Frage zur Begleichung von Mahnkosten beim Onlinehandel

  • Gratuliere! Du hast es nun offenbar geschafft, mit dem Möbelhaus zu kommunizieren, und ihnen tatsächlich einen Fehler nachweisen können. Wenngleich der ursprüngliche Fehler bei Dir lag.


    Die Quintessenz aus drei Seiten Thread und unnötigem Aufblasen Deinerseits bleibt also, dass in der Handelslandschaft alles, was nicht gesetzlich geregelt ist, erst mal zugunsten des Kunden, mit größtmöglicher Kulanz und zwei zugedrückten Augen abzulaufen hat. Das Ganze wird dann unter dem heiligen Gral "Kundenfreundlichkeit" subsumiert, denn wir haben ja "zum Glück", genügend Auswahl, wir können uns ja aussuchen, wo wir einkaufen.


    Bleibt zu hoffen, dass nicht Dein Brötchengeber irgendwann Deinen Lohn mit zweiwöchiger Verspätung leistet, weil man ja kundenfreundlich ist und erst noch auf die ausstehenden Zahlungen der letzten drei Kunden warten muss.


    Ja, ich bin auch im Handel tätig, und was ich da jeden Tag so zu hören bekomme, das macht manchmal keinen Spaß mehr. Da hat die Schokolade "komisch geschmeckt", die muss ich "natürlich" umtauschen, weil man hat doch zwei Wochen Umtauschrecht. Oder (wahre Geschichte) die Friteuse ist übergelaufen, weil die Pommes voller Eisklumpen waren, und der Hund hat sich verbrüht. Wer ist schuld? Natürlich, der Händler!


    Klar, der ist ja auch schuld, dass er seine Kohle pünktlich bekommen möchte, so wie es jedem abhängig angestellten Arbeitnehmer in Deutschland komischerweise auch zusteht. Verkäufer! Alle gleich! Fehlt nur noch, dass die auch noch Geld verdienen wollen mit ihrer Arbeit, das gierige Pack!


    Sorry, aber wenn ICH einen Fehler mache, dann stehe ich dazu und mache kein solches Fass auf wie Du.

  • Der Thread ist echt peinlich ...


    Da kauft man ein Sofa - "auf Rechnung" (wow, das machen nicht viele Möbelhändler). Das wird schon ein paar Hundert Euro gekostet haben, was?


    Bezahlen?

    Zitat

    Daß man eine Rechnung zu bezahlen vergessen kann, ist doch normal!


    Es passiert immer wieder. Aber es ist nicht "normal", sondern ein Fehler.


    Und du verursachst wie schon gesagt weitere Kosten für den Laden (bzw. den Rechnungsladen). Und es ist egal, wann der Server die E-Mal versendet, ob nachts oder tagsüber.


    4 Euro ..., achnee, geht ja ums Ego ...

    Mit Grüßen ...

  • Noch ein Tipp: Die meisten Online-Banken bieten Terminüberweisungen an:
    D.h. Die Rechnung kommt, man geht in das Online-Banking, füllt die Überweisung aus und gibt als Ausführungsdatum das Fälligkeitsdatum abzgl. der Banklaufzeit ein.


    Voila! So kassiert man noch 0,5% Guthabenzinsen oder spart 15% Überziehungszinsen auf den Rechnungsbetrag für die Dauer Zahlungsfrist.


    Und vergessen kann man so auch nicht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo Auf die vier Euro bestehen sie weiterhin... habs jetzt überwiesen!


    Werde mir wirklich überlegen, dort nochmals zu bestellen...


    Wie gesagt: Sowas habe ich noch nie erlebt!

    Besser wäre es, wenn sich alle konssequent so viele verhielten. Überzogene Zahlungsfristen kosten ja nicht nur richtig Geld in Form entgangener oder zu zahlender Zinsen. Schon der massive Zahlungsverzug hat viele Firmen die Existenz gekostet. Als ob die Kunden dächten, daß der eigene Rechnungsbetrag ja wohl nichts ausmachen würde oder bei Nichtzahlung sogar ganz und gar gestrichen oder vergessen würde.


    Du erwägst also wegen der vier Euro von einer Bestellung dort abzusehen, obwohl's woanders um wohl weit mehr als den Mahnbetrag teurer ist oder Ware/Lieferun/Sonstwas zu wünschen übrig lassen? Bei anderen Lieferanten gibt's stattdessen eben andere potentielle Fallen. <-;<

    Je suis Charlie

  • Sehr Peinlich...


    Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln.


    Was der TE hier ganz vergisst, ist mal zu schreiben nach wieviel weiteren Tagen die Mahnung kam. Zahlung innerhalb von 14 Tagen, nach erhalt der Ware und meisst rührt sich der Händler aber erst nach 1-2 weiteren Wochen.


    Es gibt Versandhäuser(z.b. aus Hamburg) ;) die verschicken ihre 1. Mahnung, 4 Wochen nach erhalt der Ware d.h. im Regelfall hat der Kunde noch ne Woche Kulanz oberndrauf. 1. Mahnung kostet 7.-€ die 2. dann 10.-€. Ruft man dort an und entschuldigt sich anständig, wird im Regelfall die Mahngebühr(von der 1.) auch zurückgenommen. Nur sprechenden kann geholfen werden. Achso das System unterscheidet nicht nach guten oder schlechten Kunden, sonder nur nach zahlenden und nicht zahlenden.;)


    Wenn man sich allerdings so verhält (und das 25j. lang) weist das rigendwie auf eine geschäftsmäßige Unreife.


    Wenn man mal einen Fehler macht, sollte man dazu stehen und nicht rumheulen wie ein (nein das wäre Unfair gegenüber dem anderen Geschlecht) :D


    4.-€ ich fass es nicht.....man....man.....man...


    André

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  • Re: Sehr Peinlich...


    Zitat

    Original geschrieben von crossword
    4.-€ ich fass es nicht.....man....man.....man...


    Mich würde echt mal interessieren, wie viel Prozent vom Kaufpreis diese 4,-Euro ausmachen...

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  • Wegen 4 Euro sich so anzupissen!
    Schämst du dich nicht wegen den paar Kröten so einen Aufstand zu machen?


    EDIT:
    Arrgh: Das kommt davon wenn man nicht auf's Datum schaut - sorry :D

  • Aber auch kein Grund nach meiner Meinung, den endlich ruhenden Thread nach 2 Monaten auszugraben für diesen Kommentar.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Aber auch kein Grund nach meiner Meinung, den endlich ruhenden Thread nach 2 Monaten auszugraben für diesen Kommentar.


    Also nach dem dieser Thread wieder ausgegraben wurde und ich an das Thema erinnert wurde, habe ich mich wieder aufgeregt. Von daher kann man es nicht oft genug betonen, was dieser Aufstand vom Threadstarter denn soll.

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