Das aktuelle Verfassungsgerichtsurteil zur Verwendung von Telekommunikationsdaten verbietet die 'einfache' Herausgabe der Anschlußinhaberdaten zu einer ermittelten IP-Nummer.
Nun ist es bei sogenannten Rechteinhabern (oder deren selbsternannten Vertretern) gern genutztes Mittel, um vermeintliche illegale FileSharer etc ausfindig zu machen.
Als Betreiber eines freien Wlan-Hotspots wird man auf diese Weise für die zivilrechtlichen Missetaten seiner Besucher zur Verantwortung gezogen --> Störerhaftung
Als Betreiber eines offenen, kostenlosen Wlan-Internet-Zugangs wird bei Vergehen meiner Besucher stets meine IP als die schuldige ermittelt. Ich musste also bisher beweisen, dass ich es nicht war, was natürlich nicht möglich ist.
Bin ich nun sicher vor den Abmahnern?