Minimum 5€ Gutschein bei Real für jedes eingetauschte (Schrott)Handy

  • Wozu wollen die eigentlich den Namen haben? Muss man Perso vorlegen oder kann man irgendwas angeben?

  • Zitat

    Original geschrieben von klausstaub
    Habe gerade noch eine Anzeige auf Ebay-Kleinanzeigen gefunden, die dazu passt: Anzeige Habe den Verkäufer gerade angeschrieben, er will aber leider nicht versenden. Wer aus Düsseldorf oder Umgebung kommt, für den ist es vielleicht interessant. Wenns so easy ist wie bei uns sinds schnell verdiente 50 Euro.


    schönes Angebot. Aber ich will nicht wissen wieviel Hehlerware jetzt bei Real landet.

  • Zitat

    Original geschrieben von dendros
    Wozu wollen die eigentlich den Namen haben? Muss man Perso vorlegen oder kann man irgendwas angeben?


    Bei mir wurde kein Perso verlangt hab aber trotzdem die korrekten daten angegeben.

  • Man unterschreibt auf dem Formular auch:


    Zitat

    4. Ich handele bei diesem Verkauf als Privatperson.


    Von daher finde ich, missversteht der ebay-Inserent die Angelegenheit als Chance, entsorgungspflichtigen Gewerbe-Elektroschrott auf Kosten von Privatleuten zu entsorgen :rolleyes:


    einen Nebeneffekt hätte das Ganze schonmal: Die Schrottpreise für Handys bzw. "für-Bastler"-Ware auf ebay ziehen rapide an und klettern auf ein irrationales Niveau.


    Bald kommen wohl die Karusselle: irgendwer entdeckt vermutlich bei einer entlegenen Real-Filiale einen Grabbeltisch, wo Handy-Auslaufmodelle für 3,99 angeboten werden, einer kauft die ratzfatz auf, zahlt mit Geschenkkarte und geht dann an die Info um sich 5 Euro Gutschein abzuholen :rolleyes: :D :cool: :o

  • Moin,


    war gestern in Mülheim im REAL. Habe dort 8 Handys abgegeben. Der Mitarbeiter meinte zu mir, dass die Geräte funktionieren müssen! Sonst gäbe es keine 5,00 EUR. 6 Stück konnten eingeschaltet werden und zwei gingen nicht an. Habe für die beiden dann nur jeweils 1,00 EUR bekommen. Wäre eine neue Bedinung vom Anbieter.


    Habe da jetzt keinen riesen Aufstand gemacht - war eh schon spät.


    Gruß,
    schore3000

  • Hallo Schore,
    das hat der Mann vom Real mir auch erzählt. er hat mir sogar die vermeintliche Quelle gezeigt:


    Ein Rundschreiben im Real-eigenen Intranet o.ä. (?) namens "WebRep".


    Dort steht gleich im 1. Punkt:


    Zitat

    1. Das Handy sollt sich einschalten lassen


    !! Rechtschreibfehler von mir hervorgehoben !!


    Das hat der Herr am Tresen dann bajuwarisch-bayerisch so umgedeutet:
    Das Handy muss sich einschalten lassen. (= aus : "Das handy [bayerisch] sollt sich halt einschalten lassen, sonst is' eh verschi...en")
    .. und dann hat er sich quergestellt :gpaul: :rolleyes:


    Ich hingegen beharrte auf hochdeutsch "das Handy sollte sich einschalten lassen" und wertete das "t" als Indiz, dass der Verfasser des Real-internen Rundschreibens nur das "e" verschluckt / vergessen hat, diese Erklärung erfordert weniger Aufwand als jede andere.


    Auch bei Juristen ist bekannt, dass eine Soll-Vorschrift weitaus schwächer ist als eine Muss-Vorschrift, freilich auch stärker als eine Kann-Vorschrift ....



    Genau darin liegt wohl die Ursache, warum die Azubine mir am Telefon noch die gegenteilige Auskunft gegeben hatte, dass das Handy eben nicht unbedingt und in jedem Fall einschaltbar sein muss. :rolleyes: :mad:


    Wenn ich noch die Nerven dazu habe, dann werde ich Real einen energischen Brief schreiben, denn ich habe noch mehr Handys abzugeben von denen ich zwar tlw. weiss dass sie definitiv funktionieren und mehr als 10 Euro wert sind, aber z.B. kein - funktionierendes - Ladegerät mehr sodass ich es nicht aufladen kann zum Beweis der Funktionsfähigkeit oder andere kleine Macken.


