• Hallo,


    wenn ein Anbieter von TK-Dienstleistungen verkauft wird, sollten eigentlich die bisherigen Konditionen weitergelten, sofern der Anbieter seine Kunden nicht explizit darauf hinweist und der Kunde dann dem widersprechen kann oder unter Umständen vorzeitig kündigen darf . ("SoKüRe", das so eigentlich nicht gibt, richtiger "ausserordentliche Kündigung").


    In der Praxis versucht ein Käufer des Unternehmens seine bereits bewährte Strategie, AGBs, Tarife etc. ohne Bedenken umzusetzen.


    Der Kunde muss "aufpassen", was und ob sich was ändert.:D


    Empfindliche Naturen haben sicherlich längst regulär zum Ende der Laufzeit gekündigt und kennen ihren Tarif so genau, dass sie wissen, was sie machen können und was nicht.


    Durch die "vorzeitige Portierung" kann eine Nummer quasi jederzeit zu einem neuen Anbieter wechseln, dem man mehr vertraut :-)

  • Bloß weil neue AGB auf der Homepage stehen, heißt dies nicht, dass diese auch für Bestandskunden gelten. Es ist durchaus denkbar, dass Yourfone für Bestandskunden im E+-Netz die alten AGB anwendet. Ohne Mitteilung an die Kunden und zumindest "konkludente" Zustimmung geht da wie du schon richtig sagst ohnehin nichts.

  • ist das ein Fehler in der Berechnung bei Yourfone oder so richtig....folgender Sachverhalt.



    im Januar 2014 wurde ein Handyvertrag (ohne Handy) abgeschlossen.
    dieser würde bis vor der Zubuchung eines Hanys bis Januar 2016 laufen....


    im April wurde ein Handy hinzugebucht...was angeblich dann den Vertrag um 12 Monate verlängert (auf das eigentliche Vertragsende oben drauf)


    somit wäre das dann Januar 2017...


    ich denke es darf keine 36 Monatsverträge geben?


    das z.b. ab der Zubuchung um 24 Monate verlängert wird,kenne ich ja von T-Mobile,aber gleich um 28 Monate in dem Fall..... :rolleyes:

  • und was kann ich jetzt dagegen machen?


    sicher nichts,oder?


    da ich ja sozusagen damit beim zubuchen des Handys "einverstanden" war,obwohl ich es erst jetzt so richtig bemerkt habe.


    habe gedacht das es sich höchstens um 24 Monate verlängert....

  • Die entsprechende Regelung ist AGB-rechtswidrig (§ 309 Nr. 9 BGB) und damit nichtig. Da kommt es gerade nicht darauf an, ob du zugestimmt hast.


    Vielleicht als ersten Schritt mal auf die Rechtslage hinweisen und eine entsprechende Verkürzung der Laufzeit verlangen.

  • Nein, das ändert nichts. Höchstens wenn es individuell vereinbart wurde. Aber da das vermutlich immer so läuft, sind es AGB und dann gelten die 24 Monate.

  • Hallo in die Runde,


    diese Megaverlängerungen sind in der Branche aber nicht unüblich.


    Nun muss man prüfen, ob es sich lohnt mit Hilfe eines Anwaltes, denen auf den rechten rechtlichen Pfad zurück zu helfen oder ob man in den sauren Apfel beisst, die 24+x Monate durchzuziehen und daraus für die Zukunft zu lernen :-)


    Die Branche hat nichts zu verschenken.


    Weiss jemand wie Yourfone/Drillisch bei vorzeitigen Rufnummernportierungen vorgeht?
    Schalten sie eine neue Nummer auf den bestehenden Vertrag oder bieten sie die vorzeitige Auflösung an und wenn ja unter welchen Bedingungen? Hier im TT kann über Vodafone nachlesen, die bei dieser Konstellation zu "Amnäsie" litten... (und das sei kein "Einzelfall" gewesen :-)

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