[Biete] Vodafone-Anschluss mit DSL 6000 flat + Festnetzflat zur Vertrags-Übernahme an

  • Hallo Forum,


    ich biete meinen DSL-Vertrag von Vodafone zur Vertrags-Übernahme an, da ich aus meiner Wohnung ausziehe und in der neuen Wohnung schon ein DSL-Anschluss vorhanden ist.
    Auf dem Vertrag ist nur noch eine Mindestvertragslaufzeit von 13 Monaten!


    - DSL 6000 flat
    - Festnetzflat
    - 1 Telefonleitung
    - Surf-Sofort Paket mit UMTS-Stick (USB) ist kostenlos mit dabei
    - DSL-Router (Vodafone EasyBox 803 mit WLAN, 4x LAN, Printserver, uvm...) ist ebenfalls kostenlos mit dabei


    Monatliche Kosten fürs Gesamtpaket: 24,95€


    Bei Übernahme könnte auch ein anderer Tarif gewählt werden.


    Also wer interesse an der Vertragsübernahme hat und von einer relativ kurzen Vertragslaufzeit profitieren möchte, bitte per PN melden (man kann dann auch nochmals über einen Übernahmebonus reden :-) )



    Viele Grüße...

  • Ich weise darauf hin, dass der neue Bundespräsident in den nächsten Tagen das neue Telekommunikationsgesetz unterzeichnen wird. Am Tag nach der Unterzeichnung wird es in Kraft treten.


    Laut diesem Gesetz wird man bei Umzügen ein Sonderkündigungsrecht haben, sofern der Provider am neuen Wohnort den Anschluss nicht schalten kann.


    Das scheint hier der Fall zu sein. Wenn schon ein Anschluss vorhanden ist, wird es für einen zweiten Provider schließlich nicht möglich sein, dort einen zweiten Anschluss zu schalten.

  • wenn der anschluß in der neuen wohnung blockiert ist,weil man einen anderen anbieter dort gewählt hat,hat man kein sonderkündigungsrecht.


    das sonderkündigungsrecht gilt für die fälle, in denen der alte anbieter am neuen wohnort keinen anschluss anbieten kann,also aus gründen die am provider liegen und nicht am verbraucher.


    könnte der anschluss am neuen wohnort auch über den alten provider laufen, ist dies aber nicht möglich, weil der verbraucher den anchluss durch einen anderen (neuen) provider "blockiert" kann man nicht kündigen.


    andernfalls könnte man sich jedem vertrag entledigen,in dem man einfach einen anderen provider am neuen wohnort wählt und argumentiert dass der alte provider ja jetzt keine leistung mehr erbringen kann. damit würde man dem vertragspartner (provider) es unmöglich machen seine leistung zu erbringen obwohl dies möglich wäre.

  • Leider habe ich den Wortlaut der TKG-Novelle bisher nicht finden können.
    Sollte es wirklich nur darum gehen, ob die entsprechende Leistung am neuen Wohnort grundsätzlich angeboten wird, hättest du recht.
    Aber es gibt ja auch Fälle, in denen die Leitung noch durch den Vormieter und dessen Anbieter beispielsweise blockiert ist, ohne dass man selbst oder der eigene Anbieter daran etwas ändern könnten.


    Theoretisch - auch wenn das nicht die feine Art ist - wird man sich jedes Festnetz-Vertrages entledigen können. Man muss nur für einen Tag einen Wohnsitz an einer Adresse anmelden, an der die Leistung nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn man zum Beispiel in Berlin wohnt und Kabel-Deutschland-Kunde ist, fragt man einen Freund, der an einer Adresse in Berlin wohnt, die nicht per Kabel versorgt ist. Durch Vorlage der Bescheinigung vom Bürgeramt würde man den Vertrag bestimmt loswerden.
    Umzüge ins Ausland dürften auch ausreichen. Wenn man grenznah wohnt, könnte man sich ja für einen Tag in einem Nachbarland anmelden und würde dadurch jeden Festnetz-Vertrag los.

  • "Leitung belegt" ist doch kein technischer Grund?


    Also ich bin auch eben erst umgezogen, und auf der Leitung war noch der Anschluß des Vormieters geschaltet (ich hätte sogar auf seine Kosten telefonieren können, theoretisch).


