Vertrag abgeschlossen - Auszahlung nicht erhalten! Rücktritt möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Sehe ich auch so: Das interessiert mich als Kunden doch nicht, wann der Händler sein Geld bekommt. Wenn er es so spät bekommt wie hier vorgerechnet wurde und er es nicht vorstrecken kann/will, dann darf er das Angebot eben nicht mit der Zusage, das Geld nach 2 Wochen zu überweisen, vorlegen. Und wenn die Kunden nach einem Monat unruhig werden darf sich der Anbieter nicht wundern. Stellt er sich dann auch noch tot, ist eine Anzeige wegen Betrugs einer der nächsten konsequenten Schritte.



    Das ist Richtig.... Allerdings ist die Frage, was "besser" ist....
    Beispiel: Der Kunde macht Druck, fordert das Geld ein. Da es vielleicht 200 Kunden sind, reden wir über 70.000 €. Der Verkäufer meldet insolvenz an. Der Insolvenzverwalter zahlt an alle Kunden 10 % (mehr ist es i.d.R. nie) aus. Wer hat etwas gewonnen - außer der Insolvenzverwalter, der einen "guten Lohn" erhält - ?


    Strafanzeige wird wahrscheinlich fallen gelassen. Und bei einer Verurteilung, muss er in den Knast. Schon einmal Lohn- oder Taschenpfändung im Knast versucht? ;)


    Alle Beteiligten haben mehr davon, wenn er es - wenn auch mit einer Verspätung - auszahlt. Oder nicht?


    Ich finde es nicht "Gut", aber ich habe mittlerweile bei vielen großen (TT-) Händler erlebt, dass etwas (Auslieferung eines Handys, Auszahlung) nicht 100 % so durchgeführt wird, wie es angeboten wird. Aber dann warte ich halt 1 Woche länger auf mein Handy. Ich gehe dieses Risiko doch ein, da mir fast jedes Ladengeschäft das Handy i.d.R. sofort mitgeben kann, was ich aber dann ja nicht möchte.... Kosten- Nutzen-Rechnung....


    Ich bin zwar kein "TT-Händler", denke aber, dass man es etwas "lockerer" sehen muss. Den ich möchte die Händler gerne etwas länger hier haben..........

  • Hallo!

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975 , Wenn ich nichts übersehen habe, habe ich bislang ausschließlich Komplett-kostenlos-Verträge abgeschlossen, die nicht auf TT von einem Händler vermarktet wurden...

    Hast ja recht,
    Ebay-Händler, mit mehr als ca. 1000 Bewertungen,
    und dem Ebay-Zertifikat: Verkäufer mit Top-Bewertung , :top:
    könnte man noch dazu nehmen!
    Gruß Angelo


  • Selbst das hilft unter Umständen nicht viel...

  • Zitat

    Original geschrieben von angelo
    Hallo! Hast ja recht,
    Ebay-Händler, mit mehr als ca. 1000 Bewertungen,
    und dem Ebay-Zertifikat: Verkäufer mit Top-Bewertung , :top:
    könnte man noch dazu nehmen!


    Mit einer Ausnahme (das war mein erster solcher Vertrag vor vielen Jahren), bei dem ich den Händlernamen nicht mehr weiß, habe ich meine "Stammhändler" (Sparhandy und Eteleon). Da weiß ich, dass alles problemlos klappt (Vorteil ist nicht zuletzt deren Größe, wodurch die Insolvenzgefahr stark gemindert wird). Deren Angebote erhalte ich i.d.R. per E-Mail, und einige besonders attraktive Angebote (nur Stunden verfügbar) wurden vor ein bis zwei Jahren (m.W. nur) bei Kroko gepostet.

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