Über welche Summe reden wir überhaupt?
Handwerkerkosten nach Rechnungsteilung höher->rechtens?
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Warum ist das wichtig? Das ändert an der grundsätzlichen Fragestellung nichts.
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Zitat
Original geschrieben von jabrokoss
Das halte ich allerdings für ein Gerücht - wieso sollte ich für eine, nicht erbrachte, Leistung zahlen?Darum gehts doch nicht, die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen eine 2. Rechnung erstellt wird.
Die Position "Anfahrt" an sich ist nichts anderes als eine Worthülse für einen Betrag in €, genauso wie Überführungskosten beim Autokauf usw. Wer das eine will, muss das andere mögen. -
Pauschalen dürfen nur angesetzt werden, wenn ihnen eine Leistung gegenübersteht. Nur der Umfang der Leistung ist unerheblich, eine Leistung - und sei sie noch so klein - löst die Pauschale aus. Aber: Keine Leistung, keine Pauschale. Und der zweiten Anfahrtpauschale steht nicht die geringste Leistung gegenüber.
Ansonsten könnte der Handwerker noch auf die Idee kommen, dass jede Rechnung auch eine Pauschale für die Reparatur einer Wachmaschine enthalten muss ... selbst wenn der Auftraggeber gar keine hat.
Frankie
Edit:
Zudem ändert die nachträgliche Änderung der Rechnung rein gar nichts am längst erledigten Auftrag. Der teilt sich nämlich nicht.Fazit:Ein Autraggeber, ein Auftrag, eine Leistung (Anfahrt) => eine Pauschale.
Edit2:
ZitatOriginal geschrieben von 1160
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Die Position "Anfahrt" an sich ist nichts anderes als eine Worthülse für einen Betrag in €, genauso wie Überführungskosten beim Autokauf usw. Wer das eine will, muss das andere mögen.
Zahlt man ein Auto in mehreren Teilbeträgen, kann das richtig teuer werden ... oder wie meinst Du das?Und Handwerker, die per Rechnung einen Vorschuss anfordern, könnten dann auch eine zweite ... besser wir bringen hier niemanden auf dumme Gedanken. Der Knaller wäre natürlich eine Ratenzahlung.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Der Knaller wäre natürlich eine Ratenzahlung.Hey, das wäre was für unsere Mobilfunkanbieter - mit jeder Rechnung eine Einrichtungspauschale ... himmlische Zustände ...
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Pauschalen dürfen nur angesetzt werden, wenn ihnen eine Leistung gegenübersteht. Nur der Umfang der Leistung ist unerheblich, eine Leistung - und sei sie noch so klein - löst die Pauschale aus. Aber: Keine Leistung, keine Pauschale. Und der zweiten Anfahrtpauschale steht nicht die geringste Leistung gegenüber.Ansonsten könnte der Handwerker noch auf die Idee kommen, dass jede Rechnung auch eine Pauschale für die Reparatur einer Wachmaschine enthalten muss ... selbst wenn der Auftraggeber gar keine hat.
Frankie
Edit:
Zudem ändert die nachträgliche Änderung der Rechnung rein gar nichts am längst erledigten Auftrag. Der teilt sich nämlich nicht.Fazit:Ein Autraggeber, ein Auftrag, eine Leistung (Anfahrt) => eine Pauschale.
Edit2:
Zahlt man ein Auto in mehreren Teilbeträgen, kann das richtig teuer werden ... oder wie meinst Du das?
Und Handwerker, die per Rechnung einen Vorschuss anfordern, könnten dann auch eine zweite ... besser wir bringen hier niemanden auf dumme Gedanken. Der Knaller wäre natürlich eine Ratenzahlung.
Nun lass doch mal die Hose runter: gibt es einen Anspruch auf 2. Rechnung, ja oder nein
Alternativ: Maler M streicht für 2€/qm die Tapete, Angebot lautet: 2 Tage, 2 Anfahrten. M ist am ersten Tag fertig, ändert das was am Totalbetrag?
Ansonsten könnte es einfach daran liegen dass das Finanzamt es merkwürdig findet, dass Arbeiten ohne Anfahrt stattfanden.
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Zitat
Original geschrieben von Nivell
Über welche Summe reden wir überhaupt?
Es geht in dem Beispiel um 460€, die Anfahrt würden etwa 30€ betragen pro Anfahrt.ZitatOriginal geschrieben von 1160
Nun lass doch mal die Hose runter: gibt es einen Anspruch auf 2. Rechnung, ja oder nein
Die 2. Rechnung wurde bei Auftragserteilung vereinbart von A mit B. Gekommen ist nach Abschluss der Arbeiten aber nur eine Gesamtrechnung, das hat A dann reklamiert. Sonst hätte A die Beseitigung des Möbel-Firmaschadens ja auch woanders beauftragen können.ZitatOriginal geschrieben von 1160
Ansonsten könnte es einfach daran liegen dass das Finanzamt es merkwürdig findet, dass Arbeiten ohne Anfahrt stattfanden.
Daher hat A dem Maler B vorgeschlagen eine Kulanzgutschrift zu erstellen, wenn das für ihn steuerlich günstig ist. -
Zitat
Original geschrieben von 1160
Nun lass doch mal die Hose runter: gibt es einen Anspruch auf 2. Rechnung, ja oder nein
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Nein, betreffend die zweite Rechnung sehe ich keinen Anspruch, soweit die Pauschale in der ersten schon enthalten ist. Mein Lösungsvorschlag wäre, die Pauschale hälftig jeder Rechnung zuzuschlagen.ZitatOriginal geschrieben von 1160
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Alternativ: Maler M streicht für 2€/qm die Tapete, Angebot lautet: 2 Tage, 2 Anfahrten. M ist am ersten Tag fertig, ändert das was am Totalbetrag?
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Auch dann nur eine Anfahrt. Genau wie eine Vergrößerung der Fläche zusätzliche 2€/qm induzieren würde. -
Das führt hier zu nichts, wenn Aufwand = Kosten = Leistung = Wert = Rechnungsbetrag sind/sein sollen.
So läufts nicht im Geschäftsleben, sorry. Ehrlich gesagt wundern mich Deine anderen Beiträge zu Mobilfunktarifen dann auch nicht mehr, nimm es nicht persönlich -
DU hast doch den Preis von 2,- €/qm ins Spiel gebracht und erklärst nun, dass es so nicht läuft.
Wäre es jetzt meine Aufgabe gewesen zu erkennen, dass das zuviel oder zuwenig ist? Darauf bin ich in der Tat nicht gekommen. Herzlichen Glückwunsch!
Darf ich mich jetzt als angeschmiert betrachten?
Ein überaus sinnvoller Beitrag zum Thema ...
Frankie
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