Schlechter LTE-Empfang ?
Wir bieten maßgeschneiderte LTE-Antennen für alle in Deutschland verfügbaren LTE-Geräte und passende Antennenkabel BIS 40 METER LÄNGE !
LTE-Antennen für alle Geräte
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Ich glaub als Händler solltest du erst mal ein "maßgeschneidertes Impressum" anfertigen
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LTE=Long Term Evolution. Wie long ist der term denn wohl in Deutschland, bis solche Geräte überhaupt brauchbar sind?
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40m Antennenkabel ? Da kommt doch am Ende auch nicht mehr Signalstärke an als ich sowieso ohne Antenne hätte, oder ?
Ich hoffe die Homepage ist noch im Aufbau
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LTE-Antennen
Lieber antennenfreak,
AGBs Stand 2002, kein Impressum, CI, Orthografie...
mein freundschaftlicher Rat, kümmere dich schnellstens um deine Baustellen...
... und 40m Antennenkabel, ob da jemand auf der langen Leitung steht? -
Also AGBs aus 2002 finde ich jetzt nicht verwerflich wenn sie inhaltlich und rechtlich passen - ganz im Gegenteil, mir geht das teilweise halbjährliche AGB geändere vieler Anbieter extrem auf den Keks denn ich bin einer derer, die vor Vertragsunterzeichnung den kompletten Mist lesen.
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Re: LTE-Antennen für alle Geräte
ZitatOriginal geschrieben von antennenfreak.de
Schlechter LTE-Empfang ?
Wir bieten maßgeschneiderte LTE-Antennen für alle in Deutschland verfügbaren LTE-Geräte und passende Antennenkabel BIS 40 METER LÄNGE !Hört sich an wie die Tankstelle die Segelfliegerbenzin verhökert
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Zitat
Original geschrieben von egalus
Also AGBs aus 2002 finde ich jetzt nicht verwerflich wenn sie inhaltlich und rechtlich passen - ganz im Gegenteil, mir geht das teilweise halbjährliche AGB geändere vieler Anbieter extrem auf den Keks denn ich bin einer derer, die vor Vertragsunterzeichnung den kompletten Mist lesen.Die Schuldrechtsreform Anfang 2002 war -meiner Erinnerung nach- die letzte "richtig große" Änderung im BGB. Wenn die AGB also im Zuge dessen vor rund zehn Jahren angepasst wurden, sehe ich kein grundsätzliches Problem.
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Zitat
Original geschrieben von NomenNescio
Die Schuldrechtsreform Anfang 2002 war -meiner Erinnerung nach- die letzte "richtig große" Änderung im BGB. Wenn die AGB also im Zuge dessen vor rund zehn Jahren angepasst wurden, sehe ich kein grundsätzliches Problem.Leider doch. Die Widerrufsbelehrungen wurden einige Male seit dem überarbeitet und viele Dinge geändert. Gerade im Online-Versandhandel sind AGB von vor 2011 eigentlich nicht mehr verwendbar.
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