Frage zur Begleichung von Mahnkosten beim Onlinehandel

  • Hallo!


    Habe mal eine kurze Frage:


    Habe bei einem Online Möbelhändler 2 Sachen bestellt. Einmal eine Wohnwand, die ich sofort mit Paypal bezahlt habe.


    Des weiteren ein Sofa, welches ich auf Rechnung dort kaufte.


    Nun, es kam eine Zahlungserinnerung mit 4,00 Euro Mahnkosten. Daraufhin habe ich sofort per Überweisung bezahlt. Damit war für mich die Sache abgehakt.


    Dann kam einige Tage später eine E-Mail mit der Bestätigung meiner Zahlung. Jedoch fordern sie weiterhin die 4 Euro Mahnkosten! Diese habe ich ignoriert.


    Ich habe noch nie im Leben einmal Mahnkosten bezahlt und schon gar nicht per E-Mail. Es wurde auch noch nie so eine Mahngebühr jemals eingefordert.


    Gestern kam wieder eine E-Mail mit letzter Zahlungsaufforderung:


    Jetzt soll ich 9,00 Euro zahlen, sonst Inkassobüro!


    Das kann doch nicht wahr sein! Würdet ihr das bezahlen?


    P.S. Es handelt sich um die Firma Billpay in Berlin.

  • Hast du mit der Überweisung damals auch die Mahnkosten bezahlt oder nicht? Oder ist das eine zweite 4€ Mahngebühr?

    Dodge This!
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  • hört sich für mich so an, dass er nach der mahnung nur den rechnungsbetrag bezahlt hat.


    aufwand ist durch die nicht getätigte zahlung entstanden, egal ob die mahnung per mail oder post verschickt worden ist.
    ich finde es daher schon etwas dreist, dann einfach ohne mahngebühren zu überweisen und sich dann darüber zu beschweren, wenn das nicht so einfach "geschluckt" wird.


    vor allem ist billpay nur zahlungsdienstleister und denen bist du als kunde mal erstmal herzlich egal.


    an deiner stelle würde ich jetzt ganz schnell die 9€ überweisen und beim nächsten mal entweder pünktlich zahlen oder die mahnkosten ohne gedöhnse akzeptieren.

  • Re: Frage zur Begleichung von Mahnkosten beim Onlinehandel


    Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Ich habe noch nie im Leben einmal Mahnkosten bezahlt und schon gar nicht per E-Mail. Es wurde auch noch nie so eine Mahngebühr jemals eingefordert.


    Weil Du sonst einfach pünktlich Deine fälligen Rechnungen beglichen hast oder wie? ;)


    Sorry - klar kann es mal vorkommen, dass man eine RE vergisst zu bezahlen, aber wenn dann wie hier humane 4,- € dafür verlangt werden dass man Dir und dem einem zustehenden Geld auch noch hinterher rennen muss (der buchhalterische Aufwand die Zahlungseingänge nachzuverfolgen und die Kunden zu mahnen ist derselbe egal ob ein Brief oder eine Mail am Ende rausgeht) dann sollte man hier keine Welle schlagen sondern die mittlerweile fälligen 9,- € bezahlen und gut ist.

  • Die erste Zahlungserinnerung kam ja wohl nicht per E-Mail, oder?


    (Vermutlich besteht die eigentliche Frage darin, ob mit einer ersten Mahnung bereits Mahngebühren auferlegt werden dürfen - was aber unschwer zu ergoogeln sein sollte.)

  • Ich denke, dass es von Firma zu Firma abhängig ist, ab welchem Betrag Forderungen eingezogen werden. Viele Firmen sind froh, wenn der säumige Zahler den Rechnungsbetrag überweist. Bei der ersten Mahnung könnte es sich ja immer hin noch um eine Überschneidung handeln (Abschicken der Mahnung und Überweisung des Kunden am gleichen Tag).
    Für Firmen stellt sich ja auch die Kostenfrage: lohnt sich der Aufwand die Mahngebühr von wenigen Euro einzuklagen?
    Ich habe auch schon Mahngebühren ignoriert, da ich vorher keine richtige Rechnung erhalten habe oder weil es Missverständnisse gab. Aber ich schreibe jeweils einen Brief / E-Mail oder telefoniere mit dem Gläubiger um die Dinge zu klären. In der Regel wird die Mahngebühr dann storniert.

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  • Es kam die 1. Zahlungserinnerung gleich mit Mahngebühr. Ich finde das unmöglich. Und mein Umsatz dort war nicht unerheblich.


    So vergrault man Kunden... Ich hatte vor, dort noch mehr zu kaufen... Und jetzt 9 Euro... :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    So vergrault man Kunden... Ich hatte vor, dort noch mehr zu kaufen... Und jetzt 9 Euro... :flop:


    Kommunikation! Spreche mit den Leuten. Sage ihnen dass Du noch mehr kaufen willst und handle 9 EUR Rabatt raus. Wenn sie nicht wollen, zahle die 9 EUR und kaufe deine Waren bei einem anderen Anbieter.

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