viber, skype, whatsapp bei o2 blue?

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Es wird auch vertraglich vereinbart welche Daten transportiert werden dürfen!


    Naja, der Betreiber schreibt auf seiner Webseite etwas von "Internetzugang" und damit hat es ihm egal zu sein, da für ihn max. OSI-Layer 3 von Relevanz ist, da die Dienstleistung im Internet nunmal der Datentransport von A nach B ist.
    Alle anderen Einschränkungen in den AGB kommen überraschend und sind damit unwirksam.


    Falls der MNP soetwas wirksam umsetzen wollte, müsste er bereits im Angebot wirksam darauf hinweisen und dürfte es auch nicht mehr Internetzugang nennen (dies hat ein (OL?)-Gericht mal für Timo Beil's IPhone-Werbung festgestellt).


    Und lesen bzw. inhaltlich analysieren darf er meine Daten trotzdem noch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Klar. Das heisst aber noch lange nicht, dass der Provider meine Daten auch kontrollieren darf nur weil er das gerne tun wuerde. Und damit sind wir wieder beim Fernmeldegeheimnis, das mMn deutlich staerker wiegt als die wirtschaftlichen Interessen eines Providers. ;)


    Im gesetzliche Rahmen ist eine kontrolle schon möglich.
    Und das Fernmeldegeheimnis lässt diese Art der Kotrolle zur Erbringung der Leistung ja auch explizit zu.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Und das Fernmeldegeheimnis lässt diese Art der Kotrolle zur Erbringung der Leistung ja auch explizit zu.

    Damit dreht sich deine Argumentation im Kreis - die Leistung ist nicht, gewisse Dienste auszuschliessen.


    Wenn der Provider die von ihm gewuenschten Einschraenkungen nicht durchsetzen kann, ohne den Inhalt der Uebertragung zu inspizieren, hat er leider Pech gehabt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Und das Fernmeldegeheimnis lässt diese Art der Kotrolle zur Erbringung der Leistung ja auch explizit zu.


    Kontrolle ja, allerdings ohne Kenntnis des Inhaltes und dies ist bei DPI eben nicht möglich.


    Ein Postdienstleister darf auch nicht auf Verdacht irgendwelche Briefe öffnen und schauen, ob Du jetzt Deiner Freundin etwas von Herpes schreibst oder sie lediglich über deinen neuen Freund informierst (... weil er zuvor in seinen AGB geschrieben hat, dass Du keine medizinischen Inhalte über ihn abwickeln darfst...).

  • Zitat

    Original geschrieben von leeredose
    Naja, der Betreiber schreibt auf seiner Webseite etwas von "Internetzugang"


    Es zählen die Vertragsbedingungen und nicht das, was "irgendwo" steht.
    Das ist nicht nur im Bereich Mobilfunk so ;-)


    Wer mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, schließ eben einen solchen Vertrag auch nicht ab.
    Zudem finde ich eine Regelung, dass Tethering oder VoIP nicht erlaubt ist auch nicht überraschend. Das ist eine vollkommen gebräuchliche Regelung über alle Anbieter hinweg.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Es zählen die Vertragsbedingungen und nicht das, was "irgendwo" steht.

    Und nicht alles was irgendwo in den Vertragsbedingungen steht ist auch zulaessig ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Damit dreht sich deine Argumentation im Kreis - die Leistung ist nicht, gewisse Dienste auszuschliessen.


    Die Leistuung ist in diesem Beispiel eine Internetnutzung ohne Tethering und VoIP.
    Bei mir dreht sich nichts im Kreis ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Die Leistuung ist in diesem Beispiel eine Internetnutzung ohne Tethering und VoIP.

    Prima. Wenn der Provider dies gewaehrleisten kann, ohne meinen Datenverkehr zu durchschnueffeln, ist ja alles in Ordnung. Kann er es nicht - Pech. Der Zweck heiligt bekanntlich nicht die Mittel.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Und nicht alles was irgendwo in den Vertragsbedingungen steht ist auch zulaessig ;)


    Richtig. Aber solange es nicht für Unzulässig erklärt wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Es zählen die Vertragsbedingungen und nicht das, was "irgendwo" steht.
    Das ist nicht nur im Bereich Mobilfunk so ;-)


    Öhm, Aussagen in Verbindung mit Vertragsangeboten werden durchaus Vertragsbestandteil, da solltest Du Dich schleunigst mal nach aktuellen Gerichtsurteilen umsehen.


    Wenn ich in meinem Auto-Prospekt damit werbe, dass das Auto 200km/h erreicht und in den Vertragsbedingungen steht, dass die Karre es nur mit Anschub schafft, ist dies mangelhafte Leistungserbringung und ggf. irreführende Werbung zugleich.

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