NetzClub: Marken zahlen deine Flat (II)

  • Moin,


    auch mir wurde am 06.09.24 eine meiner Rufnummern per SMS zum 18.10.2024 gekündigt. Wenn ich mich einlogge, steht da nichts von der Kündigung. Ich könnte ganz normal Optionen buchen usw.

    Ja....man könnte zumindest für diejenigen bei denen die Simkarte in eine offline.Pause keine SMS empfangen hat dadurch ...vorwarnen... das man nach dem log.in ins onlinekundenmenue einen entsprechenden Hinweis bringt !


    Wer die SMS - aus welchem Grund auch immer - verpasst hat, den trifft es ohne jegliche Vorwarnung.


    Das ist echt unschön gelöst !


    Eigentlich müsste jetzt JEDER Netzclub.net Kunde erstmal anrufen bei der Netzclub.net Hotline und fragen, ob seine simkarte auch eine Kündigung per SMS bekommen hat - nur um dort mal ordentlich zu nerven und in der Hoffnung, daß dann zumindest im onlinemenue ein Hinweis eingefügt wird, bei den betroffenen.

  • Ich habe mich gerade gefragt, ob eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses via SMS überhaupt rechtsgültig ist. Das macht erfahrungsgemäß nicht nur netzclub so.

    Eine kurze Suche im Internet führte zu dem Statement, dass die Rechtsgültigkeit nur gegeben sei, wenn die SMS auch empfangen und verstanden wurde. Und das wäre ja in dem vorliegenden Fällen (Notfall-Handy, Alarm-Uhr, Schubladen-SIM) nicht der Fall. Also wäre die Kündigung ungültig, weil nicht zugegangen. Leider hilft das einem einzelnen Betroffenen wenig - es sei denn, es wäre ein beträchtlicher Folgeschaden entstanden, der eine Klage rechtfertigt.

    Ich bin nun kein Jurist - gibt es dazu Expertenwissen? Vielleicht ein Thema für teltarif oder eine Verbraucherzentrale?

  • Vielleicht ein Thema für teltarif oder eine Verbraucherzentrale?

    Ich wäre für eine Nachfrage von Teltarif! a) Zur Kündigung allgemein nach u.U. jahrelanger Nutzung. b) Zum Spezialfall Kündigung per SMS. Sieht für mich nach einer Aktion aus, wo man die Kunden nach Ablauf der Frist vor vollendete Tatsachen stellen will. ("Karte ist schon abgeschaltet. Pech!")

  • Ich habe mich gerade gefragt, ob eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses via SMS überhaupt rechtsgültig ist. Das macht erfahrungsgemäß nicht nur netzclub so.

    Eine kurze Suche im Internet führte zu dem Statement, dass die Rechtsgültigkeit nur gegeben sei, wenn die SMS auch empfangen und verstanden wurde. Und das wäre ja in dem vorliegenden Fällen (Notfall-Handy, Alarm-Uhr, Schubladen-SIM) nicht der Fall. Also wäre die Kündigung ungültig, weil nicht zugegangen. Leider hilft das einem einzelnen Betroffenen wenig - es sei denn, es wäre ein beträchtlicher Folgeschaden entstanden, der eine Klage rechtfertigt.

    Ich bin nun kein Jurist - gibt es dazu Expertenwissen? Vielleicht ein Thema für teltarif oder eine Verbraucherzentrale?

    Gibt es hierfür nicht den Begriff de "schwebenden Gültig / Wirksamkeit": Also bei Nichtzustellung / Nichterhalt der SMS stehen die Chancen zwar gut, dass die Klage zu deinen Gunsten ausgeht. Natürlich nicht, wenn die Karte über Monate hinweg gar nicht mehr genutzt wird: Das Netzclub-Konzept sieht ja den Erhalt und das Lesen von Werbemails und -SMS ausdrücklich vor und das spielt hier natürlich mit eine Rolle.
    Hinzu kommt, dass die Rufnummer auch nicht verloren geht und somit übertragen werden kann und dass angeblich ja auch erneut eine Netzclub-Sim beauftragt werden kann. Das spricht dann natürlich für Netzclub im Falle einer gerichtlichen Klärung.


    Ich wäre für eine Nachfrage von Teltarif! a) Zur Kündigung allgemein nach u.U. jahrelanger Nutzung. b) Zum Spezialfall Kündigung per SMS. Sieht für mich nach einer Aktion aus, wo man die Kunden nach Ablauf der Frist vor vollendete Tatsachen stellen will. ("Karte ist schon abgeschaltet. Pech!")

    Ja, so sieht es aus.

    Aber eine nicht regelmäßig genutzte Simkarte (Schubladenkarte) kann dann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eher weniger die persönlichen Notwendigkeit für einen selber begründen. Sie ist per Defintion ja keine "Notfallkarte". Zumal Netzclub ja Werbeeinnahmen entgehen durch das Nichtlesen von SMS.

    Heikel wird es, wenn die Karte tatsächlich regelmäßig genutzt wurde, die Kündigungs-SMS aber trotzdem nicht empfangen wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von lchris () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von lchris mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das Problem ist doch nicht die Rechtslage, sondern die Tatsache, dass sich Unternehmen in Deutschland Dinge leisten können, die der Verbraucher einfach hinnehmen muss, weil eine Klage mit Streitwert Restguthaben 5,40.- nicht in Frage kommt. Da hilft nur Presse/Verbraucherschützer.

  • Ist denn jemals eine Netzclubkarte abgeschaltet worden, ohne dass dem Kunden vorher die Kündigung per SMS wirklich zugestellt wurde?

    Ich lese hier nur von Leuten- mich selber als Betroffenen eingeschlossen - die ihr Gerät eingeschaltet haben und dann kam die Kündigungs-SMS. Hätten sie das Gerät nicht eingeschaltet, wäre ihnen auch nicht gekündigt worden.

    Das erscheint mir rechtlich ok. Die Kündigung ist nachweislich zugegangen, der Absender ist identifizierbar und es ist klar, um was es bei der Kündigung geht.

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