Frage bzgl. Vergütung bei Wochenendarbeit

  • Hi,


    mich würde mal interessieren, wie das bei anderen Firmen geregelt ist, da wir aktuell noch keine Regelung dafür haben.


    Wir werden bald ein komplettes Rechenzentrum von A (Köln) nach B (Frankfurt) ziehen.


    Los geht es an einem Samstag gegen 6:00. Sonntag geht es weiter (Übernachtung in einem Hotel in Frankfurt von Samstag auf Sonntag). Dann noch eine Übernachtung von Sonntag auf Montag (wegen Kontrolle vor Ort, ob alles so funktioniert wie es soll). Montag früh wenn alles ok ist (gegen 8-10) gehts dann nach Hause.


    Regulärer Arbeitsbegin am Montag wäre 7:00. Man kann also sagen, dass ich für die Firma ausserhalb meiner regulären Arbeitszeit ca. 48-50 Stunden unterwegs bin, bevor meine normale Arbeitswoche wieder losgeht.


    Ich denke ich bin nicht der einzige, der sowas mal machen muss. Daher die Frage, wie das in anderen Firmen vergütet wird. Bekommt ihr einfach x Tage/Stunden Urlaub, oder wird euch der Stundenlohn ausgezahlt (also 48 mal x€ - unter umständen noch mal X wegen Wochenende), oder wird nur die Zeit vergütet die ihr tatsächlich arbeitet....also nicht die Zeit im Hotel (auch wenn man in der nicht wirklich was machen kann)?


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Freizeit während einer Dienstreise ist ja auch da freie, unbezahlte Zeit, nicht gebundene, bezahlte Arbeitszeit. Daß man sich dabei nicht in der - derzeitigen - Heimat und in der eigenen Wohnung befindet, sondern woanders und im Hotel macht letzteres nicht zur Arbeitszeit. Ob die Fahrtzeit selbst als Arbeitszeit zählt hängt unter anderem davon ab, ob der Arbeitgeber während der Fahrtzeit Arbeitsleistungen (Papiere, Telefongespräche, Notebook,...) vorsieht.

    Je suis Charlie

  • Spesen gibts auf jeden Fall :top:



    24€ sind das pro Tag innerhalb von Deutschland (bei kürzeren Abwesenheitszeiten entsprechend weniger)

  • Hi,
    wie ist es im Arbeitsvertrag geregelt? Oder Betriebsrat fragen, wenn es den bei euch gibt :)


    Bei mir sollten Fahrzeiten zu Einsätzen auch nicht als Arbeitszeit gelten. Da das aber Einsätze in ganz D sind, haben wir uns ganz schnell geeinigt, dass die entweder Arbeitszeit sind oder die Einsätze ohne mich stattfinden werden.


    Einsatzzeiten werden als normale Stunden dem Stundenkonto zugeführt, also leider kein Entgelt von Wochenendarbeit oder dergleichen.


    Pausen, Hotel, Schlafen ist Freizeit, wird nicht angerechnet.


    greetz
    cm

  • Wenn wir mal in eine andere NL o.ä fahren ist die Fahrzeit Arbeitszeit,
    ansonsten könnte El Cheffe schön alleine in anderen Niederlassungen aushelfen :p

  • Zeit in der gearbeitet wird: Überstunden nach Arbeitsvertrag entweder Zeitkonto oder bezahlt
    Zeit die im Hotel oder auch beim Stadtbummel verbracht wird: keine Bezahlung


    pro Tag außerhalb der Firma: zusätzlich Spesengeld

  • Also ich fasse die Aussagen mal zusammen, so wie ich sie verstanden habe, denn mich interessiert das auch, weil ich den Fall bisher nur als Selbständiger hatte (da handelt man eh ein wenig anders, als als Angestellter):


    Wenn ich, egal ob WE oder nicht, durch die Republik tingele, um irgendwas für die Firma zu erledigen, ist das mein persönliches Entgegenkommen und Privatvergnügen.


    Bezahlt gibt es maximal die 8h Arbeitsstunden und wenn man Glück hat, das Hotel und die Fahrtkosten.
    Die reine Fahrtzeit nicht (ist halt mal ein anderer Weg zur Arbeit) und die entgangene Freizeit (weil man nur im Hotel rumhängt und nicht zuhause auf Mutti) auch nicht.


    Sehe ich das so richtig?


    Anders wäre es natürlich, wenn man z.B. als Veranstaltungstechniker, eh für ausschliessliche Reisetätigkeiten eingestellt ist, aber dann gibt es sicher auch einzelvertragliche Regelungen.

  • ich bin als IT Consultant tätig und auch in ganz DE unterwegs.
    Bei uns ist das so geregelt, dass die Fahrtzeit, die länger als die Fahrzeit ins Büro als Arbeitszeit gilt. Die Freizeit, die ich dann nach dem Arbeitstag im Hotel oder sonst wo verbringe, ist keine Arbeitszeit.
    Es gibt halt die Spesen noch pro Tag zusätzlich.
    Hotel und Fahrtkoste trägt der Arbeitgeber

  • @ TS
    Woher hast Du die Bechränkung der bezahlten Arbeitszeit auf 8 Std.? Das Kann auch länger sein (aber grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz beachten).

  • Hallo,


    Zitat

    Regulärer Arbeitsbegin am Montag wäre 7:00. Man kann also sagen, dass ich für die Firma ausserhalb meiner regulären Arbeitszeit ca. 48-50 Stunden unterwegs bin, bevor meine normale Arbeitswoche wieder losgeht.


    Das lasse besser keinen Gewerkschafter oder Betriebrätler hören.


    Bei uns ist die Regelung einfach:
    - Regelarbeitszeit 7,7 Std.
    - max. tägl. Arbeitszeit 10 Std.
    - max. Wochenarbeitszeit 48 Std. ( wobei wir aber eine 5-Tage Woche habe )
    - Rufbereitschaften sind davon ausgenommen
    - Mehrarbeit wird als Freizeit abgegolten
    - Rufbereitschaftseinsätze als Freizeit oder mit Geld
    - Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze werden mit den tarifvertraglichen Zuschläge vergütet
    - Nach eine Arbeitseinsatz sind 11 Std. Ruhezeit einzuhalten - das gilt auch bei Rufbereitschaftseinsätze.


    d.h. im Klartext,
    - wenn ich Montag morgens um 3 uhr einen Rufbereitschaftseinsatz habe, gehe ich den Montag nicht mehr arbeiten, da ich meine Ruhezeit einhalten muss.
    - wenn ich nachts um 22 Uhr arbeiten muss, darf ich morgens vorher max. bis 11 Uhr in der Firma sein.


    Gerade für die Einhaltung der max. Arbeitszeiten und der Ruhezeiten ist unsere Betriebsrat schon mehrfach beim Arbeitsgericht gewesen und hat Erfolg gehabt - die werden nun auf die Minute
    genau eingehalten, wenn nicht kann mein AG dafür eine Strafzahlung auferlegt bekommen.


    Im obigen Fall würde ich drauf bestehen, mind. Montag bis Mittwoch nach dem Wochenende Frei zu bekommen

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