o2 - Kündigungsbestätigung kommt erst nach inkrafttreten der Kündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Silent3sniper
    Eine Mail ist nicht dokumentenecht, schon garnicht wenn sie formlos von irgendeinem Mitarbeiter Baukasten-mäßig zusammengebaut wurde.

    Was soll denn "dokumentenecht" sein? Dokumentenecht sind Stifte, die man nicht wegradieren kann. Rechtlich gibt es entweder Textform oder Schriftform. Textform ist alles, was gedruckt ist. Da macht es überhaupt keinen Unterschied, ob es sich um eine gedruckte E-Mail, ein Fax oder einen gedruckten Pdf-Anhang handelt. Schriftform ist ein Dokument mit eigenhändiger (!) Original-Unterschrift. So etwas kriegt man nie als Kündigungsbestätigung.

    Zitat

    Original geschrieben von Silent3sniper
    Es ist offensichtlich, dass eine Kündigungsbestätigung als PDF gefordert ist, das was man per Post bekommt, jedoch nicht in Papierform sondern Digital.
    Das Mißzuverstehen ist unmöglich und unprofessionell.

    Nein, siehe oben.

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Es ist doch schon sehr offensichtlich, wozu man eine schriftliche Kündigungsbestätigung braucht - schließlich verlangt o2 selbst eine solche, wenn man denn o2-Kunde werden möchte und seine Nummer behalten will.

    Schriftlich meint aber nicht Schriftform im rechtlichen Sinne, sondern Textform. Also keine eigenhändige Unterschrift nötig. Und da macht es wie gesagt keinen Unterschied, ob E-Mail, Fax oder gedrucktes Pdf. Ist alles eine Soße.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Was soll denn "dokumentenecht" sein? Dokumentenecht sind Stifte, die man nicht wegradieren kann. Rechtlich gibt es entweder Textform oder Schriftform. Textform ist alles, was gedruckt ist. Da macht es überhaupt keinen Unterschied, ob es sich um eine gedruckte E-Mail, ein Fax oder einen gedruckten Pdf-Anhang handelt.


    Sag das mal den Anwaltskanzleien, die hunderte Seiten Faxen, weil Mails nicht dokumentenecht sind im rechtlichen Sinne.
    Anderes Beispiel: Nadeldrucker für Rezepte wegen den Durchschlägen. Man sollte meinen Kopien sind auch in Ordnung, dass sieht rechtlich aber anders aus.


    Vertragsabschluss per Fax -> machbar. Vertragsabschluss per Mail -> Nope. Meinst du, du wirst zum Spaß gezwungen den Mist auszudrucken, auszufüllen und per Post zu schicken?



    PDFs sind es in dem Sinne auch nicht, aber es geht ja nur darum, dass der neue Provider zufrieden damit ist. (Er benötigt die Kundendaten und muss sehen das der Vertrag gekündigt wurde.)

  • Du hast offensichtlich nicht nur ein Kommunikationsproblem.


    Woher nimmst du deine Ausführungen zu dem, was rechtlich angeblich erforderlich ist? Das ist nämlich komplett neben der Spur.


    - Du wirst keine Anwaltskanzlei finden, die ein Fax schickt, wenn Schriftform gemäß § 126 BGB gefordert ist.
    - Selbstverständlich kann man per E-Mail Verträge schließen.
    - Wenn man etwas ausdruckt, eigenhändig unterschreibt und per Post schickt, geht es um Schriftform. Darum geht es aber hier nicht. Kein Anbieter verschickt Kündigungsbestätigungen, die eigenhändig von Mitarbeitern unterschrieben sind.

  • Zitat

    - Du wirst keine Anwaltskanzlei finden, die ein Fax schickt, wenn Schriftform gemäß § 126 BGB gefordert ist.


    Herzlichen Glückwunsch, sie haben das Paragraphenzeichen gefunden.


    Zitat

    - Selbstverständlich kann man per E-Mail Verträge schließen.


