Frage bzgl. Vergütung bei Wochenendarbeit

  • Hier werden viele Dinge durcheinander geworfen.


    Ich bin auch kein Experte und nicht 100% Sattelfest, aber in etwa müsste es so sein:
    Arbeitszeit = die Zeit, die gearbeitet wird ohne Pausen.
    Ruhepausen sind einzuhalten.
    Höchstarbeitszeit pro Woche ist einzuhalten. Glaube, dass das 48 Stunden in der Woche sind.
    Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit, wenn Du nicht aktiv fährst. Also im Bus oder Bahn sitzen ist keine Arbeitszeit, selbst am Lenkrad ist aber Arbeitszeit.


    Dazu kommt die Vergütung. Auch alles aus dem Kopf in etwa so:
    Für die Arbeit am Samstag kannst Du Dir einen Zuschlag auszahlen lassen oder die Zeit als Freizeit 1:1 nehmen.
    Für die Arbeit am Sonntag bekommst Du eine Zuschlag ausgezahlt und musst zusätzlich Freizeit nehmen. Da gibts auch Fristen. Ich glaube entweder X Wochen vorab oder Y Wochen hinterher. Der Zuschlag ist entweder 1,5 fach oder gar 2 fach.


    Spesen wurden schon erklärt. Das sind die 24 Euro am Tag für einen 24 Stunden Tag. Wenn Du Mahlzeiten gestellt bekommst, kann da auch was von abgezogen werden wie bspw. das Frühstück im Hotel.


    Das sind AFAIK alles die Mindestwerte aus dem Gesetz. Mehr geht natürlich immer. Sei es aus gutem Willen, dem Arbeitsvertrag oder irgendwelchen Betriebsvereinbarungen oder Tarifen.


    Ciao

  • Zitat

    Original geschrieben von Samsungracer ...
    d.h. im Klartext,
    - wenn ich Montag morgens um 3 uhr einen Rufbereitschaftseinsatz habe, gehe ich den Montag nicht mehr arbeiten, da ich meine Ruhezeit einhalten muss.
    ..


    Und wie ist das vorher? Wenn Du ab 3 Uhr Nachts einen Einsatz haben könntest und vorher 11 Stunden ruhen musst, wäre der Feierabend am Tag vorher also spätestens 16 Uhr?

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Und wie ist das vorher? Wenn Du ab 3 Uhr Nachts einen Einsatz haben könntest und vorher 11 Stunden ruhen musst, wäre der Feierabend am Tag vorher also spätestens 16 Uhr?


    Nein, Rufbereitschaften sind davon ausgenommen, da gilt keine Ruhezeit vorher und auch nicht während der Rufbereitschaft. Ich kann also auch 10 Rufbereitschaftseinsätze am Tag haben, da gibt es keine Ruhezeit, aber nach dem letzten Einsatz gilt 11 Ruhezeit bis zum Beginn der normalen Arbeitszeit.


    Ruhezeit wird in dem Fall dann als geleistete Arbeitszeit gezählt, die darf auch nicht meinem Zeitkonto abgezogen werden - selbst wenn ich Montags dann nicht arbeiten würden, hätte ich laut Zeitkonto 7,7 Std. gearbeitet.


    Das Arbeitszeitgesetz ist mittlerweile ziemlich komplex geworden und wurde bei uns in der Firma ziemlich oft umgangen. Nicht umsonst ist der Betriebsrat zum Arbeitsgericht gegangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Samsungracer
    ...
    Ruhezeit wird in dem Fall dann als geleistete Arbeitszeit gezählt, die darf auch nicht meinem Zeitkonto abgezogen werden - selbst wenn ich Montags dann nicht arbeiten würden, hätte ich laut Zeitkonto 7,7 Std. gear...


    Ist das laut Gesetz oder eine persönliche Sache bei Euch in der Firma?
    Das höre ich zum ersten Mal.


    Danke

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