    Übrigens habe ich auch den Abschnitt mit dem "1 Euro" am Bildschirm lesen können und habe ihn so interpretiert dass der Verfasser damit mitteilen wollte: "für solche Handys bekommen wir nur 1 - 1,50 Euro für die Entsorgung" und dass ursprünglich der Ablauf gegenüber dem Kunden gar nicht eingeplant / vorgesehen ist dass statt 5 nur 1 Euro auf die Geschenkkarte gebucht werden!! Meine Meinung ist, dass das eindeutig gegen die Bedingungen der Aktion verstößt, oberfleissige Mitarbeiter das aber so umbiegen.


    Mit dieser "sollte" - Regelung soll eben nur "weich" darauf hingewirkt werden, mit sanftem Druck, dass nicht plötzlich eine grosse Entmischung stattfindet und hunderte absolute Schrottteile sich ansammeln und nennenswerte Verluste entstehen. Solange die Handys gut gemischt sind, schadet es der Aktion wenn entsorgungswilligen Kunden z.b. von 8 Handys nur 6 abgenommen werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Auch bei Juristen ist bekannt, dass eine Soll-Vorschrift weitaus schwächer ist als eine Muss-Vorschrift, freilich auch stärker als eine Kann-Vorschrift ....


    Kommt sicher gut, wenn man mit dem Mann von der Infotheke darüber ne Diskussion anfängt :D


    Wenn man aber schon juristisch argumentieren will:


    "Soll" kennzeichnet ein intendiertes Ermessen. Es wird also eine bestimmte Richtung vorgegeben; Abweichungen sind begründungspflichtig.


    Passender ist aber sicher folgende Argumentation: Real bzw. der Ankäufer kann sich frei entscheiden, ob er einen Kaufvertrag abschließt. Macht er das nicht -> Pech gehabt.


    Ich gehe später mit einigen Uraltgeräten zu Real. Werden sie genommen, "verprasse" ich die Einnahme, werden sie nicht genommen, ziehe ich wieder ab und werfe die Teile zum Technikmüll. So einfach ist das ... :top:

  • Hi


    der "clevere" REAL-Infoservicemitarbeiter behauptet, daß sie sich einschalten lassen müssen, zahlt aber "aus Kulanz" trotzdem 1 EUR aus der eigenen Tasche.


    Nach Feierabend werden dann die nicht einschaltbaren Geräte für 5 EUR ins System eingegeben.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Kommt sicher gut, wenn man mit dem Mann von der Infotheke darüber ne Diskussion anfängt


    Du hast mich vollkommen missverstanden; ich habe dem Mann nur gesagt dass da "sollte" steht. Den juristischen Krempel habe ich ihm erspart. Den habe ich nur hier fürs Forum geschrieben. So doof bin ich auch nicht dass ich an dem meine Mühe verschwendet hätte ;)

    Zitat

    Wenn man aber schon juristisch argumentieren will:


    Wie gesagt , habe ich nicht :rolleyes:

    Zitat

    Passender ist aber sicher folgende Argumentation: Real bzw. der Ankäufer kann sich frei entscheiden, ob er einen Kaufvertrag abschließt. Macht er das nicht -> Pech gehabt.


    Passend ist was anderes :cool:
    Die Aktion dient dem Anlocken neuer Kunden die bei Real einkaufen sollen. Die Bonsumme ist dabei typischerweise höher als 5 Euro (schon angesichts des Preisniveaus bei real :p )


    Im Rahmen dieser Anlockung findet eine "Auslobung" in dem Stil statt, dass jedem der Geräte mit der-und-der Beschaffenheit anschleppt, einen Einkaufsgutschein bekommt - kein Bargeld.


    Man darf sich auch keinen Sand in die Augen streuen lassen weil auf den Gutscheinkärtchen "so gut wie Bargeld" draufsteht und auf den Formularen "verkaufe ich .... als Gegenleistung für den Kauf" etc. steht. Es ist in meinen Augen eben kein (Ver-)Kauf sondern viel eher ein Tausch- oder Bartergeschäft denn ich gebe Ware hin und erhalte ein Warenguthaben zurück. So macht es auch mein Fahrradhändler mit zuviel gekauften Fahrradteilen, die nicht passen und die man zurückbringt - der tauscht nur gegen einen Coupon für seinen Warenbestand. Spätestens wenn man damit auf der Post seine Briefmarken oder bei der Bahn seine Fahrkarte bezahlen will, merkt man dass das Plastekärtchen eben kein Geld ist.


    ashd:
    Du meintest am Schluss, du gehst mit einer Vielzahl von Geräten hin, und falls die real-Leute einzelne Geräte nicht nehmen ziehst du mit allen wieder ab? So würde das auch für mich Sinn ergeben und so werde ich es mit der nächsten Fuhre machen - weil nur so merken sie dass Rosinenpickerei nicht im Sinne des Kunden ist.....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!