1&1 Allnet Flat Vertragsverlängerung

  • Nur mal so in den Raum gestellt, könnte es sein (ich weiß es nicht), dass 1&1 sich hier auf eine Ausnahme in §312b Abs.4 BGB berufen möchte?

    Zitat

    Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.

  • § 312b IV BGB passt hier aber nicht. Ein typischer Anwendungsfall wäre etwa ein Girovertrag der im Wege des Fernabsatzes geschlossen wird. An einen solchen schließen sich dann typische Folgevorgänge an, etwa Ein- oder Auszahlungen (im Wege des Fernabsatzes), über die dann weder gesondert nach fernabsatzrechtlichen Vorgaben zu informieren ist noch in deren Rahmen jeweils ein Widerrufsrecht besteht.


    Bei der Verlängerung eines Vertrages handelt es sich aber nicht um einen typischen Folgevorgang. Dafür fehlt es schon an der Typizität der ersten Vereinbarung. Eine VVL steht wenn dann knapp alle 2 Jahre an und ist kein klassischer Folgevorgang. Mobilfunkverträge werden häufig auch überhaupt nicht verlängert. Zudem berührt die Vereinbarung einer VVL als Einigung über die Änderung eines bestehenden Vertragsverhältnisses auch die erstmalige Vereinbarung in ihrem Bestand.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich habe vor ein paar Monaten auch meinen 1&1 Vertrag um 2 Jahre verlängert, für 29,90€.
    Vor dem Bandstart wurde ich darauf hingewiesen, das meine Vertragsverlängerung jetzt aufgenommen wird und das auch damit mein Widerrufsrecht erlischt.
    Da der neue Tarif für mich passte, habe ich zugestimmt und gut wars :)



    Ausserdem habe ich mir durch die frühzeitige Verlängerung 5 Monate gespart. Also mein neuer Vertrag läuft nur noch 19 statt 24 Monate :D

    iMac * New iPad 16 GB WiFi * iPhone 4S 16 GB

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    § 312b IV BGB passt hier aber nicht. Ein typischer Anwendungsfall wäre etwa ein Girovertrag der im Wege des Fernabsatzes geschlossen wird. An einen solchen schließen sich dann typische Folgevorgänge an, etwa Ein- oder Auszahlungen (im Wege des Fernabsatzes), über die dann weder gesondert nach fernabsatzrechtlichen Vorgaben zu informieren ist noch in deren Rahmen jeweils ein Widerrufsrecht besteht.


    Bei der Verlängerung eines Vertrages handelt es sich aber nicht um einen typischen Folgevorgang. Dafür fehlt es schon an der Typizität der ersten Vereinbarung. Eine VVL steht wenn dann knapp alle 2 Jahre an und ist kein klassischer Folgevorgang. Mobilfunkverträge werden häufig auch überhaupt nicht verlängert. Zudem berührt die Vereinbarung einer VVL als Einigung über die Änderung eines bestehenden Vertragsverhältnisses auch die erstmalige Vereinbarung in ihrem Bestand.


    1&1 argumentiert gerne mit § 312d Abs. 3.
    Wie gesagt, wenn es ums Prinzip geht, dann versuch das Alles zu stornieren.
    Z.B. Einschreibebrief / Auftragsstornierung@1und1.de


    bzw. poste ins 1&1 Forum.


    Ich finde, dass das Angebot gut ist.
    Der Service von 1&1 ist eben sehr schwankend von total schlecht bis super freundlich und kompetent.


    Vorteil 1&1: D2 Netz.


    jo ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    § 312b IV BGB passt hier aber nicht.


    Ja, da hast du wohl recht.


    Aber 1&1 wird schon eine andere (abstruse) Argumentation einfallen. ;) Diese Ausnahme scheint ja auch nicht ganz fernliegend:

    Zitat

    Original geschrieben von Jogo
    1&1 argumentiert gerne mit § 312d Abs. 3.

  • Preisfrage 1: Wann ist ein Dauerschuldverhältnis mit 24+ Monaten MVLZ wohl von beiden Seiten vollständig erfüllt?


    Preisfrage 2: Inwiefern erklärt der Verbraucher hier seinen ausdrücklichen Wunsch auf (vorzeitige) vollständige Vertragserfüllung?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von thax
    Ich habe vor ein paar Monaten auch meinen 1&1 Vertrag um 2 Jahre verlängert, für 29,90€.

    Hattest du gekuendigt und war das ein Angebot der Rueckgewinnung, oder hast du von dir aus nach einer VVL gefragt?

  • Dauerposter
    Diese Fragen haben 1&1 doch in aller Regel immer erst dann interessiert, wenn ein Bericht über diese Praktiken zur Primetime im Fernsehen lief. ;) Ähnlich lief es ja damals bei den DSL-Verträgen, wenn ich mich recht erninnere. Und alle Jubeljahre kommt dieser "Kniff" halt wieder zur Anwendung. :D

  • 1&1 hat hinsichtlich vorzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts mindestens schon einmal obergerichtlich "eins aufs Maul bekommen".

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Hattest du gekuendigt und war das ein Angebot der Rueckgewinnung, oder hast du von dir aus nach einer VVL gefragt?


    Ich habe ganz normal online gekündigt und anschließend die Kündigungshotline angerufen, damit meine Kündigung bestätigt wird.
    Und im Gespräch wurde mir das Angebot unterbreitet. 29.90 € für 24 Monate gültig ab sofort. Und das war im Januar. Mein Vertrag wäre aber erst im Juni ausgelaufen.
    Also läuft mein Vertrag nur bis Januar 2014 statt Juni 2014.
    Ich bin seit 7 Jahren bei 1&1 mit meinen DSL Anschluss und von Anfang an mit der All-Net -Flat. Bin sehr zufrieden mit dem Laden :top:

    iMac * New iPad 16 GB WiFi * iPhone 4S 16 GB

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