o2 - Kündigungsbestätigung kommt erst nach inkrafttreten der Kündigung

  • Zwischeninfo (ich will keinen neuen Thread aufmachen):


    Schriftliche Kündigungsbestätigung von o2 liegt vor. Telefonat mit der Hotline am Do.
    Angebot:
    Widerruf der Kündung mit Grundgebührminderung: 6 Monate à 5 Euro
    (keinerlei Verpflichtungen, außer einem Telefonat im Herbst )

  • Zitat

    Original geschrieben von Rasenmäher
    Dann nenn doch bitte mal die Anspruchsgrundlage dafür, dass o2 dir eine Kündigungsbestätigung zuschicken muss.


    Falls du Volljurist sein solltest und mich hier unverbindlich aufklären möchtest, dann nur zu.

  • Ich habe diverse o2 Verträge gekündigt und bei Freunden/Bekannten dies auch beobachtet. Insgesamt dürften es so 15 Stück über die letzten Jahre gewesen sein: Nie kam eine Kündigungsbestätigung vor Ablauf des Vertrages, obwohl teilweise Monate vorher gekündigt wurde.


    Für mich ist das ziemlich eindeutig ein Systemproblem. Die Portierungen nach Abschaltung haben immer geklappt, bei manchen wichtigen Nummern war die Nervosität natürlich trotzdem hoch. Ich bin mir sicher, dass sich manche Anbieter auf den gesetzlichen Vorgaben ausruhen - so nach dem Motto "wenn wir den Kunden schon nachträglich die Nummer portieren lassen müssen und das Prozedere gesetzlich geregelt ist, dann wollen wir ihn wenigstens da noch in Bedrängnis bringen, wo es uns erlaubt ist.". Ich empfinde das als unseriös. Persönlich bin ich aber nicht schlau geworden, sondern wieder zu o2 zurückgekehrt und ich erlebe dort dieselben Servicekapriolen, weswegen ich mir eigentlich geschworen hatte nie wieder dorthin zurückzukehren.


    Für mich spielen übrigens auch andere "Angewohnheiten" in dieser Kategorie - wenn nicht noch in schlimmeren. Z.B. die Verweigerung von Prepaidanbietern Guthaben auszuzahlen. Gibt es bei einigen - persönlich ärgern mich noch immer verschiedene Erlebnisse mit blau: Guthabenauszahlung wird generell nicht durchgeführt oder das Guthaben wird in "Geiselhaft genommen" wenn man die Nummer portieren möchte (Ohne Verzichtserklärung keine Freigabe der Nummer - besonders hübsch in Kombi mit der Kundenfreundlichen Guthabenverlängerung bei Aufladung).


    You get what you pay for - Service kostet und in meinen Augen unseriöses Verhalten findet man auch bei großen Anbietern wie o2 und blau. Nicht nur wo man hier im Forum immer mal wieder drauf gestossen wird bei drillisch, md und co. Wer auf eine lückenlose Erreichbarkeit von Telefonnummern angewiesen ist, sollte sich wirklich gute Anbieter suchen. Ich bin mal gespannt, wann ich mir privat den Geiz und das damit verbundene Anbieterhopping mal abgewöhne ... über mögliche Auswirkungen könnte ich Bücher schreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von strunz77
    Falls du Volljurist sein solltest und mich hier unverbindlich aufklären möchtest, dann nur zu.


    Nein, dass bin ich nicht. Was sollte dir das auch bringen? Gratis Rechtsberatung? ;)


    Davon abgesehen: Wenn du meinst, o2 habe sich schadensersatzpflichtig gemacht, wäre es halt interessant zu erfahren, worauf du dich da bei dieser Behauptung berufen willst. :)


    horstihorsthorst hat die Sachlage in seinem Beitrag hier im Thread nach meiner Einschätzung zutreffend beschrieben. Kurz: du hast (wohl) keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.


    Was ich nicht bestreiten will ist, dass alles sicherlich einfacher wäre, wenn o2 ohne zu Murren eine Bestätigung schicken würde. Aber soviel Zuvorkommen ist von o2 in letzter Zeit wohl zuviel verlangt. :)

  • Nun ja, ich habe ja zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, von daher íst es gute Sitte, diesen Zeitpunkt dem Kunden mitzuteilen. Zumindest per E-Mail. Und es ist ja wohl unbestritten, dass eine Nichtzusendung die Portierung erschwert. Für mich ist da schon fast eine Beschwerde bei der BNetzA angesagt.

  • Zitat

    Original geschrieben von strunz77
    Nun ja, ich habe ja zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, von daher íst es gute Sitte, diesen Zeitpunkt dem Kunden mitzuteilen. Zumindest per E-Mail. Und es ist ja wohl unbestritten, dass eine Nichtzusendung die Portierung erschwert. Für mich ist da schon fast eine Beschwerde bei der BNetzA angesagt.


    o2 war ja früher schon gut darin sich alles zu ausgelegen zu können, wie es grad für o2 am besten ist :(
    (Nebenleistungen) - vielleicht ist ja die vernünftige Zustellung einer Kündigungsbestätigung auch eine Nebenleistung?

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von strunz77
    Nun ja, ich habe ja zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, von daher íst es gute Sitte, diesen Zeitpunkt dem Kunden mitzuteilen. Zumindest per E-Mail. Und es ist ja wohl unbestritten, dass eine Nichtzusendung die Portierung erschwert. Für mich ist da schon fast eine Beschwerde bei der BNetzA angesagt.


    Das es zur guten Sitte oder zur Kundenfreundlichkeit gehört steht außer Frage. Ich persönlich möchte auch immer eine Kündigungsbestätigung erhalten. Einfach aus dem Grund, weil ich mich dann sicherer fühle. Ein Anspruch darauf besteht jedoch (leider) nicht!


    Wende dich am besten per Mail an o2 und bitte um eine kurze Kündigungsbestätigung unter Nennung des Beendigungszeitpunktes. Mindestens das sollte dem Unternehmen möglich sein ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Rasenmäher

    horstihorsthorst hat die Sachlage in seinem Beitrag hier im Thread nach meiner Einschätzung zutreffend beschrieben. Kurz: du hast (wohl) keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.


    Der Beitrag beschreibt zutreffend die rechtliche Wirkung einer Kündigung (-> einseitige Willenserklärung). Deine Schlussfolgerung teile ich aber nicht (ebenso nicht die von iAcer).


    Ein Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung lässt sich m.E. zwanglos aus vertraglichen Nebenpflichten begründen. Grundsatz von Treu und Glauben u.s.w. ... Verpflichtung der Vertragspartner, sich vor vermeidbaren Schäden zu bewahren.


    Jedenfalls dann, wenn der Wunsch nach einer Kündigungsbestätigung aus nachvollziehbaren Gründen erfolgt, dürfte sich aus o.g. Nebenpflichten ein vertraglicher Anspruch ergeben, zumal eine Kündigungsbestätigung weder unüblich noch aufwändig ist.

  • Gibt es hier niemanden mit einer juristischen Ausbildung, der so nett wäre und uns das kurz aus rechtlicher Sicht darlegt? :)

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