Denkst du ich erkläre dir jetzt alles von Grund auf? Das kannst du auch ruhig selber.
Und an welcher Stelle soll nun ein Gesetzesverstoß vorliegen?
viber, skype, whatsapp bei o2 blue?
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Ich weiß sehr wohl, was die DPI kann (ich saß auch schon selbst vor solchen Maschinen) und was es ist.
Dass die DPI ab dem OSI-Layer 3 arbeitet, war mir auch schon zuvor bewusst. -> Und jetzt denke mal genau darüber nach, in welchen OSI-Layern sich Dein Inhalt (z.B. Teile Deiner Mail) befinden und wo hier das Fernmeldegeheimnis verletzt wird.
Die Post darf schließlich auch nicht Deine Briefe öffnen und auf Schlüsselworte hin scannen ...
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Das Fernmeldegeheimnis lässt ausrücklich die Analyse zu, wenn sie für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste notwendig ist; was in diesem Fall für die Unterscheidung VoIP, Internet etc. der Fall ist.
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Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
DPI ist aber keine verbotene Analyse.Daran scheiden sich die Geister.
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Das Fernmeldegeheimnis lässt ausrücklich die Analyse zu, wenn sie für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste notwendig ist; was in diesem Fall für die Unterscheidung VoIP, Internet etc. der Fall ist.Und was genau begruendet in dem Fall die Notwendigkeit? Die Leistung kann auch ohne DPI erbracht werden, da eine Unterscheidung nach Inhalt nicht erforderlich ist.
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Daran scheiden sich die Geister.An vielen sachen, die nicht gesetzliche verboten sind, scheiden sich die Geister
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Die Leistung kann auch ohne DPI erbracht werden, da eine Unterscheidung nach Inhalt nicht erforderlich ist.Nein, sonst könnte nicht unterschieden werden ob die Leistung auch wie vertraglich vereinbart genutzt wird.
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Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Das Fernmeldegeheimnis lässt ausrücklich die Analyse zuDas Problem ist einfach, dass ich hier nicht analysieren kann, ohne den Inhalt zu kennen und dies darf ich nicht!
Eine Fernmeldegehemniskonforme Analyse endet spätestens auf OSI-Layer 3 (analog zu "welche Anschrift steht auf dem Briefumschlag" bzw. "welche Farbe hat der Briefumschlag"). Für alle weitergehenden Informationen (z.B. Traffic-Pattern -> wobei Du diese Analyse derzeit schon mit randomized Bit-Stuffing umgehen kannst) musst Du den Briefumschlag öffnen, weil Dich Sequenz- und Portnummern sowie die Frequenz der Datenpakete nicht mehr weiterbringen.
Eine Zeit lang hatten die patternbasierten System schon Alarm geschlagen, wenn Du binnen kürzester Zeit viele unterschiedliche Empfänger kontaktierst ... dummerweise war dies auch dann der Fall, wenn Du z.B. einen Browser nach einem Crash geöffnet hattest und er seine Sitzungen wiederhergestellt hat.
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Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Nein, sonst könnte nicht unterschieden werden ob die Leistung auch wie vertraglich vereinbart genutzt wird.Nochmal: Das ist nicht notwendig, denn die Leistung (Datenpakete von A nach B transportieren) ist unabhaengig von dem Inhalt der Datenpakete.
Die Begehrlichkeit ist verstaendlich, mMn aber auch nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar.
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Nochmal: Das ist nicht notwendig, denn die Leistung (Datenpakete von A nach B transportieren) ist unabhaengig von dem Inhalt der Datenpakete.Die Leistung besteht aber nicht ausschließlich darin, Daten von A nach B zu transportieren. Es wird auch vertraglich vereinbart welche Daten transportiert werden dürfen!
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Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Die Leistung besteht aber nicht ausschließlich darin, Daten von A nach B zu transportieren. Es wird auch vertraglich vereinbart welche Daten transportiert werden dürfen!Klar. Das heisst aber noch lange nicht, dass der Provider meine Daten auch inhaltlich kontrollieren darf, nur weil er das gerne tun wuerde oder sonst die Vereinbarungen nicht durchsetzen kann. Und damit sind wir wieder beim Fernmeldegeheimnis, das mMn deutlich staerker wiegt als die wirtschaftlichen Interessen eines Providers.
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