Re: Re: Ist die Aufzeichnung des gesprochenen Wortes in diesem Fall erlaubt?
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Das wäre das allererste, das ich ändern würde.
Ich hatte auch Ärger mit dem Amt bzw mit der Sachbearbeiterin,
die war nicht nur hochnäsig und herablassend sondern ignorierte auch Ateste usw....
Dies änderte sich schlagartig, als zu den Terminen meine Freundin mitkam.
Nicht nur der Ton wurde "humaner" nein auch die Bemühungen der Dame....
Ich würde daher einen nahestehenden Menschen der Aufzeichung vorziehen.
Ausserdem kann er nicht verlangen, das er/sie den Raum verlassen