Vertrag abgeschlossen - Auszahlung nicht erhalten! Rücktritt möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von angelo
    Verträge mit _Auszahlung_, nur abschließen,
    _wenn sie hier im TT angeboten werden, _
    bei von den TT-Usern geprüften Händlern


    auch das nutzt nicht immer. Ich erinnere z.B. an den tt-Händler "daheimshoppen" . Irgendwann kam auch hier kein Geld mehr. Oder was aktuelles aus dem Werbeforum, wo ein Insolvenzverwalter versucht, Kunden die Auszahlung wieder abzujagen. Wer hier sein Geld nach Mahnbescheid bekommen hat, hat nun wieder Stress, es zu behalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wann der Händler sein Geld bekommt ist doch völlig egal. Nach Ende der Widerspruchsfrist kann er die Kohle rüber schieben, was geht mich an wann er das bekommt? Sind das alles so klamme Klitschen? Komische Branche.


    Sehe ich auch so: Das interessiert mich als Kunden doch nicht, wann der Händler sein Geld bekommt. Wenn er es so spät bekommt wie hier vorgerechnet wurde und er es nicht vorstrecken kann/will, dann darf er das Angebot eben nicht mit der Zusage, das Geld nach 2 Wochen zu überweisen, vorlegen. Und wenn die Kunden nach einem Monat unruhig werden darf sich der Anbieter nicht wundern. Stellt er sich dann auch noch tot, ist eine Anzeige wegen Betrugs einer der nächsten konsequenten Schritte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Stellt er sich dann auch noch tot, ist eine Anzeige wegen Betrugs einer der nächsten konsequenten Schritte.


    Und was ist die daraus zu erwartende Konsequenz, angenommen jeder Kunden würde das so machen? Kein seriöser Händler, von denen es dann eh nicht mehr viele gibt, wird noch Auszahlungen anbieten. Dann können alle TT und Krokofarm Schnäppchenjäger ihre Verträge wieder brav im Ladengeschäft vor Ort abschließen mit ebenfalls 0,00€ Auszahlung. ;)
    Zumal Händlern Auszahlungen von den NBs/Providern sukzessive untersagt werden.


    Extrapolier das mal, was wir Händler für immense Summen vorschießen müssten wenn wir nicht warten würden, bis wir selbst die Provision vom NB/Provider bekommen. Die logische Konsequenz wäre eine umumgängliche Insolvenz. Und dann bekäme kein einziger Kunde mehr sein Geld oder müsste es sogar zurückbezahlen, wie die Insolvenz der E-Comm Erdin Communication GmbH erst in jüngster Vergangenheit zeigte.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Schön, dass du deinen Berufsstand so verteidigst, aber ich glaube, du hast nicht genau verstanden, was an der Geschichte nicht in Ordnung ist (aus meiner Sicht).


    Deiner Meinung nach scheint es völlig in Ordnung und lauter zu sein, wenn ein Händler zusichert, das Geld nach 2 Wochen zu überweisen, obwohl er weiß, dass er das Geld selbst erst nach frühestens 4 Wochen bekommt?
    Ein Händler, der so vorgeht, hält nicht nur nicht seinen Vertrag mit dem Kunden ein, sondern er versucht damit vielleicht sogar andere Händler auszustechen, die so ehrlich sind eine für sie selbst rationale Zeit bis zur Auszahlung zuzusichern. Wenn ich als Kunde die Wahl habe (bei gleichem Auszahlungsbetrag) das Geld nach 2 Wochen oder erst nach 6 Wochen zu erhalten, ist klar, wie entschieden wird (sofern man von einem Kunden ausgeht, der die Reputation der Händler nicht vergleicht).
    Bist du also der Meinung, dass solche Tricks ok sind? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Bist du also der Meinung, dass solche Tricks ok sind? ;)


    Bin ich keinesfalls, da ich z.B. von vorneherein klarstelle, dass die Auszahlung erst nach frühestens 6 Wochen, meist aber 8 Wochen erfolgt. Ob einem Kunden das recht ist oder nicht, hat er selbst zu entscheiden. Insofern teile ich deine Meinung schon, wenngleich ja überhaupt nicht klargestellt ist, ob das mit den 14 Tagen so überhaupt zugesichert wurde. Vielleicht steht ja in dem Angebot auch was von "frühestens" 14 Tagen, man weiß es nicht.