    Als dann der Techniker wegen meines Anschlußes da war, hat er eben dies festgestellt (leitung noch durch Vormieter belegt). Dann hat er ein Gerät rausgeholt, ist mit dem ein paarmal über die Anschlüße gefahren, hat ein paar Schalter umgelegt, und schwups, war mein Anschluß frei.

  • Re: [Biete] Vodafone-Anschluss mit DSL 6000 flat + Festnetzflat zur Vertrags-Übernahme an


    AudioSonic:
    Du hast dir von Vodafone versichern lassen, dass die eine Übernahme deines Vertrags akzeptieren? Rechtlich dazu verpflichtet ist das Unternehmen nämlich nicht, siehe auch http://dsl.vodafone.de/hilfe/i…gen&rubrik=069002&id=1008 : "Vodafone behält sich die Zustimmung zur Vertragsübernahme vor."

  • Hallo und Danke für die zahlreichen Antworten,


    an das Sonderkündigungsrecht habe ich auch schon gedacht.
    Laut Aussage der Hotline kommt man wohl nach einem recht aktuellen Gerichtsurteil nicht mehr so leicht aus einem Vertrag raus, auch wenn an der neuen Adresse physikalisch Vodafone gar kein Anschluss schalten kann, weil die neue Adresse z.B. gar nicht im Ausbaugebiet liegt.
    Das ist sogar bei mir der Fall, dass Vodafone an meiner Adresse aus eigenen techn. Gründen gar keinen Anschluss schalten kann/könnte.
    Hier eine News dazu: http://heise-online.mobi/newst…channel=ho;from-classic=1


    Wenn das mit dem neuen Telekommunikationsgestzt stimmt hätte ich doch wohl noch Chancen so aus dem Vertrag rauszukommen. Kann denn jemand genaueres zu dem neuen Gesetz sagen?


    Bei der Vertragsübernahme wird natürlich derjenige der den Vertrag übernimmt auf Bonität usw. geprüft, so wie jeder Neukunde.
    Aber eine Vertragsübernahme funktioniert laut Hotline, sogar an einer anderen Adresse.
    Es gilt hierbei 2 Dokumente dann auszufüllen, eins für die Änderung des Anschlussinhabers und eins dann für den "Umzug" an die neue Adresse.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von AudioSonic
    Das ist sogar bei mir der Fall, dass Vodafone an meiner Adresse aus eigenen techn. Gründen gar keinen Anschluss schalten kann/könnte.


    Doch. :) Zwar werden momentan keine "Regio"-Anschlüsse (gemeint sind damit Telekom-Bitstream-Anschlüsse) vermarktet - dies gilt jedoch nicht für Bestandskunden, d.h. auch wenn die Verfügbarkeitsabfrage vielleicht etwas anderes sagt (die bezieht sich nämlich auf Neukunden), würde Vodafone an deiner neuen Adresse auch einen Regio-Anschluss schalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Leider habe ich den Wortlaut der TKG-Novelle bisher nicht finden können.
    Sollte es wirklich nur darum gehen, ob die entsprechende Leistung am neuen Wohnort grundsätzlich angeboten wird, hättest du recht.
    Aber es gibt ja auch Fälle, in denen die Leitung noch durch den Vormieter und dessen Anbieter beispielsweise blockiert ist, ohne dass man selbst oder der eigene Anbieter daran etwas ändern könnten.


    Theoretisch - auch wenn das nicht die feine Art ist - wird man sich jedes Festnetz-Vertrages entledigen können. Man muss nur für einen Tag einen Wohnsitz an einer Adresse anmelden, an der die Leistung nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn man zum Beispiel in Berlin wohnt und Kabel-Deutschland-Kunde ist, fragt man einen Freund, der an einer Adresse in Berlin wohnt, die nicht per Kabel versorgt ist. Durch Vorlage der Bescheinigung vom Bürgeramt würde man den Vertrag bestimmt loswerden.
    Umzüge ins Ausland dürften auch ausreichen. Wenn man grenznah wohnt, könnte man sich ja für einen Tag in einem Nachbarland anmelden und würde dadurch jeden Festnetz-Vertrag los.


    unterm strich ist das richtig, wenn man auf teufel komm raus aus dem vertrag will dann klappt das irgendwie auch.


    wollte auch nur darauf hinaus, dass durch die tkg novelle die rechte des verbrauchers gestärkt werden sollen und nicht eine möglichkeit geboten werden soll,sich jedem unliebsamen vertrag zu entledigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!