Smartphone bei MM erworben, zum 4. Mal eingeschickt wg Mängeln, Wandlung möglich?

  • Habe ein HTC Desire S bei MM letztes Jahr im August erworben.


    Das erste Mal schickte ich es wg akuter Empfangsprobleme über MM zur Reparatur ein. Die Platine wurde getauscht. Das Handy aber nicht ordnungsgemäß zusammengebaut. Ich ließ direkt zum zweiten Mal einschicken. Ich bekam es wieder, dieses mal vermeintlich richtig zusammengebaut. Nun hatte ich aber Probleme mit dem Internet und das Desire S stürzte häufig ab. Zudem wurde wohl bei der ersten oder zweiten Reparatur der Anschaltknopf an der Seite oben einerseits beschädigt (Lack ab/zerkratzt) und zweitens quasi tiefergelegt, so dass er fast nur mit dem Fingernagel bedient werden konnte. Ich ließ es wieder einschicken. Auch dieses Mal lag eine genaue Fehlerbeschreibung dem Desire S bei, in der ich um die Behebung der Internetprobleme und um den Austausch des Anschaltknopfes bat. Ich habe das Desire S heute zum dritten Mal abgeholt. Der Knopf war weiterhin kaputt und kaum bedienbar, allerdings hat Avato das Display getauscht, obwohl ich das gar nicht bemängelt habe?!? Aus Frust habe ich es erneut einschicken lassen mit der nochmaligen Bitte, den Knopf auszutauschen.


    Jetzt ist der erste Ärger verpufft und ich frage mich, ob ich nicht ein Recht auf Wandlung habe. MM meint, das Geräte müsste 3 Mal wg dem gleichen Defekt eingeschickt werden. Im Internet habe ich aber gegenteilige Information gelesen. Habe jetzt Avato und HTC per Mail kontaktiert und meine Wut niedergeschrieben und eine Wandlung gefprdert.


    Jetzt meine Frage: Steht mir diese überhaupt zu? Falls ja, wie sollte ich weiterhin vorgehen, wenn HTC und Avato abblocken? Der Kundendienst ist da ja nicht so kulant ... Oder habe ich unter Umständen sogar das Recht die Wandlung von MM zu verlangen?


    Edit: Greift hier nun die Garantie oder die Gewährleistung? Immerhin habe ich mich immer direkt an MM gewandt.

  • Woher sollen wir wissen, was nun greift? Das richtet sich alleine danach, was du gegenüber MM geäußert hast.


    Reparieren / Liefern sie nach aufgrund meiner Mängelrechte --> Sachmängelhaftung.
    Schicken Sie es zum Hersteller / zur Arvato ---> eher Herstellergarantie.


    Um von einem Kaufvertrag ohne Fristsetzung wegen erheblichen Mängeln der Kaufsache wirksam zurücktreten zu können, muss jedenfalls nicht drei Mal der gleiche Mangel auftreten.


    Zum einen ist bereits ausreichend, wenn die Kaufsache bei Übergabe einen erheblichen Mangel aufweist (Mangel A), der dann im Wege der Nachbesserung behoben werden soll. Gelingt dies weder bei Nachbesserungsversuch 1 und Nachbesserungsversuch 2, ist also Mangel A nach den Reparaturbemühungen immer noch vorhanden, so wird gem. § 440 S.2 BGB vermutet, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.


    Desweiteren wäre auch denkbar, dass die obige Kaufsache mit Mangel A zur ersten Reparatur gebracht wird, Mangel A dabei behoben wird, gleichzeitig aber "Mangel" B verursacht wird (z.B. falsch zusammengesetztes Gehäuse). Will der Käufer dann den "Mangel" B wiederum im Wege der Nachbesserung beheben lassen, und wird dabei der "Mangel" B behoben, aber "Mangel" C verursacht (etwa Beschädigung des Einschaltknopfes), liegt wiederum eine gescheiterte Nachbesserung vor.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • MM ist nicht sehr empfänglich gewesen. Da kriege ich nur zu hören "Wir können nichts machen, wir lassen es nur einschicken. Das ist nicht unsere Angelegenheit". Als ich mich beim 2. Abholen nach einer Wandlung erkundigt habe, meinte der Mitarbeiter, dass es für eine Wandlung 3 Mal wegen des selben Problems eingeschickt werden müsste. Gut, da hoffte ich noch, dass ich beim 3. Abholen endlich wieder ein heiles Gerät in den Händen halten würde. Aus Sicht von MM lief alles über die Garantie ab, wobei ich nie direkt geäußert habe, dass ich das Gerät einschicken lassen möchte.


    Wozu gibt es die Gewährleistung, wenn sie eh nicht greift bei MM? Da an diesem Service-Schalter nur Azubis sitzen, kann ich auch explizit auf meine Gewährleistungsrechte bestehen und die lächeln mich nur an und sagen "Ja, wir schicken das ein und Ihr Anspruch wird geprüft". Und vor 3 Mal einschicken läuft eh nix. Jetzt beim 4. Mal hieß es auch, dass MM nichts machen kann.


    Mittlerweile frage ich mich, warum ich meine Geräte überhaupt noch bei MM im Shop für einen höheren Preis kaufen sollte, wenn dahinter nicht mehr Service steckt.


    Und jetzt interessiert mich, wie ich weiter vorgehen kann, um diesem Teufelskreis von Einschicken, Abholen und wieder Einschicken entgehen kann und zwar so, dass ich ein intaktes Gerät bekomme? Immerhin geht es hier nicht um einen 20 Euro Artikel, das Desire hat letztes Jahr im August noch 329 Euro gekostet.

  • Hab nur noch den Reparaturauftrag/Abholschein und da steht fett drauf "Ob ein Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder Herstellergarantie vorliegt, bedarf der Prüfung".
    Hab noch die Reparaturrechnung Nr. 2 gefunden. Die lief auf Garantie.


    Eben eine Antwort von HTC erhalten, dass sie sich mit Avato in Verbindung setzen und sich den Reparatur Werdegang angucken und sich Montag nochmal melden. Klingt immerhin danach, dass HTC endlich mal was tut und nicht nur mit Floskeln antwortet ...

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