Es geht ausschließlich um die Frage, auf was sich das Widerrufsrecht bei einem Tarifwechsel bezieht.
Auf den Tarif, in den man gewechselt hat, oder eventuell neu gekauft hat.
Wenn man einen neuen Tarif kauft und widerruft, hat man keine Kosten und der Tarif ist weg.
Wenn man in einen neuen Tarif wechselt und widerruft, hat man keine Kosten und der Tarif ist weg.
Eine andere Möglichkeit wäre, wenn Netzclub 2 aktuelle Tarife anbieten würde! Dann könnte man zwischen den beiden hin- und herwechseln.
Hier wurde aber freiwillig, auf eigenen Wunsch in einen neuen Tarif gewechselt. Der alte Tarif wurde also freiwillig aufgegeben. Es gibt nur noch den neuen.
Wenn man den neuen dann widerruft ..... ist er weg.
Die Widerrufsbelehrungen (das Widerrufsrecht) sollen doch verhindern, dass man vom Vertragsanbieter "über den Tisch gezogen" wird.
In unserem Beispiel scheint mir der "Wechsler" Netzclub "über den Tisch ziehen" zu wollen.
Er will seine alten kostenlosen Anrufe und die neuen zusätzlichen Daten!
Wie gesagt, den Versuch war es wert..... ist aber dumm gelaufen.
Nun hat der Wechsler halt den neuen Tarif oder er widerruft und hat keinen.
Es ist eigentlich ganz einfach und auch logisch nachvollziehbar, denke ich.
Nachtrag:
Den Community-Tarif gibt es doch schon ewig nicht mehr. Dessen ist sich der "Wechsler" bestimmt bewußt gewesen. Darum hat er auch bis vor kurzem nicht gewechselt, weil ihm die neuen nicht gepasst haben.
Ich finde es schon ziemlich kulant, dass Netzclub Tarife von Altkunden bestehen lässt, die es schon lange nicht mehr gibt!