Jemand hier der sich mit Arbeitsrecht auskennt? Fristlose Kündigung!

  • Hey!


    Um kurz ein paar Stichpunkte zu nennen, damit man weiss um was es geht:


    Fristlose Kündigung erhalten (es gab nie eine Abmahnung), 3 Tage danach kommt nochmals eine Kündigung. Dieses Mal mit Frist zum 30.6.



    Den ganzen Sachverhalt würde ich per PN übersenden. Wäre cool, wenn es hier jemanden gibt, der sich mit solch einer Thematik auskennt und vielleicht gute Tips geben kann.


    Vorab besten Dank und beste Grüsse

    Endlich nehme ich mir wieder die Zeit!!!

  • Die Zeit drängt, geh damit zu einem Rechtsanwalt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hey!


    Anwalt ist schon dran, möchte nur noch eine 2te Meinung hören. Man muss sich ja immer darauf verlassen, was einem der Anwalt erzählt und wenn man selbst nicht wirklich fachkundig ist...... Leider wird eben die "zweite Meinung" nicht von der Versicherung übernommen und deswegen erhoffe ich mir auf diesem Weg noch die ein oder andere Information, die noch weiterhelfen könnte.



    Beste Grüsse

    Endlich nehme ich mir wieder die Zeit!!!

  • Bin jetzt nicht zur Rechtsberatung zugelassen, da ich kein Anwalt bin. Aber die fristgerechte Kündigung sichert Deinen Chef ab, falls Du gegen die erste vor das Arbeitsgericht gehts und diese keinen Bestand hat, dann wird er sich hilfsweise auf die fristgerechte berufen. Ob die beiden Kündigungen aber inhaltlich den Anforderungen entsprechen, kann in der Regel nur ein Anwalt oder ggfs. ein Rechtsberater einer Gewerkschaft sagen, zu diesem Punkt möchte ich mich mangels Fachkenntnis nicht äußern.


    Gruß Boris

  • Gibt's nen Betriebsrat? Da sind ggf auch Fristen für Bedenken bzw. Widerspruch seitens des Betriebsrates zu beachten.

  • Wenn es einen Betriebsrat gibt muss in der Kündigung stehen das der Betriebsrat angehört wurde.
    Ohne Abmahnung geht nur im Strafrechtlichen Bereich z.B Diebstahl. Arbeitsfehlleistungen ect. muss vorher abgemahnt werden.


    Wenn der Betriebsrat gegen die Kündigung ist,ist sie nicht gültig,d.h. der Arbeitgeber muss die Zustimmung vor Gericht einholen


    Das er auch fristgerecht kündigt zeigt das er unsicher ist ob die fristlose Kündigung gültig ist.


    Viel Erfolg ! Alles gute !

    Life is too short to be small.

  • Fristlose Kündigungen haben in den seltensten Fällen vor dem Arbeitsgericht bestand. Das ist immer nur ein Versuch des AG, der darauf hofft, dass der AN seine Rechte nicht kennt.


    In der Regel funktioniert das so, dass man gegen die fristlose Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreicht. Die Klageschrift wird dann dem AG zugestellt und drei Tage später bekommt man einen Anruf vom AG, ob man sich nicht "so" einigen könnte *ggg*


    Die fristgemäße Kündigung ist bei einem nicht-tarifgebundenen Arbeitsvertrag meist wirksam, solange die Fristen eingehalten werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind hier ja möglich.


    Aus der langen Vorlauffrist für die vertragsgemäße Kündigung (gesetzlich hätte schon zum 15.5. gekündigt werden können) schliesse ich, dass irgendein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Dann ist der Betriebsrat der erste Ansprechpartner.


    Schlussendlich kannst du bei längerer Betriebszugehörigkeit eventuell die Sozialklausel beim Arbeitsgericht geltend machen.


    Viel Erfolg!

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer Ohne Abmahnung geht nur im Strafrechtlichen Bereich z.B Diebstahl. Arbeitsfehlleistungen ect. muss vorher abgemahnt werden.


    Auch ohne strafrechtliche Dinge kann u.U. wirksam fristlos gekündigt werden (z.B. wenn ich in einem kleinen Betrieb einfach mal 3 Tage lang nicht auf Arbeit gehe).


    Der Arbeitgeber des Fragestellers hat, wie richtig kommentiert wurde, nach der fristlosen Kündigung hilfsweise eine fristgemäße Kündigung nachgereicht (das wird normalerweise zusammen mit der fristlosen Kündigung im selben Text gemacht), um bei Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung den Arbeitnehmer wenigstens fristgemäß loszuwerden.


    Wichtig ist: Der AN benötigt vom AG eine gute Beurteilung. Hier kann der AG durchaus nicht juristisch angreifbar formulieren, daß er den AN loswerden wollte... Eine vom AG unterschriebene perfekte Beurteilung (Text evtl. vom Anwalt des AN vorgeschlagen...) ist mehr wert als 1000€...

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