Möbelkauf->Defekt->Austauch->Rückabwicklung

  • Hallo,


    ich habe bei einem Familien Möbelhaus ein Couchtisch gekauft (selber im Lager abgeholt und aufgebaut). Leider ist in den ersten Wochen der Lack hier und da abgepletzt und wollte es tauschen. Wir sollten uns vorab den Tisch der für den Austausch gedacht wurde uns im Lager vor Ort anschauen, also bin ich mit meiner Frau wieder dorthin und der hatte auch zwei Macken.


    Anschließend haben wir mit dem Chef des Möbelhauses telefoniert und er hat uns vorgeschlagen den Tisch von Zuhause mitzubringen ihm im Lager abstellen und ins Möbelhaus zu kommen und eine Rückabwicklung zu machen (Geld zurück).


    Muss ich jetzt den Tisch selber dorthin transportieren? Ich hab sowas in Erinnerung dass das Möbelhaus es abholen müsste, sicher bin ich mir aber nicht deswegen frage ich euch hier :) Ich müsste mir extra einen Anhänger mieten um den Tisch dorthin zu transportieren.

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  • hmm wenn das für dich unklar ist, wieso haste den chef nicht gleich gefragt, als ihr das ausgemacht habt?


    wenn du das ding selbst abgeholt hast, musst du es auch wieder selbst zurück bringen, ausser ihr habt was anderes vereinbart.


    was ist denn das für ein riesiger couchtisch, den man selbst zerlegt nur mit einem hänger transportieren kann?

  • Hätte ich den Chef so drauf angesprochen dann hätte er ja sowieso gesagt "Sie müssen den vorbeibringen" auch wenn er es auch abholen müsste von mir.


    Ich werde ihn ja nicht zerlegen zurückbringen, sondern am ganzen deswegen der Anhänger. Und nein nicht nach Abmachung sondern ich möchte den Fall rein rechtlich nach BGB wie es von statten geht wissen.

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  • vielleicht hätte er aber auch netter weise gesagt, dass er den tisch abholt. aber mit dieser frage wirste jetzt wohl leben müssen.
    bring ihm den tisch zerlegt ohne hänger. das wäre bgb-konform :D

  • Wo der Leistungsort der Nacherfüllung liegt, muss immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geklärt werden. Sofern diesbezüglich keine vertraglichen Abreden gegeben sind, wird man nach der BGH-Rechtsprechung im Zweifel davon ausgehen müssen, dass er am Sitz des Verkäufers liegt, insbesondere dann, wenn der Transport dem Käufer auch zumutbar ist (wovon ich hier ausgehe, denn das Möbel hat der Käufer hier ja auch abgeholt).


    Trotz alledem muss der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen des Käufers für den Transport zum Verkäufer tragen. Deswegen würde ich Kontakt zum Verkäufer suchen, in auf die Aufwendungen für die Anhängermiete und seine Kostentragungspflicht diesbezüglich hinweisen und eine Kalkulation der Kosten im Rahmen einer Abholung durch den Verkäufer selbst anregen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. In der Wohnwand, die wir selber am Lager eines Möbelhauses abgeholt und selber zusammengebaut haben, hat sich nach kurzer Zeit in einer Tür ein Riss gebildet. Dies haben wir telefonisch angezeigt. Nach 2-3 Wochen wurde die defekte Tür ohne Diskussionen bei uns zuhause vorbeigebracht und ausgetauscht.


    So ähnlich müsste eigentlich ein Familien Möbelhaus wenn nicht aus rechtlichen Gründen, dann zumindest aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit auch in deinem Fall vorgehen. Schließlich will der Chef, dass du zufrieden bist und nächstes mal wieder in seinem Möbelhaus einkaufst.

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