NetzClub: Marken zahlen deine Flat (II)

  • Du wirst vom Postmitarbeiter nach der Meldeadresse gefragt und als solche wird sie auch im Datensatz übermittelt.

    Falsch....


    Nochmals....der Postident beinhaltet keine Adressprüfung.


    Wenn dich das nächste mal jemand beim Postident nach deiner Meldeadresse fragt....kannst du ihm das gerne sagen, das es nicht um die Meldeadresse geht und die auch entsprechend nicht geprüft werden muss.


    Trotzdem muss im System eine Adresse angegeben werden. Ob dann netzclub.net im Anschluss die beim Postident angegebene Adresse nochmals mit der in der Bestellung abgleicht hatte ich mich auch erstmal gefragt. Aber hat soweit ich das mal gehört habe auch mal jemand ausprobiert ( und beim Postident etwas anderes angegeben ... als vorab bei der Bestellung ). Wenn ich mich richtig erinnere kam die Bestellung trotzdem an seiner postadresse an ( beim Postident mit Reisepass hatte er wohl scherzhalber zum austesten die Adresse von einem grossen Puff angegeben ).


    Das mag jetzt ein Einzelfall sein, man könnte aber vermuten, das Netzclub wohl die Adresse die beim Postident angegeben wird keines Blickes würdigt....und stur die bei der Beantragung angegebene Adresse beliefert.

  • Aber du wirfst ihm Betrug vor, und das ist nun mal was anderes.

    Skandal! Das ist Verleumdung! Herr Staatsanwalt, Herr Richter.............

    :D


    Ich werfe niemandem etwas vor. Lies noch einmal genau nach, was ich schrieb und versuche es zu verstehen.



    Ich würde es im Höchstfalle seltsam nennen.

    Sag ich doch. Der gesellschaftliche und moralische Verfall schreitet voran.

    Das hatten wir alles schon mal.

  • Wenn du mit dem Reisepass auftauchst, kannst du natürlich auch lügen, damit einen Vertragsverstoß begehen und für deine 20 Netzclub-Registrierungen die Briefkästen deiner Omas, Opas, Tanten, Schiegermütter, Nachbarn, Klassenkammeraden oder Kollegen angeben.

    Das könnte jemand natürlich machen.


    Ich persönlich brauche das nicht ( und würde es auch anders handeln ). Ich habe so vielen in der Verwandtschaft und so vielen bekannten in den 12 Jahren seit es netzclub gibt das weiterempfohlen, das ich immer wieder mal neue Rückläufer habe von Verwandten oder Bekannten die irgendwann umstellen mussten, weil netzclub mit seinen Tarifen und Optionen einfach nicht das Telefonie und Internetverhalten abbilden konnte.


    Aber man merkt auch, seit die Rufnummernportierung leichter geworden ist....wird auch das merklich weniger....was mich aber auch nicht stört.


    Auf meinen Namen laufen dabei derzeit nur 3 simkarten....2 davon auf ehem. bzw. 1 auf meine aktuelle Adresse.


    ....und ich brauchte für meine Netzclub.simkarten auch niemals etwas falsches angeben.... ( was ja früher auch ein Thema war mit vertauschten Vor.und Nachnamen vor der Einführung von Postident ).


    Übrigens funktioniert das in vielen Fällen ebenfalls noch. Es fällt nur wenigen Postbeamten beim Postident auf das Vor.und.Nachname vertauscht sind - und falls doch korrigiert das der Postmitarbeiter ( und Netzclub gleicht auch hier nicht nochmals ab, mit den Daten bei der Onlinebestellung ).

  • Auf meinen Namen laufen dabei derzeit nur 3 simkarten....2 davon auf ehem. bzw. 1 auf meine aktuelle Adresse.


    ....und ich brauchte für meine Netzclub.simkarten auch niemals etwas falsches angeben.... ( was ja früher auch ein Thema war mit vertauschten Vor.und Nachnamen vor der Einführung von Postident ).


    Übrigens funktioniert das in vielen Fällen ebenfalls noch. Es fällt nur wenigen Postbeamten beim Postident auf das Vor.und.Nachname vertauscht sind - und falls doch korrigiert das der Postmitarbeiter ( und Netzclub gleicht auch hier nicht nochmals ab, mit den Daten bei der Onlinebestellung ).

    Dir ist scheinbar echt nicht klar, dass du bei jeder solchen Aktion Urkundenfälschung betreibst.

    Dein Ziel ist es den Eindruck zu erwecken, als wärst du nicht die Person, die bereits Netzclub-Kunde ist. Das nennt sich Identitätstäuschung.

    Informiere dich einfach mal hier oder beim Anwalt deines Vertrauens. Den brauchst du spätestens, wenn dich jemand anzeigt. Das Strafmaß ist nicht ganz ohne.

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

  • Dir ist scheinbar echt nicht klar, dass du bei jeder solchen Aktion Urkundenfälschung betreibst.

    Dein Ziel ist es den Eindruck zu erwecken, als wärst du nicht die Person, die bereits Netzclub-Kunde ist. Das nennt sich Identitätstäuschung.

    Informiere dich einfach mal hier oder beim Anwalt deines Vertrauens. Den brauchst du spätestens, wenn dich jemand anzeigt. Das Strafmaß ist nicht ganz ohne.

