Frage zur Begleichung von Mahnkosten beim Onlinehandel

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Ich finde das unmöglich. Und mein Umsatz dort war nicht unerheblich.


    Und was meinst Du wie unmöglich das Unternehmen es findet wenn es den Kunden schon die Möglichkeit gibt auf Rechnung zu bezahlen, diese dann das Zahlungsziel aber "vergessen" und erst reagieren wenn man Sie mahnt?


    Denn vom bloßen Umsatz her kann kein Verkäufer selbst seine Lieferanten bezahlen, dafür braucht er Cash in der Kasse. Diesen besorgt er sich dann ggf. gegen Zinszahlungen bei seiner Bank und Du meckerst wegen 4,- €?


    Viele Anbieter gehen daher dazu über für die Zahlung auf RE gleich eine "Servicegebühr" zu erheben, ist nichts anderes als der Versuch die Kunden zu anderen Zahlungsmethoden zu bewegen bei denen der VK auf der sicheren Seite ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk Denn vom bloßen Umsatz her kann kein Verkäufer selbst seine Lieferanten bezahlen, dafür braucht er Cash in der Kasse. Diesen besorgt er sich dann ggf. gegen Zinszahlungen bei seiner Bank und Du meckerst wegen 4,- €?


    OT: Unser Schuhmacher ist dazu übergegangen bei Reparaturen Vorkasse zu verlangen. Er hat dutzende Schuhe im Regal, die fertig repariert sind aber nicht abgeholt werden. Er hat die Ausgaben und wartet auf's Geld. Ich finde es schade, dass das Vertrauen so ausgenutzt wird. Aber das ist ein anders Thema...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Es kam die 1. Zahlungserinnerung gleich mit Mahngebühr. Ich finde das unmöglich. Und mein Umsatz dort war nicht unerheblich.


    So vergrault man Kunden... Ich hatte vor, dort noch mehr zu kaufen... Und jetzt 9 Euro... :flop:


    Ich würde nicht zahlen und denen eine deutliche E-Mail schreiben, denn das ist schon eine Frechheit, bereits bei der ersten Mahnung Gebühren zu verlangen. Außerdem könnte doch die Mahnung auf dem Postweg verloren gegangen sein. Wenn die dreist sind, kannst Du das auch und wenn Du wieder für eine größere Summe dort bestellen willst, hilft vielleicht vorher ein diskreter Anruf bei der richtigen Stelle und die Sache ist gegessen. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Ich würde nicht zahlen und denen eine deutliche E-Mail schreiben, denn das ist schon eine Frechheit, bereits bei der ersten Mahnung Gebühren zu verlangen. Außerdem könnte doch die Mahnung auf dem Postweg verloren gegangen sein.


    Warum ist es bitte eine Frechheit wenn jemand sein Zahlungsziel überschreitet und man seinem Geld hinterherlaufen muss für den damit verbundenen Aufwand Mahnkosten zu berechnen?


    Wenn sonst hier was mit einem Unternehmen mal nicht läuft wollen einige User dann auch noch die Kosten fürs Telefongespräch oder die Portokosten erstattet haben, aber wehe es verhält sich ein Unternehmen dann mal genauso oder wie?
    Aber so eine Eistellung ist nur wieder ein weiterer Beleg dafür das die Zahlungsmoral in DE deutlich in den Keller geht...

  • Ich glaube echt, dass die Möbeln 2-3€ gekostet haben. Ich meine, wenn ich hier versuchen würde, 4€ einzusparen, dann gehe ich davon aus, dass die Möbeln nicht 400€ gekostet haben, sondern 4€, denn wie sonst kann mich sich das erklären, dass hier einer versucht, 4€ einzusparen.


    Wer meint, dass die Rechnung ungerechtgerfigt ist und einfach die 4€ ignoriert STATT mit der Buchhaltung zu reden, der macht einen zweiten Fehler.


    Ich denke, bei 4€ soll mach nicht wegen Prinizipien Streit anfangen, sondern zahlen, was man als Kunde versprochen hat: rechtzeitige Zahlung. Ich glaube, bei ebay würdest du dich auch nicht freuen, mal 30 Tage nichts vom Kunden zu hören.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, die erste Mahnung muß kostenfrei sein. :confused:
    Es ist hier nicht ganz klar, ob und wie lange der Käufer bereits in Verzug ist. Wegen 4,-€ gleich mit Inkasso drohen, halte ich schon für sehr heftig, zumal es um einen "größeren Betrag" geht und der bereits bezahlt wurde.
    Sicherlich hätte man mit einem Anruf das Ganze regeln können, aber dann hat man nichts schriftlich, falls der Praktikant am Telefon war. :rolleyes:

    Herbert

  • Nö, wenn Verzug dann kann auch schon die erste Mahnung mit Kosten belegt werden. Bei Kauf auf Eechnung wird i.R. das Zahlungsziel bei 14 Tagen nach RE erhalt sein, wird nicht innerhalb der Frist gezählt = Verzug = kostenpflichtige Mahnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960 Sicherlich hätte man mit einem Anruf das Ganze regeln können, aber dann hat man nichts schriftlich, falls der Praktikant am Telefon war. :rolleyes:

    Daher schickt man so etwas immer per Einschreiben / Rückschein.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Daher schickt man so etwas immer per Einschreiben / Rückschein.


    Und zahlt dafür 4,40€ an die Post... ;)

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    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Und zahlt dafür 4,40€ an die Post... ;)


    Genau! :cool:

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