Auslandsreisekrankenversicherung...

  • Hab mir nochmal die Bedingungen meiner Unfallversicherung durchgelesen. Da steht zur Bergung u.A. dies drin: "Hat die versicherte Person für Kosten einzustehen, obwohl sie keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, sind wir ebenfalls ersatzpflichtig".
    Ist damit nicht bereits alles abgedeckt? Angenommen ich werde Höhenkrank, ist das zwar kein Unfall, würde ich aber in dem Zustand weiterlaufen droht doch ein unmittelbarer Unfall da ich nicht mehr voll bei der Sache bin und durch Unachtsamkeit stürzen könnte. Das gleiche gilt für Suchkosten. Wenn ich eigentlich bis Uhrzeit x an dem und dem Ort sein sollte, es aber nicht bin, ist doch ein Unfall unter den "konreten Umständen zu vermuten". Irre ich mich?
    Im Zweifelsfall überdehnt man seinen Knöchel und schon war es ein Unfall, oder?

  • Die Zeitschrift Finanztest hat mal wieder den jährlichen Test von Auslandsreisekrankenversicherungen durchgeführt; neuer Testsieger ist die Allianz mit dem Tarif R32 / R 33 und einem Jahresbeitrag von EUR 9,80.

    - still loving WebOS -

  • achte auf:


    medizinisch sinnvoll, nicht medizinisch notwendig


    bin viel unterwegs und habe eine Katastrophe hautnah erlebt, mit den Gelben war man am besten dran

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