Wer haftet bei Verlust einer unversicherten Rücksendung?

  • Hallo


    Ich habe eine kleine Verständnisfrage..


    Ein Kunde hat ohne mein Wissen und ohne meine Aufforderung eine Sendung an mich zurückgeschickt und nun wurde es nach 10 Tage noch nicht bei mir angeliefert. Er hat es als Päckchen an mich verschickt..
    Was nun?

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    Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen - Steuernummer: 203/292/08053 Finanzamt Dresden I

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Da hast du wohl Pech gehabt, wenn es sich hierbei um die Betätigung seines Widerrufsrechts gehandelt hat.

    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen!
    Wer niedrigpreisige Waren einfach ohne Nachweis verschickt, hat eben Pech gehabt!

  • unabhängig davon wer in diesem fall haftet, ist es doch so, dass der absender nicht mal nachweisen kann, dieses aufgegeben zu haben...

  • Und wenn er einen "Augezeugen" hat?
    Für gewöhnlich ist es so, dass der Versender die Haftung übernimmt.

  • Man müsste halt etwas mehr Informationen haben. Da der TE von "Kunde" schreibt gehe ich davon aus, dass es kein privates Geschäft war. Falls es ein Fernabsatzgeschäft war und der Kunde von seinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hat, trägt der TE das Versandrisiko. Nachzulesen in § 357 II S.2 BGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Aber doch wohl nicht wenn der Kunde unaufgefordert unversichert versendet? :confused:


    Der Kunde kann ja auch von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen, indem er die Ware zurückschickt. Von wem soll er dann vorher zum Versand aufgefordert werden?

  • Sicherlich trägt der Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf das Transportrisiko.
    Stellt sich bloß die Frage, ob der Käufer dann einfach die Ware unversichert zurücksenden darf. Darüber könnte man vermutlich vor Gericht hervorragend streiten.


    Ich als Käufer handle bei Rücksendungen so:
    Sofern ich selber die Rücksendekosten tragen muss, wähle ich für die Rücksendung die gleiche Versandart wie der Verkäufer (also eine Warensendung geht als Warensendung zurück, ein Paket als Paket). So hätte man zumindest eine Argumentation warum die Rücksendung unversichert erfolgte.
    Trägt aufgrund des Warenwertes der Verkäufer die Rücksendekosten frage ich stets nach, wie der Verkäufer die Rücksendung gerne abgewickelt hätte.

    Viele Grüße
    Martin

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