ZitatOriginal geschrieben von thanit
Also das mit der Neulieferung wird in der Praxis wohl Wunschvorstellung bleiben, weil eine Reparatur nicht mit wesentlichen Nachteilen für dich verbunden ist.
Nice to know, für den Fall, dass du den Fernseher innerhalb der von dir gesetzten Frist repariert zurückbekommst und er wieder eine Macke hat (ist ja nicht ganz unwahrscheinlich): du musst dem Verkäufer dann noch einmal Gelegenheit geben, die Kaufsache nachzubessern. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kannst du ohne weitere Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten (§440 BGB).
Wenn du genau gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass es bereits der 2. Versuch ist.
Für mich ist die Sache bereits durch! Gerät mies, Kundenservice (Hersteller) noch mieser. Ich wette, dass die das Ersatzteil nicht innerhalb der nächsten 2 Wochen bekommen und wenn dann doch, wird die "Reparatur" mangelhaft sein.