DSL Vertrag bei Auszug weiterlaufen lassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Du hast natürlich insoweit Recht, dass bei bestimmten Providerkonstellationen genau das passiert, was Du beschrieben hast.
    Es gibt aber auch genügend Fälle in denen der bisherige Provider einfach nicht bereit ist, die Leitung freizugeben.


    Und ich behaupte, dass, wenn sie verklagt würden, sie dazu gezwungen würden...

  • Schau Dir mal den § 46 VIII in der neuen (EDIT: bisher noch nicht ausgefertigten) Fassung des TKG an ;)


    Es gibt ein Kündigungsrecht (mit einer Frist von 3 Monaten) wenn der bisherige Anbieter eines TK-Anschlusses keine Leistung am neuen Wohnort realisieren kann.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • So jetzt trifft der Fall bei mir ein.


    Ich wohne hier noch bis zum Ende August und der Vertrag läuft noch bis Anfang Dezember.


    Also noch über 3 Monate nachdem ich raus bin.


    Ich werde denke ich mal einen Monat bevor ich ausziehe, bei Vodafone anfragen.



    Gibts eventuell die Möglicheit die letzten Monate zu sparen? Ich ziehe nämlich in ein Studentenwohnheim wo bereits das Internet inklusive ist. Wären immerhin noch über 70€.

  • Was meint ihr wie meine Chancen sind?


    Also der Typ von der Wohnheimverwaltung meinte die hätten das schonmal vor kurzem bei jemanden gemacht (also Bestätigung dass Inet schon da ist), allerdings war der bei der Telekom.


    Und soll ich ne Email schicken oder direkt per Brief. Ich möchte nur ungern Portokosten investieren, wenn die meinen Brief unbeantwortet in den Mülleimer schmeißen.

  • Du solltest deinen Vertrag erfüllen denn den bist Du eingegangen. Du kannst mir nicht erzählen das Du nicht vorher wusstest das Du Student wirst. :rolleyes: Die einwandfreieste Sache wäre es den Provider die Wahrheit zu erzählen und wenn er dich über Kulanz raus lässt ist das OK. Wenn nicht wirst Du vermutlich eine Art Ablöse bezahlen müssen je nach Restlaufzeit.
    Dem Provider entsteht keine Schuld. DU hast Dich ja zum Umzug entschieden trotz anders lautender Verträge.


    Bereits im Kinderalter wurde mir vermittelt das man seine Pflichten warnehmen muss.

  • Nach dem BGH-Urteil vor dem sich alle ISP gefürchtet hatten, das nun aber die Rechte der ISP klar geregelt hat, würde ich sagen, es gibt 2 Möglichkeiten.


    a) VF macht Dir ein Angebot der vorzeitigen Vertragsauflösung mit einer Summe x als Ablöse.


    b) Sollte die Summe die VF größer sein, als die für die restlichen Laufzeiten (Kündigung zum Ende der MVLZ nicht vergessen), so kannst Du ja den Anschluss einfach abgehend sperren. Du zahlst dann bis zum Ende und gut ist.


    :) Wenn der Nachmieter Dein Vertrag übernimmt ist natürlich alles am besten für Dich.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • So habe eine Antwort gekriegt.


    VF schreibt, sie würden Vertrag auflösen mit einer Frist von 3 Monaten, aber die brauchen einen Nachweis des Umzugs in Form einer Kopie der Meldebescheinigung.


    Hab mal geguckt, bei mir kostet eine Meldebescheinigung 6€. Aber kann ich auch eine kriegen, wenn ich noch gar nicht in der neuen Wohnung wohne???


    Oder kann ich meinen Mietvertrag vorlegen und die machen dann eine passenden Meldebescheinigung?



    @skybird1980


    Natürlich halte ich mich an Verträge. Ich weiß nicht wo du das Gegenteil gelesen hast. Notfalls zahle ich auch bis zum Ende. Wenn es aber eine Möglichkeit geben sollte, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder Geld für Leistungen zu sparen die ich nicht nutze, warum sollte ich das nicht nutzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von EliteSkilled
    Hab mal geguckt, bei mir kostet eine Meldebescheinigung 6€. Aber kann ich auch eine kriegen, wenn ich noch gar nicht in der neuen Wohnung wohne???


    Nein, aber das ist doch auch gar nicht nötig. Du musst dich sowieso innerhalb einer Woche(!) nach deinem Umzug ummelden - sonst begehst du eine Ordnungswidrigkeit!

  • Dann würde das gar keinen Sinn machen für mich machen weil, wenn ich die erst am 1.8 kriegen kann, könnte ich erst zum 30.11 kündigen. Genau solange läuft der Vertrag noch.

  • Zitat

    Original geschrieben von EliteSkilled
    Dann würde das gar keinen Sinn machen für mich machen weil, wenn ich die erst am 1.8 kriegen kann, könnte ich erst zum 30.11 kündigen. Genau solange läuft der Vertrag noch.


    Dann weiß ich auch nicht. Die Meldebescheinigung erhält man jedenfalls erst nach dem Umzug. Es sei denn, du behauptest schon vorher, umgezogen zu sein. Ich vermute aber, dass das auch dann eine Ordnungswidrigkeit wäre.

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