Hole den Thread wegen einer Spezialfrage nochmal hoch.
Wenn der Käufer das Fahrzeug sofort auf seinen Namen ummeldet - ich habe ihm die Schlüssel erst nach Sichtung der neuen Papiere ausgehändigt - dann ist doch die sonst erforderliche Meldung an die Zulassungsstelle bzgl. des Verkaufs (vgl. Kleingedrucktes am Ende des KFZ-Steuerbescheids) überflüssig, oder sehe ich das falsch?