ich habe ein ähnliches problem: ein bekannter hat beim musik machen mein handy fallen gelassen. er hat es seiner haftpflicht gemeldet.
soweit kein problem, nur will die versicherung(verständlicherweise) eine rechnung vom handy und der reperatur. es handelt sich um ein se neo, die reperatur kostet ca.100 euro. das handy war bei einem vertrag über sparhandy dabei, und hat nur 9 euro zuzahlung gekostet. das ist auch der wert auf der rechung. sparhandy hat mir gesagt, sie können keine andere rechnung schicken.
was habe ich jetzt für möglichkeiten?
ich habe den schaden, die versicherung würde zahlen und trotzdem komm ich nicht an das geld.
meiner meinung nach ein gravierendes problem bei hardwaresubventionen.
nächstes mal lass ich mir eine auszahlung geben, dann habe ich wenigstens ein gerät mit einer anständigen rechnung.
ausserdem war der sparhandy support unfreundlich und kurz angebunden.
Haftpflichschaden bei subventioniertem Handy
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Re: Haftpflichschaden bei subventioniertem Handy
ZitatOriginal geschrieben von RaoulDuke
sie können keine andere rechnung schicken.Eine Rechnung kann man nicht so ändern nach Belieben! Da hat Sparhandy schon Recht. Was will denn die Versicherung? Schick denen einfach die Rechnung mit der Reparaturkosten und die Rechnung von Sparhandy. Wenn das Handy repariert und bezahlt wurde, gibt es ja keine Alternativen.
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Das ist kein Problem. Wozu dient die Rechnung? Als Nachweis, dass es sich um ein Gerät namens xxx handelt und wann es gekauft wurde. Was besagt der Preis auf der Rechnung? Garnichts. Du hast einen gemischten Vertrag geschlossen, bestehend aus Anzahlung und Abzahlung. Was macht man mit dem Problem Versicherung? Rechnung in Kopie und realistischen Widerbeschaffungspreis oder alternativ Kostenvoranschlag für die Reparatur vorlegen. Das wars. Und eine rechtliche Lücke sehe ich hier nicht. Muss ja nicht alles dastehen, was auch im Nachhinein ermittelt werden kann.
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im Zweifel zählt der Zeitwert, also egal ob Du 1 Euro oder 500 Euro bezahlt hast. Wenn ein gleichwertiges vertragsfreies Handy z.B. derzeit 300 Euro kostet, ist das die Grundlage für den Wiederbeschaffungswert. Schreib halt dazu, das das Handy subventioniert ist und an einen Vertrag gebunden ist.
Läßt Du es reparieren, ist das ohnehin keine Frage, Ausnahme Totalschaden.
Gruß Boris
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Wie die Gesetzeslage da ist, weiß ich auch nicht. Ich hatte bisher zwei Versicherungsschäden
(Handy hat jeweils eine andere Person kaputt gemacht - unabsichtlich) und ich habe immer den
Neuwert erstattet bekommen.
Wäre meiner Meinung auch nicht fair. Der Eigentümer kann ich dem Moment ja nichts für den
Schaden. Dieser würde in so einem Falle klar benachteiligt.Ansonsten schließe ich mich dem an, was sogar geschrieben hat.
Ich verstehe auch nicht, wozu die Rechnung so wichtig ist. Die Höhe des Kostenvoranschlages
ist doch hier notwendig, da die Versicherung diesen Betrag begleicht. -
Sehe hier in der Abwicklung, aus bereits genannten Gründen, auch keine Probleme.
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