Frage zum Waffenschutzgesetz

  • Hallo Community,


    Da ich und meine Lebensgefährtin sehr oft im Aussendienst arbeiten und vorwiegend nachts Zeitungen und Post liefern müssen, möchte ich aus Sicherheitsgründen uns mit Pefferspray oder CS-Gas ausrüsten.


    Gibt es dort irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen die man beachten muss? Darf ich mich mit sowas aus beruflichen Gründen schützen? Ist der Besitz eines solches Sprays legal oder bedarf es dort irgenwelche Anforderungen? (Waffenschein usw.)


    Ich danke euch für eure hilfreichen Beiträge. :)


    Olli

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  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Manche Dinge sind schon sehr kompliziert... Klick


    Vielleicht ist er einfach nur clever und delegiert solche Recherchen an Leute wie dich, die das freiwillig übernehmen :p

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Manche Dinge sind schon sehr kompliziert... Klick


    Danke für den Link. Das man solche Dinge online kaufen kann ist mir bewusst. Allerdings war ich mir wegen der rechtlichen Lage nicht sicher, da mir ein Kollege vor kurzem erzählt hätte, dass man sich da in eine rechtliche Grauzone begibt. Vielleicht hätte ich das noch erwähnen sollen. Deswegen der Thread, aber wenn dieser stört, soll man ihn bitte schließen. Danke!

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  • Das hier ist meiner Meinung ein guter Link der das sehr schön beschreibt. http://www.pfefferspray.info/rechtliches
    Wobei ich persönlich sagen muss, wenn ich mich irgendwie wehren muss wenn mich einer angreift ist mir so ziemlich jedes mittel recht und in dem Fall wäre mir auch die gesetzliche Lage ziemlich egal.

  • Für die Gaspistole brauchst du den "kleinen Waffenschein", d.h. Gaspistole ist geladen und zugriffsbereit (das willst du ja) und du nimmst die mit in die Öffentlichkeit. Darüber hinaus interessant für dich: "Das Schießen in der Öffentlichkeit ist straffrei, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt." -aus Wiki.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein




    Zitat

    Original geschrieben von khaos
    Das hier ist meiner Meinung ein guter Link der das sehr schön beschreibt. http://www.pfefferspray.info/rechtliches



    Ist ja alles richtig, aber ich kenne noch keine verurteilte Frau wegen Pfefferspray, denn fast jede hat so einen in der Tasche (also tragen in der Öffentlichkeit). Naja. Aber in deinem link findet sich jedoch ein interessanter Satz, wonach das tragen/benutzen von Pfefferspray u.U. erlaubt sei, wenn es nicht ausschließlich zur Abwehr von Menschen gedacht sei.... ;)

  • in Deutschland sind Pffeffersprays nur für den Einsatz gegen Tiere zugelassen. Also nimmt man sich genau dafür eine Dose mit. Da das Gesetz zum Thema Notwehr sagt, dass jedes zur Verfügung stehende Mittel zur Abwehr einer Gefahr für Leben und Gesundheit genutzt werden darf, sprüht man es dem Angreifer ohne rechtliche Folgen ins Gesicht. Alles klar?


    [das war keine Rechtsberatung!]


    Gruss
    Jay

  • Je nach Umgebung entweder Pfefferspray (falls es eher ungefährliche Gegenden sind) oder Gaspistole (bei wirklich kriminellen Gegenden).


    Wichtig ist auf jeden Fall, dass man die Geräte auch einmal kurz durchtestet. Ich hatte auch mal Pfefferspray gehabt und kam nach 2 Jahren auf die Idee, mal im Freien es auszuprobieren. Und das hat mich schon geschockt, weil es nur schwer ging (beim ersten Mal) und auch wenig rauskam. Und du kannst dir ja vorstellen, dass in einer Gefahrensituation es blöd ist, wenn erst ausprobieren muss, warum das Ganze nicht auf Anhieb beim ersten Mal klappt.


    Einige Sexualtäter lassen sich auch nicht von Pfefferspray beeindrucken, denn die wissen, dass die Frau am Ende doch nicht trifft oder zu ängstlich ist. Da läuft sie lieber weg.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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