ZitatOriginal geschrieben von Silent3sniper
Eine Mail ist nicht dokumentenecht, schon garnicht wenn sie formlos von irgendeinem Mitarbeiter Baukasten-mäßig zusammengebaut wurde.
Was soll denn "dokumentenecht" sein? Dokumentenecht sind Stifte, die man nicht wegradieren kann. Rechtlich gibt es entweder Textform oder Schriftform. Textform ist alles, was gedruckt ist. Da macht es überhaupt keinen Unterschied, ob es sich um eine gedruckte E-Mail, ein Fax oder einen gedruckten Pdf-Anhang handelt. Schriftform ist ein Dokument mit eigenhändiger (!) Original-Unterschrift. So etwas kriegt man nie als Kündigungsbestätigung.
ZitatOriginal geschrieben von Silent3sniper
Es ist offensichtlich, dass eine Kündigungsbestätigung als PDF gefordert ist, das was man per Post bekommt, jedoch nicht in Papierform sondern Digital.
Das Mißzuverstehen ist unmöglich und unprofessionell.
Nein, siehe oben.
ZitatOriginal geschrieben von handytim
Es ist doch schon sehr offensichtlich, wozu man eine schriftliche Kündigungsbestätigung braucht - schließlich verlangt o2 selbst eine solche, wenn man denn o2-Kunde werden möchte und seine Nummer behalten will.
Schriftlich meint aber nicht Schriftform im rechtlichen Sinne, sondern Textform. Also keine eigenhändige Unterschrift nötig. Und da macht es wie gesagt keinen Unterschied, ob E-Mail, Fax oder gedrucktes Pdf. Ist alles eine Soße.