    Oh....dann werde ich in Zukunft natürlich doppelt aufpassen, das ich nicht aus versehen meinem Vornamen in dem Feld mit Nachnamen reinschreibe und umgekehrt....


    Danke für deinen Hinweis.


    Funktionieren tut es aber wohl trotzdem.

  • Klar funktioniert es.

    Nur für Vergehen, die funktionieren, braucht es das Strafrecht.

    Du musst auch immer das letzte Wort haben ?


    Glaubst du wirklich Müller Gabriele wird zu 5 Jahren Maximalstrafe verurteilt, oder überhaupt angeklagt weil sie ihren Vor.und Nachnamen vertauscht hat ?


    Welche Strafe bekommt denn dann der O2.Mitarbeiter dem das bei einer Prüfung hätte auffallen sollen und der diese Prüfung nicht gemacht hat, deiner Meinung nach ?


    Welche Strafe bekommt der Postmitarbeiter, dem es beim Postident nicht aufgefallen ist, das in dem einen Feld in Klein Vorname und in dem anderen Feld Nachname in Klein geschrieben überlesen hat und dessen Augenträgheit das einfach übersprungen hat ?


    Das war ja dann eine falsche Beurkundung im Amt, wenn das verkehrt herum eintragen des vor und Nachnamen deiner Meinung nach eine Urkundenfälschung sein könnte ?


    Was meinst du passiert wohl, wenn es dem Postmitarbeiter aber auffällt ? Kommt dann sofort die Polizei und führt Müller Gabriele in Handschellen ab, oder wird er das sang.und.klanglos im System berichtigen und fertig ?


    ...und zu guter letzt....welche Strafe bekommt der Kunde der nach seinem Umzug eine neue Simkarte bestellt hat( weil er einfach nirgends gelesen hat das netzclub normalerweise nur 1 Simkarte pro Kunde abgibt ) wohl ? ...und der Netzclub Mitarbeiter dem nicht aufgefallen ist, das ein Kunde nach seinem Umzug eine zweite Simkarte auch noch zugesandt hat und der damit seine Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber vernachlässigt hat ? Bekommt der nur eine Abmahnung, oder wird der deshalb dann sofort freigestellt und entlassen ?


    In der Realität läuft das so nicht ab....das sollte Dir klar sein. Ein ...scharfes Schwert... ist das wohl kaum.

    4 Mal editiert, zuletzt von Chickolino ()

  • So naiv wie du kann nur jemand sein, der trotz seiner kriminellen Energie noch nie vor einem Richter saß.

    Ich hab schon Verhandlungen erlebt, da wurden wegen einer Unterschlagung von 25 EUR Zeugen vom anderen Ende Deutschlands geladen, weil ein so schlauer Kerl wie du es für eine gute Idee hielt, einen Strafbefehl nicht zu akzeptieren. Gerichte haben schließlich Besseres zu tun, als sich um so einen Kleinkram zu kümmern.

    Nachdem er die Gerichtskosten bezahlt hatte, war er allerdings noch a bissl schlauer.

  • So naiv wie du kann nur jemand sein, der trotz seiner kriminellen Energie noch nie vor einem Richter saß.

    Ich hab schon Verhandlungen erlebt, da wurden wegen einer Unterschlagung von 25 EUR Zeugen vom anderen Ende Deutschlands geladen, weil ein so schlauer Kerl wie du es für eine gute Idee hielt, einen Strafbefehl nicht zu akzeptieren. Gerichte haben schließlich Besseres zu tun, als sich um so einen Kleinkram zu kümmern.

    Nachdem er die Gerichtskosten bezahlt hatte, war er allerdings noch a bissl schlauer.

    Dazu muss es aber zuerst überhaupt zu einer Verhandlung kommen.


    Davor gibt es ja noch einige andere Möglichkeiten....


    Einstellung des Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit oder fehlendem öffentliche Interesse oder auch gegen Auflage und letztendlich noch gegen Geldbuße ?


    Einfach weil man nicht mit Kanonen auf Spatzen schiesst....


    Übrigens, welche maximale Strafe erwartet mich denn wenn ich die netzclub.simkarte von einer Tante und einem anderen bekannten nutze die sie mir überlassen haben, weil sie dafür keine verwendung mehr hatten ?

  • So naiv wie du kann nur jemand sein, der trotz seiner kriminellen Energie........

    Ich stimme deinen Ausführungen zwar voll zu, aber mit naiv hat das alles nichts zu tun.

    Das ist die Denkweise der modernen **zis.

    Diese glauben, dass ihre pure Existenz sie zur Aneignung fremden Eigentums ohne Gegenleistung ermächtigt.

    Daran werden wir nichts ändern. Man muß damit leben. Einige wenige sind auch nicht das Problem.

    Aber wir müssen aufpassen, daß es nicht wieder mehr werden.


    Darum fehlt mir hier im Forum regelmäßig der Hinweis auf das unsoziale Verhalten bei Anleitungen zu betrügerischen Handlungen.

    Ich möchte nicht, daß User gesperrt oder Beiträge gelöscht werden! Gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit habe ich das TT-Forum schon mehrfach gelobt. Dazu stehe ich auch heute noch!

    Einen Hinweis auf unrechtmäßiges oder gesellschaftsschädigendes Verhalten vermisse ich bei solchen "Anleitungen" aber trotzdem. Man sollte diese nicht "einfach so durchgehen" lassen.

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