    Mails sind leicht (noch leichter geht es garnicht) zu fälschen, digitale Signatur unüblich, somit in 99% der Fälle nichtig.





    Was hat das mit dem Thema noch zu tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Silent3sniper
    Mails sind leicht (noch leichter geht es garnicht) zu fälschen, digitale Signatur unüblich, somit in 99% der Fälle nichtig.


    Und weil Mails leicht zu fälschen sind, sind Verträge die per Mail geschlossen werden nichtig?
    Wer hat dir denn sowas erzählt...

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Und weil Mails leicht zu fälschen sind, sind Verträge die per Mail geschlossen werden nichtig?
    Wer hat dir denn sowas erzählt...


    Ich formuliere neu:


    Sie sind nicht nichtig, aber so leicht anfechtbar, dass kein seriöses Unternehmen nur auf dieser Basis mit sich handeln lässt.


    Aus diesem Grund könnte ein Mobilfunkprovider ohne Probleme die Kündigung abstreiten und man wäre weiter an den Vertrag gebunden. Effektiv sind also Bestätigungen per Mail total nutzlos. Wer was anderes behauptet hat sich noch nicht die Finger verbrannt.
    Das ist o2 sicherlich auch bewusst, solche Mails überhaupt zu schicken ist also lächerlich, bestenfalls Unwissenheit der Mitarbeiter, schlimmstenfalls systematische Schikane.

  • Zitat

    Original geschrieben von Silent3sniper
    Aus diesem Grund könnte ein Mobilfunkprovider ohne Probleme die Kündigung abstreiten und man wäre weiter an den Vertrag gebunden. Effektiv sind also Bestätigungen per Mail total nutzlos. Wer was anderes behauptet hat sich noch nicht die Finger verbrannt.


    Dann hast du aber nicht verstanden wie eine Kündigung funktioniert. Bestätigungen sind für eine Kündigung nämlich garnicht notwendig. Für deren Wirksamkeit reicht der Zugang beim Provider. Bei einer Kündigung handelt es sich nämlich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Ich denke du hättest nicht einmal einen Anspruch auf eine Bestätigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Dann hast du aber nicht verstanden wie eine Kündigung funktioniert. Bestätigungen sind für eine Kündigung nämlich garnicht notwendig. Für deren Wirksamkeit reicht der Zugang beim Provider. Bei einer Kündigung handelt es sich nämlich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Ich denke du hättest nicht einmal einen Anspruch auf eine Bestätigung.


    Wenn das der Fall wäre, würde der Verbraucherschutz wohl Amok laufen, oder?


    Das würde bedeuten, dass die Kündigung eines Vertrages reine Gnade der Firmen ist, mit denen Privatpersonen Verträge geschlossen haben.
    Sie können ja immer abstreiten eine Kündigung erhalten zu haben. Daher sendet man bei Vereinen wie Mobilcom & co. vorsorglich Kündigungen per Einschreiben, falls man gefährlich nahe in die Nähe der Kündigungsfrist gelangt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Silent3sniper
    Wenn das der Fall wäre...


    Das ist der Fall. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von deren Bestätigung ab.


    Zitat

    Original geschrieben von Silent3sniper
    Das würde bedeuten, dass die Kündigung eines Vertrages reine Gnade der Firmen ist, mit denen Privatpersonen Verträge geschlossen haben.


    Nein hängt nicht von der Gnade der Firmen ab, sondern davon ob die Kündigung der Firma zugegangen ist.

  • Zitat

    Nein hängt nicht von der Gnade der Firmen ab, sondern davon ob die Kündigung der Firma zugegangen ist.


    In anderen Worten: Es hängt es von der Gnade der Firma ab.
    Da man den Erhalt nicht beweisen kann und das Abschicken nicht den Erhalt garantiert.




    Entweder man schickt es per Einschreiben mit Rückschein oder man erhält mit einer (meinetwegen) freiwilligen Kündigungsbestätigung die rechtliche Absicherung.

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