Ich denke, sowas wäre nicht schlecht, so braucht man nicht jedes Mal einen neuen Thread eröffnen.
So dann fange ich mal an.
Weiß vielleicht jemand zufälligerweise, ob man durch die "Zwangumstellung" auf das Lastschriftverfahren ein Sonderkündigungsrecht erhält?
Hintergrund: Für Bestandskunden werden ab 01.06.2012 zusätzliche Gebühren (1,90€/Monat) erhoben, wenn diese weiterhin per Rechnung bezahlen möchten (bis jetzt noch kostenfrei).
Bzw. hat jemand die AGB welche im Juli 2011 gültig waren?