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  • Und Texte sind interpretierbar. Wann beginnt die 14-Tage-Frist? Bei Freischaltung? Bei erster Nutzung? Nach Eingang der Provision beim Händler?
    Da sind sogar die Erfahrungen mit TT-Händlern nicht immer so befriedigend, sofern das tröstet.


    Jedenfalls ist das kein Strafrechtsthema(Betrug), sondern zuerst ein zivilrechtliches Problem und damit interessiert sich die Polizei nicht dafür. Da hilft nur Einschreiben mit Frist, dann Mahnbescheid, dann Klage beim Amtsgericht. Etwas Druck aufbauen erhöht in jedem Fall die Erfolgsaussichten!

  • Hallo!

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank , Extrapolier das mal, was wir Händler für immense Summen vorschießen müssten wenn wir nicht warten würden, bis wir selbst die Provision vom NB/Provider bekommen. Die logische Konsequenz wäre eine umumgängliche Insolvenz.

    Das erscheint mir keineswegs logisch:
    Bekommt der Kunde bei Vertragsabschluß, für z.B. 1 €, vom Händler _sofort_ ein wertvolles Smartphone, im Wert von z.B. 500 € ausgehändigt, ist das Geld des Händlers, bzw. der Gegenwert in Form eines wertvollen Smartphones, _auch sofort weg_, aus dem Laden, aus dem Haus, vom Konto!
    Ich sehe da, für die Händler keinen Unterschied im Risiko!
    Der Kunde kann das wertvolle Smartphone, sofort verkaufen und zu Bargeld machen!
    Gruß Angelo

  • Zitat

    Original geschrieben von angelo
    Hallo! Das erscheint mir keineswegs logisch:
    Bekommt der Kunde bei Vertragsabschluß, für z.B. 1 €, vom Händler _sofort_ ein wertvolles Smartphone, im Wert von z.B. 500 € ausgehändigt, ist das Geld des Händlers, bzw. der Gegenwert in Form eines wertvollen Smartphones, _auch sofort weg_, aus dem Laden, aus dem Haus, vom Konto!
    Ich sehe da, für die Händler keinen Unterschied im Risiko!
    Der Kunde kann das wertvolle Smartphone, sofort verkaufen und zu Bargeld machen!


    Ohne das entsprechende Hintergrundwissen erscheint es wirklich nicht logisch. Ich möchte dich aber gerne aufklären.


    In der Regel "kauft" ein Händler die Mobiltelefone nicht vorab, sondern erhält sie auf Kommission vom Großhändler überlassen. Wird das Mobiltelefon dann meinetwegen für 1€ verkauft, verrechnet der Großhändler die Provision für die Vermittlung des Vertrages wiederum mit dem Einkaufspreis des Mobiltelefons und erstattet den Überschuss dem Händler, dessen Gewinn. Somit liegt das finanzielle Ausfallrisiko auch in diesem Falle i.d.R. nicht beim einzelnen Händler, sondern beim Großhändler. Und dieser ist rundum durch entsprechende Versicherungen vor einem eventuellen Zahlungsausfall geschützt. Und die Versicherung wiederum lässt das Geld im Ernstfall dann beim säumigen Zahler von osteuropäisch aussehenden Muskelmännern persönlich abholen. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von angelo
    Hallo!
    Ich will ja nicht den Oberlehrer raushängen lassen. :o


    Ich auch nict, aber: Wenn ich nichts übersehen habe, habe ich bislang ausschließlich Komplett-kostenlos-Verträge abgeschlossen, die nicht auf TT von einem Händler vermarktet wurden...

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