnell zu titulieren. Mit einem Titel könntest du vollstrecken.
    Nach Beantragung des MB (http://www.online-mahnantrag.de) wird dieser vom Gericht zugestellt. Der Schuldner könnte Widerspruch einlegen, dann müsstest du klagen. Wenn er keinen Widerspruch einlegt, beantragst du einen Vollstreckungsbescheid. Der ist dann der vollstreckbare Titel. Kostenrisiko des Mahnverfahrens: 23,- €.

  • Zitat

    Original geschrieben von SBJ
    [...]Ich könnte sie auch aufsuchen[...]

    Und was erwartest du dir davon? Dass sie dich herein bitten, dir einen Kaffee anbieten und dir dann mit einer großen Entschuldigung für die vielen Unannehmlichkeiten das Geld in die Hand geben, womöglich noch mit einem Goodie zur Wiedergutmachung?

  • prengel


    Danke, sehr informativ.



    Eldschi


    Vielleicht könnte ich dadurch in Erfahrung bringen, was wirklich los ist. Keine Ahnung, war nur so eine Idee.


    Ich überlege nun, ob ich direkt den Mahnbescheid aufgeben soll oder noch eine Frist geben soll.


    Was würdet ihr in diesem Fall machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von SBJ
    . Auch bekommt man eine Warnung vom Maildienst, falls die Mail nicht geschickt werden konnte (weil die E-mail z.B. nicht existiert). Also müsste das doch ein Beweis dafür sein, dass sie die Mail bekommen haben, weil ich so eine Meldung nicht bekommen habe.


    Nur weil ein Brief von der Post nicht als unzustellbar an den Absender zurückgebracht wird, heißt es nicht, dass er 100 % angekommen ist. Er könnte auch auf dem Versandweg verloren gegangen sein.... Passiert selten, aber möglich...


    Was das beste ist, weiß man i.d.R. erst nachher.
    Was passieren kann, wenn man keine Frist setzt: Man bekommt - trotz Sieg - die Kosten des Verfahrens belastet.


    I.d.R empfinde ich es immer am besten, etwas "außergerichtlich" zu lösen. Den so etwas geht i.d.R. deutlich schneller. Den wenn es zu einem Widerspruch - Klage - kommt, dann dauert dieses i.d.R nicht weniger als 1 Jahr. Aktuell sitze ich an einer Klage bereits das 3. Jahr. Mit Glück kommt dieses Jahr noch ein Urteil...... Vielleicht hilft das bei der Überlegung

  • Hallo SBJ,


    Hast du eine Rechtsschutz?
    Wenn nein, gibt es auch andere möglichkeit zu Klagen. Je nachdem was du verdienst und wie hoch deine Ausgaben sind.
    Das nennt sich dann pkh Antrag. Falls du einen Rechtsanwalt brauchst, kannst du mich gerne anrufen. In meiner Signatur steht zwar strafverteidiger, aber wir machen auch Zivilsachen. Liegt ja nahe. Betrug = Strafrecht aber den Schaden holt man sich in der Regel auf dem zivilrechtlichen Weg zurück.


    Gruß Baris

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