Rechtstipps bei Sachmängelleistung

  • Ich hatte neulich Mandanschaft, deren TV auch ein Totaldefekt sein sollte. Nach näherem Befragen hat sich dann herausgestellt, dass der TV abgeraucht ist, weil ein vom Käufer zwei Wochen nach Übergabe durchgeführtes OTA-Update fehschlug, da Astra ein falsches Updatefile hinterlegt hatte.


    Mithin konnte von einem Sachmangel also keine Rede sein (und das Problem war nach 5 Minuten Internetrecherche mittels Neuflashen via USB-Stick schnell behoben).


    "Defekt nach ein paar Wochen festgestellt" klingt für mich auch nicht so, als hätte der TV generell nicht funktioniert. Das sollte man nach Minuten, nicht nach Wochen feststellen.


    Von daher wären Details schon wünschenswert...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von thanit
    Also ohne das jetzt ausarten lassen zu wollen. ...


    Tut Euch keinen Zwang an. TT bildet ... und ich lese solche Threads immer mit Interesse. Ich könnte der nächste Betroffene sein. Eigentlich wir alle hier. ;)


    Frankie

  • Wie schaut's aus Frankie, wollen wir uns ein bißchen über die guten alten Röhrengeräte von Grundig, Löwe oder Saba unterhalten? Oder über die Fernsehlandschaft im Allgemeinen? ;)


    [scnr]

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Also das Gerät ist definitiv als defekt zu bezeichnen. Beim Einschalten kein Bild, sondern nur Ton. Erst nach mehrmaligem Aus- und wieder Einschalten bekomme ich ein Bild. Darüber hinaus verfügt der Fernseher über massive Flashlights, Banding und Clouding. Bei letzteren ist der Mangel wohl Ansichtssache. Die Werkstatt plädiert da gerne auf "innerhalb der Herstellertoleranzen". Hier würde im schlimmste Fall wohl nur ein Gutachter und ein Anwalt helfen.


    Für die Zukunft werde ich erstmal einen anderen Hersteller wählen, vielleicht eine andere Technik, aber auf jeden Fall nur noch online bestellen. Denn da kann ich das Ding sofort wieder auf die Rückreise schicken, falls etwas nicht stimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Weshalb? Hättest du den gleichen Fernseher bei einem anderen Händler gekauft, wäre nichts anders ;) Die Reparaturdienstleister sind in den meisten Fällen analog. Daher wäre der Tipp: Fürs nächste Elektrogerät einen anderen Hersteller wählen.



    Gruß Kai


    Nunja, der Reparatur Dienstleister arbeit hier im Auftrag des Händlers, und wenn dieser sich nicht in der Lage sieht Zeitgerecht ersatz zu liefern?
    Der Händler ist in der Gewährleistungszeit der einzige Ansprechpartner für mich als Kunden.
    Da ja schon angekündigt wurde das keine Zeitnahe Reparatur mangels Ersatzteil möglich ist, bestünde ja auch die Möglichkeit dem Kunden ein anderes Gerät mitzugeben, und dann das Repariert Gerät als B-Ware zu verkaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Für die Zukunft werde ich erstmal einen anderen Hersteller wählen, vielleicht eine andere Technik, aber auf jeden Fall nur noch online bestellen. Denn da kann ich das Ding sofort wieder auf die Rückreise schicken, falls etwas nicht stimmt.


    Ich hatte selbiges mit einem Plasma von Samsung, der hat nicht mehr auf die FB reagiert die Tasten am Gerät auch nicht.
    Samsung wollte Repa. Dienst schicken aber leider frühestens in 2 Wochen. amazon angerufen Fernseher wurde 3 Tage später abgeholt.
    Am 4. Tag hatte ich dann von Amazon einen neuen TV stehen.

  • So muss es sein! Leider kriegt das der stationäre Handel nicht auf die Reihe und wundert sich dann, dass der online-Handel Jahr für Jahr nicht unerheblich wächst.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Nunja, der Reparatur Dienstleister arbeit hier im Auftrag des Händlers, und wenn dieser sich nicht in der Lage sieht Zeitgerecht ersatz zu liefern?
    Der Händler ist in der Gewährleistungszeit der einzige Ansprechpartner für mich als Kunden.


    Es ist schon richtig, das der Händler "mein" Ansprechpartner ist. Ich wollte nur verdeutlichen, das dieser häufig zwischen den Stühlen sitzt. Der Hersteller schreibt im Normalfall den Dienstleister vor und hat letztendlich kaum Einfluß auf die Reparatur und deren Dauer. Je kleiner dieser ist, desto weniger Gehör kann er sich dort verschaffen, große Ketten haben da u.U. andere Möglichkeiten.


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Da ja schon angekündigt wurde das keine Zeitnahe Reparatur mangels Ersatzteil möglich ist, bestünde ja auch die Möglichkeit dem Kunden ein anderes Gerät mitzugeben, und dann das Repariert Gerät als B-Ware zu verkaufen.


    Klingt einfach und gut. Das die Marge beim Verkauf vermutlich deutlich kleiner war, als die Abbewertung als B-Ware, könnte den kleinen Elektroladen vor Ort dann doch zurück schrecken lassen. Klar, Amazon und viele anderen Großen handhaben das so und ist auch toll, nur kostet das auch denen richtig Geld. Die haben aber halt die Chance durch große Umsätze solche Ausfälle zu kompensieren, beim Einzelhändler der von der Hand in den Mund lebt vermutlich nicht.


    Jimmythebob: Hast du dir mal Gedanken gemacht, weshalb das so ist?



    Gruß Kai

  • Mal dazu eine Verständnisfrage:


    Lt. § 439 (Nacherfüllung) heißt es:


    Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Wieso kann dies der Verkäufer dennoch verweigern?


    Im aktuellen Fall ist der TE doch massiv benachteiligt, weil das teuer bezahlte Gerät nicht genutzt werden kann, da es in der Werkstatt und nicht im Wohnzimmer steht.

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Wieso kann dies der Verkäufer dennoch verweigern?


    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - wenn ich eine Auto für 30.000,- € kaufe und da ist ein kleiner Knopf dran kaputt der für 3,50 € zu reparieren wäre es wirtschaftlich für den VK unzumutbar wenn er mir deswegen gleich ein neues Auto geben müsste.


    Ist aber letztendlich immer eine Einzelfrage wie starkt der Käufer beeinträchtigt ist und wie hoch die Kosten der gewählten Nacherfüllungsleistung - Neulieferung vs. Reparatur für den VK sind.


    (Und entgegen der landläufigen Meinung ist ein TV kein lebensnotwendiges Gerät ;) )

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    (Und entgegen der landläufigen Meinung ist ein TV kein lebensnotwendiges Gerät ;) )


    Aber es gehört zu den Grundrechten sich über die Medien informieren zu dürfen, daher dürfen Fernseher auch nicht gepfändet werden. Höchstens eine Austauschpfändung, falls ne 1.000€ Kiste im Wohnzimmer steht ;)


    Aber gut, das gehört hier nicht zum Thema :)

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