Problem mit einer Auszahlung - Händler aus TT Mobilando

  • Zitat

    Original geschrieben von SBJ
    Genau so, wie du es beschrieben hast, passiert mir im Moment. Zumindest habe ich dieselben Ausreden bis jetzt gehört.


    Die Ausreden sind genau dieselben, schau dir mal die Altfälle an...das Thema Chef ist im Urlaub kommt ja immer wieder vor. Der einzige Unterschied bei dir ist: es geht jemand ans Telefon, was noch ein Hoffnungszeichen ist. Andere gehen nicht mal ans Telefon.


    Ich würde auch nicht mehr warten. Damals, als die ersten Leute erste rechtliche Schritte (ich glaube,eine Anzeige war das) gegangen sind, hat sich was getan.


    Dir rate ich: mach dir ersten rechtlichen Schritte. 10 Wochen sind extrem lange. Ich würde zudem alles versuchen, den Vertrag bei dem Provider selber zu stornieren. In ganz wenigen Fällen geht das. Man muss einiges an den Provider schreiben, nachweisen, etc und dann werden die Verträge auch storniert, aber ist ein mühsamer Weg.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Über eine nexplus GmbH gibt es keinerlei Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Demzufolge bestand die Firma am 31.12.2010 noch nicht, oder es wurden ganz einfach keine Abschlüsse eingereicht, der 2010 Abschluß hätte bis spätestens 31.12.2011 veröffentlicht werden müssen. Da aber in dem Xing Profil von 1 Jahr 9 Monate Geschäftsführung der GmbH geredet wird würde ich mir meine eigenen Gedanken machen!


    !!!!!!!!!Edit zu obigen Beitrag: Siehe nachfolgenden Post von Bongomann!!!! Also von daher normal, das keine Veröffentlichung bisher erfolgt ist!!!!!!!!


    Verträge mit einer GmbH sind immer so eine Sache als Privatkunde, vor allem wenn diese GmbHs noch sehr neu sind und wenig Referenzen haben!


    Aber immerhin offensichtlich eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital (ob eingezahlt ist ein anderes Problem) und keine UG oder Limited, die haben noch weniger.


    Obiger Post soll keinesfalls irgendjemand diskreditieren sondern stellt nur meine persönliche Meinung und Recherche da und ist eine allgemeine Tatsachenfeststellung.


    Abgesehen davon ist das Angebot im TT mit einem sehr dürftigen Impressum versehen, normalerweise werden doch die Anbieter bei so einem Impressum hier sofort abgewatscht!


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von SBJ
    Gilt auch eine Mail als schriftliche Mahnung?


    ich würde es per Einschreiben machen, ggf mit Rückschein.
    angemessene Frist setzen (7 Werktage ? Vielleicht kann es jemand genauer sagen - Eine Frist per Datum nennen, z.B. bis zum 25.04.2012)


    Zitat


    Und bei wievielten Male kann ich den Mahnbescheid schicken?


    Müsste eigentlich sofort nach Verstreichen der genannten angemessenen Frist gehen. Der Vertragspartner ist ja dann in Verzug.


    Hier gibt es sicher ein paar Leute mit Erfahrung im Forum, die können vielleicht auch mit einem Musterschreiben weiterhelfen.



    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von prengel
    wieso eigentlich erst eine Frist setzen?


    Viel Erfolg!


    Damit man den Verzug nachweisen kann, spielt eine Rolle für die Kostentragungspflicht, wenn der Händler sonst unmittelbar nach dem Mahnbescheid wider Erwarten zahlt und den Verzug bestreitet, könnte man auf den Kosten sitzenbleiben!


    Gruß Boris

  • Richtig! Nimm den Vorschlag von Christian auf, also unbedingt sicher in Verzug setzen. Mit dem Mahnverfahren kannst Du natürlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Bei TT sind auch so einige unterwegs. :top:

  • Wer den Thread zu Beginn aufmerksam gelesen hat, hat bemerkt, dass bereits eine Frist gesetzt wurde ( bis Kw 14). In der vorliegenden Konstellation halte ich eine nochmalige Frist für unsinnig. Auch kommt der Schuldner spätestens mit dem Mahnbescheid in Verzug, vgl. $ 286 BGB ( Ipad hat kein Paragraphenzeichen). Hier dürfte Eile geboten sein, also besser gleich einen MB beantragen.


    Was soll passieren? Legt der Schuldner Widerspruch ein, ginge es so oder so zu Gericht.
    Legt er Teilwiderspruch ein, wegen der Kosten, geht es noch um 23 € (dies dürften die Kosten des MB sein).

  • Kann den der Eingang der E-Mail bewiesen werden?


    Ich würde ein Schreiben erstellen, mit einer angemessenen Frist - es sollten schon min. 10 Tage sein, wenn nicht 14 - und dieses dann sicher verkleben (damit nachher nicht behauptet werden kann, dass nur ein leerer Briefumschlag angekommen ist), und per Einwurfeinschreiben verschicken. Natürlich alles mit einem Zeugen, der im Ideal-Fall nicht aus der Familie kommt....


    Besonders hilfreich finde ich auch diesen Link:


    http://www.recht.de/index.php?…ask=view&id=58&Itemid=132


    Betrug halte ich aber für eher unwahrscheinlich...



    (Das soll keine Rechtsberatung darstellen; alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit)

  • Fristsetzung zur Vertragserfüllung setzen und mit rechtlichen Schritten drohen, zB Mahnbescheid oder Rechtsanwalt und darauf hinweisen, dass dann weitere Kosten entstehen die du einfordern wirst. Die Androhung einer Strafanzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug könnte auch helfen.


    Nur um mal ein paar möglichkeiten zu nennen.


    Bei TT wird der verkäufer es in zukunft schwer haben...

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