raimerik hat eingehend zu Netzclub portiert und will jetzt die Original Netzclubnummer rausportieren. Dazu ist Netzclub natürlich nicht verpflichtet. Mal abgesehen davon, was das für einen Sinn macht, außer zweimal Bonus abgreifen.
raimerik hätte aber problemlos die Netzclubnummer rausportieren, sich eine neue Netzclub Karte besorgen und dann die andere Nummer reinportieren können.
Ihr diskutiert hier seit mehreren Seiten über ein Problem, das keinen "normalen" Mobilfunkuser betrifft und alle anderen können es leicht umgehen, indem sie die Nummer einfach VORHER rausportieren. Also was soll das Ganze bringen?
Gerade ist übrigens wieder ein Reissack umgefallen.
Moin nios32 !
Warum so genervt? Ist ja nicht das 'Reissack-Forum', sondern der 'Telefon-Treff', wo solche Prozesse der Anbieter manche interessieren wird.
Und was 'Sinn macht' liegt ja doch im Auge des Betrachters. SimQuadrat zahlt ja gar keinen Bonus. Also war Deine 'zweimal-Bonus-abgreifen'-Hypothese schon einmal falsch.
Formal ist NetzClub vielleicht wegen der fehlenden Kündigung nicht gesetzlich verpflichtet (!), die alte Rufnummer zur Portierung freizugeben. Aber im Geiste der Rufnummernportabilität sollte eine durch Portierung 'überschriebene' Rufnummer weiterhin für den Kunden (und nicht den Anbieter oder gar ein Rufnummern-'Nirvana') bereitstehen.
Denn Deine vermeintliche 'Lösung' (Kündigen-Portieren-NeuabschlussBeimSelbenAnbieter) ist für alle Seiten mühsam und reichlich wenig 'elegant'...
Und da schon zumindest ein Prepaid-Anbieter das erkannt hat (Lidl-Connect) und ganz unaufgefordert Kunden darauf hinweist, kann/darf/sollte man bei anderen Anbietern auch mal probieren bzw. nachfragen.
Manchmal möchte man seinen PrePaid-Vertrag bei einem Anbieter weiter behalten, aber braucht für die genutzte Nummer einen Wechsel zu dem Angebot eines anderen Anbieters.
Das wäre leicht, wenn das Opt-In auch bei den PrePaid-Anbietern einfach funktionieren würde - das TKG differenziert ja nicht zwischen Prepaid-Verträgen und Laufzeitverträgen:
TKG § 59.6
"Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen."
Also - zugegeben alles sehr speziell - aber ist ja ein Forum zur Telekommunikation. Da sind doch solche 'keinen-Sinn-Reissack'-Kommentare nicht nötig... Finde ich.