Vodafone-Hotline 1212 sieht unterdrückte Rufnummern

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von denizli87
    schon blöd sowas. aber ich vermute die anbieter haben untereinander verträge und man kann eventuell die rufnummer nicht unterdrücken.


    Rufnummer werden zwischen Netz immer übertragen, egal wer die Netzbetreiber sind, da braucht es keine Verträge, das gilt weltweit.


    Zitat

    Original geschrieben von squeenix
    Das verstehe ich jetzt nicht... Wo ist das Problem? Sag der Kundenbetreuung doch einfach, dass du über einen anderen Vertrag reden möchtest und gib die entsprechende Nummer durch... Also Probleme gibt's, die gibt's gar nicht. :confused:


    Du weisst doch, manche Leute brauche halt auch ne Anleitung, um aufs Klo zu gehen

  • Die beiden Vertragspartner verfolgen unterschiedliche Interessen die nur innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses eine gemeinsame Schnittmenge bilden.


    Das berechtigt den stärkeren Vertragspartner nicht, die sonstigen Verhältnisse des Kunden auszuforschen und zu ermitteln, welche sonstigen Telefonanschlüsse ihm zur Verfügung stehen; insbesondere dann nicht, wenn der Kunde ausdrücklich das Flag gesetzt hat "ich möchte meine aktuell verwendete Rufnummer nicht bekanntgeben".

  • Ausforschen?! Wenn mehrere Verträge beim selben Anbieter bestehen dann wird der CCA das in der Regel bei gleicher Kundennummer/Kundendaten so oder so in seiner Maske sehen. Ausserdem ist es meinem Vertragspartner doch herzlich egal, ob ich vom Vertragshandy, vom privaten Handy, vom dienstlichen Festnetzanschluß oder aus der Telefonzelle anrufe, das ändert an meinem Anliegen und an seinen Interessen doch nichts?

  • Weiter oben war auch die Rede davon dass x-beliebige Nummern "gesehen" bzw. identifiziert werden; auch 1&1 - Nummern etc.;


    meiner Ansicht nach müsste der Anbieter intern eine Art "clean room" Konzept bzw. "Firewall" im weiteren Sinn aufbauen, zusätzliche "Schotten einziehen" bzw. Abschottungen, um eben dennoch die Privatsphäre des Kunden zu wahren.


    Wenn der Kunde bei z.B. VF anruft, terminiert das Gespräch eben in der Telefonanlage dieses Netzbetreibers. Aber das ist die letzte Vermittlungsstelle und hier muss eben das CLIR-Flag wirksam werden.


    In den AGB kann so eine überraschende und weitreichende Verzichtserklärung auch nicht wirksam erklärt werden.

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