Grundsätzlich ja, allerdings hast du dich als Gegenleistung für die SIM-Karte und den kostenlosen Datentarif verpflichtet, SMS entgegenzunehmen, so dass dir auf diesem Weg Werbung gezeigt werden kann. SMS nicht anzunehmen ist also strenggenommen vertragsbrüchiges Verhalten von dir. Eine Kündigung per SMS nicht zu empfangen, obwohl du diesen Empfangsweg zugesichert hast, könnte gegen Treu und Glauben verstoßen. Ob du unter diesen Umständen damit argumentieren möchtest, die Kündigung nicht bekommen zu haben, weil dein Endgerät über längere Zeit nicht empfangsbereit war oder die Karte in der Schublade lag, bleibt dir natürlich selbst überlassen.
Die Simkarte muss gemäß Vertrag sicher nicht ständig im Netz eingebucht sein (um etwaige SMS zu empfangen). Vereinbart wurde nur, dass Werbe-SMS zugestellt werden dürfen/können. Vertraglich wurde auch nicht vereinbart, dass die Werbe-SMS gelesen werden müssen. Bei der Kündigungs-SMS ist es das Risiko des Kunden.
Der Netzbetreiber erkennt aber, sobald eine Karte sich ins Netz einbucht: Er könnte dann zu diesem Zeitpunkt eine Kündigungs-SMS zusenden. Diese gilt dann als zugestellt.
Aber darum geht es eher weniger: Der Netzbetreiber kann ja jederzeit kündigen und wenn dies dem Kunden gar nicht auffällt, dann kann dieser höchstens "Schadenersatz" für die Zeit des Ausfalls ab dem Zeitpunkt des Bemerkens für ein paar Tage oder Wochen gerichtlich einklagen: Aber genau das macht natürlich niemand und das wissen auch die Provider: Schadenersatz für eine nicht genutzte Schubladenkarte wird vor Gericht aber kaum Bestand haben.