Ist die Aufzeichnung des gesprochenen Wortes in diesem Fall erlaubt?

  • Re: Re: Ist die Aufzeichnung des gesprochenen Wortes in diesem Fall erlaubt?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das wäre das allererste, das ich ändern würde. ;)



    Ich hatte auch Ärger mit dem Amt bzw mit der Sachbearbeiterin,
    die war nicht nur hochnäsig und herablassend sondern ignorierte auch Ateste usw....



    Dies änderte sich schlagartig, als zu den Terminen meine Freundin mitkam.


    Nicht nur der Ton wurde "humaner" nein auch die Bemühungen der Dame....



    Ich würde daher einen nahestehenden Menschen der Aufzeichung vorziehen.
    Ausserdem kann er nicht verlangen, das er/sie den Raum verlassen :)

    28 mal in der Vertrauensliste
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  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    ...
    Bedenke: in Deutschland gibt es kein Verwertungsverbot für unrechtmäßig zustandegekommene Beweise.


    Lies mal da:


    http://de.wikipedia.org/wiki/F…te_des_vergifteten_Baumes
    ...


    So pauschl gilt das auch wieder nicht ... insbesondere nicht im Fall des TE.


    Der von Dir verlinkte Artikel thematisiert die Früchte des verbotenen Baumes. Nur wäre die Tonaufnahme des TE keine Frucht des Baumes, sondern der vergiftete Baum selbst.


    Diese Argumentation führt im konkreten Fall des TE also nicht weiter. ;)


    Frankie

  • Eine heimliche Aufnahme kommt für mich nicht in Frage. Es geht mir auch darum, dass ich nicht Auflagen erteilt bekomme, die Möglicherweise nicht Rechtens sind. Die Aufzeichnung dient sicherlich auch zur Abschreckung. Für mich ist viel gewonnen, wenn ich ggf. gerichtsverwertbar nachweisen kann, was tatsächlich gesprochen worden ist.


    Ich habe den Eindruck, dass die bestellten Gutachter (vorsichtig ausgedrückt) auch nicht ganz sauber sind. Es soll nicht zu einer Situation kommen, wo Aussage gegen Aussage steht. Zumal argumentiert werden könnte: mein Zeuge, ein Kumpel, wird zu mir halten! Während die Gutachter und der Beamte öffentlich bestellt und somit keinerlei Beziehungen zueinander pflegen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass diese "gänzlich unparteisch" und unvoreingenommen wären im Gegensatz zu meinem Kumpel.


    Wie angekündigt, werde ich mir den Zeugen in jedem Falle greifen, mal schauen was dabei rauskommt.

  • Dein Anliegen ist mehr als nachvollziehbar.


    Wer allerdings mit den Feinheiten der Öffentlichen Verwaltung vertraut ist, weiß ganz genau, dass mündlichen Zugeständnissen im Zweifel keinerlei Bedeutung zufällt. Letztlich gilt ausschließlich der Inhalt des schriftlich ergehenden Bescheids. Wer sich auf mündliche Zusagen von Organen der öffentlichen Verwaltung verlässt, baut auf Sand.


    Selbst, wenn der die Aussage vor Ort treffende Mitarbeiter besten Willens und guten Gewissens ist, weiß niemand, welche Weisungen von übergeordneter Stelle ihn noch zur Aufgabe seiner Überzeugung bewegen können. Auch können gute Gründe, die erst nach dem Gespräch offenbar werden, dieselbe Angelegenheit in einem anderen Licht erscheinen lassen. Existiert zuvor nichts schriftliches, ist eine Meinung schnell geändert.


    Daher ein Hinweis zur Vorbereitung auf das Gespräch:
    Selbst wenn der Mitarbeiter der Behörde anlässlich des Ortstermins eine konkrete Aussage trifft, wird sich für den Fall einer gegenteiligen Entscheidung immer ein plausibler Grund finden lassen, warum die Entscheidung letzten Endes doch anders ausfallen musste.


    Ich persönlich versuche mündliche Absprachen mit Sachbearbeitern der Verwaltung möglichst zu vermeiden. Auch wenn sie sich nur ungern darauf einlassen, versuche ich, die Kommunikation - soweit eben möglich - schriftlich abzuwickeln. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Denkvermögen im Rahmen schriftlicher Korrespondenz zuverlässiger funktioniert - das mag aber auch an mir liegen und muss nicht unbedingt zu verallgemeinern sein.


    Frankie

  • Geht man mal davon aus, dass die Beamten / Gutachter im Vorhein der Aufnahme zustimmen.


    Was macht man, wenn man das Gespräch dann aufzeichnet, jene Beamte aber im Nachhinein behaupten, sie hätten der Aufnahme nicht zugestimmt und diese sei damit vor Gericht nicht verwertbar?


    Muss man dann die Zustimmung zur Aufnahme auch explizit aufnehmen?

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • ich bin der Meinung, dass es relativ schwierig sein wird, ein Gespräch legal aufzuzeichnen, denn das Problem: er wird wahrscheinlich nicht zustimmen, denn die Stärkenverteilung ist eindeutig: er sitzt in der wichtigen Position, die über dich entscheidet und nicht umgekehrt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Kleine Frage am Rande; Woher weißt Du dass es ein Beamter ist?


    Nicht jeder der in einem Amt/Behörde arbeitet ist ein Beamter.

  • andere Frage am Rande.


    Warum über heimliches Aufzeichnen diskutieren, wenn man auch einfach vor Ort ein Gesprächsprotokoll anfertigen kann, welches dann beide Parteien unterschreiben?


    Alternativ die Korrespondenz schriftlich statt persönlich abwickeln.

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