ZitatOriginal geschrieben von ottto
Nur eine Anmerkung: Der Vertrag endet natuerlich am 15. (= letzter Tag) - sonst waere es ja ein Monat plus ein Tag. Oder rechnen die den Tag des Vertragsbeginns nicht dazu?
Nein, wenn der Vertrag im Laufe des 16. begann, dann zählt der erste Tag bei korrekter Berechnung der Monatsfrist nicht dazu.
Vertragsbeginn ist auch der Termin, an dem man die Leistungen nutzen kann. Ob man sie nutzt oder nicht, ist nicht relevant. Man kann auch nicht den Vertragsbeginn dadurch verhindern oder hinauszögern, dass man die Karte nicht freischaltet.
Aber: Das Sonderkündigungsrecht gilt ausdrücklich innerhalb von 4 Wochen / 28 Tagen (nicht einem Monat) nach Freischaltung (nicht Vertragsbeginn).
ZitatSonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 28 Tage nach Aktivierung der Karte.
Lesen bildet, auch für Hotliner.
johannes866: Du hast also dein Kündigungsrecht rechtzeitig wahrgenommen.
Die Konstruktion ist aber reichlich bescheuert und typisch Yourfone-Bastelbude. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zusendung der Karte, dann werden auch die Grundgebühren fällig. Die erste Grundgebühr wird bei der Testaktion gutgeschrieben. Das Sonderkündigungsrecht gilt wiederum ab Freischaltung der Karte. Schaltet man jetzt die Karte nicht sofort frei, fallen die grundgebührfreie Zeit und der Testmonat auseinander.