ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Aber derjenige der gehandelt hat, sollte auch die Konsequenzen tragen, Ist das so kompliziert?
Überhaupt nicht kompliziert.
Meine Fragen wurden beantwortet. Ich bin zufrieden. Danke.
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ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Aber derjenige der gehandelt hat, sollte auch die Konsequenzen tragen, Ist das so kompliziert?
Überhaupt nicht kompliziert.
Meine Fragen wurden beantwortet. Ich bin zufrieden. Danke.
HI,
wie wurde das Vergehen festgestellt?
Stand das Auto ohne Umweltplakette in einer Umweltzone?
Thorsten
yes.
Die Lösung einen anderen Fahrer anzugeben wird in Hannover sogar von der Presse lanciert.
Ich würde es auch so machen, da absolut nicht einzusehen ist, dass es dafür Punkte in Flensburg gibt. Bußgeld nehme ich in Kauf, ist allemal preiswerter als eine wirtschaftlich (und möglicherweise auch ökologisch) unsinnige Nachrüstung.
Ich mache es allerdings so, dass ich nicht auf öffentlichem Grund parke. Nur da darf die Stadt kontrollieren. Es gibt ja genug Parkhäuser.
jo
ist bei so Zulassungszeug nicht eh automatisch Halterhaftung ?
Ich dachte bei Verstößen die der Fahrer zu verschulden hat ( Geschwindigkeit, Rotlicht etc. ) gibt es keine Halterhaftung, aber bei Zulassungssachen und technischen Mängeln wird doch der Halter ebenfalls bestraft.
1. Derzeit gibt es zwar einen Punkt, aber nach der Punktereform (geplant) gibt es keinen mehr.
2. Liegen zwischen "Tattag" und Datum des Anhöhrungsbogen mehr als 2 Wochen, vergesst das angedrohte Fahrtenbuch. Ab 2 Wochen darf man nach einschlägiger Rechtsprechung "Erinnerungslücken über den 'Fahrer" haben.
3. Ist kein Halterverstoß, da es nicht die Zulassung betrifft, es haftet nur der Fahrer, da ja keiner diesen gezwungen hat, in eine Umweltzone reinzufahren.
4. Für die Verfahrenskosten haftet der Halter nicht, nur der ggfs. ermittelte Fahrer. Ist nämlich kein Parkverstoß, nur bei so einem Verstoß kann der Halter für die Kosten bei einem nicht ermittelten Fahrer haften.
5. Mittlerweile ist es egal, ob das Fahrzeug in die Umweltzone geschleppt oder gefahren wurde. Sobald es zugelassen ist, befindet es sich in der Zone, also liegt eine Owi vor. War bis vor kurzem noch nicht so, wurde aber meines Wissens kürzlich geändert.
6. Ich würde den Anhöhrungsbogen gar nicht beantworten (wenn ich nicht weiß, wer in der Family das war) und versuchen, in die 3-Monats Verjährungsfrist bei Owis kommen. Soll aber hier keine Aufforderung zu illegalem Handeln sein, ist nur meine private Meinung. Erst wenn ein Richter Dich vorlädt, mußt Du aussagen oder mitteilen, das Du Dich auf Dein Zeugnisverweigerungsrecht berufst. Vorladungen der Polizei / Ordnungamt mußt Du in diesem Falle nicht nachkommen. Ob der Richter Dich innerhalb der Verjährungsfrist (3 Monate) vorlädt, glaube ich kaum, Dir gegenüber ist die Verjährung aber unterbrochen. Wenn Du Dir aber sicher bist, das die Dir nichts beweisen können (Fahrerfoto vorhanden?), müßtest Du gute Chancen haben.
Gruß Boris
Ist das besagte Fahrzeug nicht plakettenfähig? Falls doch, frag ich mich, warum man die Plakette nicht einfach reinmacht. Es gibt durchaus auch Werkstätten, die überlassen einem die Plakette auch ohne Zahlung von 5€. Und selbst wenn, auf die 5€ sollte es beim Auto auch nicht mehr ankommen, oder?
Die Frage die ich mir immer wieder stelle:
Das Ordnungsamt darf nur den ruhenden Verkehr überwachen (was hier wohl auch geschah), aber im ruhenden Verkehr kann man ja den Täter im Normalfall nicht zweifelsfrei identifizieren. Also: Strafandrohung führt ins Leere.
Wenn die Rennleitung kontrolliert, dann stellen die ja auch im Normalfall gleich den Fahrer fest, dann ist der Drops gelutscht, aber dass die Rennleitung kontrolliert, passiert wohl in den wenigsten Fällen (Ausnahme hier bei HHFD).
Oder habe ich da einen Denkfehler beim Ordnungsamt?
ZitatOriginal geschrieben von benwei
Ist das besagte Fahrzeug nicht plakettenfähig? Falls doch, frag ich mich, warum man die Plakette nicht einfach reinmacht. Es gibt durchaus auch Werkstätten, die überlassen einem die Plakette auch ohne Zahlung von 5€. Und selbst wenn, auf die 5€ sollte es beim Auto auch nicht mehr ankommen, oder?
Ich lasse mir halt nicht gerne vorschreibe, womit ich mir mein Auto verunstalte.
Aber was anderes:
das Auto stand auf dem Parkplatz oder wo auch immer - wie es dahin kam scheint egal zu sein. Denn:
Parken in der Umweltzone ist lt. einschlägigen Gerichtsurteilen nicht ordnungswidrig - denn das Auto könnte dort auch hingeschoben worden sein, oder abgeschleppt - also ohne die Umweltzone aus eigener Kraft befahren zu haben und somit Schadstoffe, um die es in der Umweltzone geht, ausgestossen zu haben.
Thorsten
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